Adoptionstreiber? BaFin übernimmt europäische Leitlinie für DLT-Wertpapierhandel

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wendet die DLT-Vorgaben der EMSA in der Praxis an. Kommt der Wertpapierhandel auf die Blockchain?

Dominic Döllel
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BaFin Crypto Finance

Beitragsbild: Shutterstock

| Die BaFin ist in Deutschland für die Krypto-Regulierung zuständig
  • Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin wendet die von der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten Leitlinien für den DLT-Wertpapierhandel “vollumfänglich in ihrer Aufsichtspraxis an”. Das verkündete sie in einer Pressemitteilung.
  • Die Vorgaben der ESMA lassen den Wertpapierhandel auf Blockchains in Zukunft zu. Ob sich dies auch in der Praxis umsetzt, bleibt abzuwarten.
  • “Mit den Leitlinien sollen innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems Praktiken für die Genehmigung von DLT-Infrastrukturen geschaffen werden”, heißt es bei der BaFin.
  • Die EMSA unterscheidet dabei zwischen zwei Antragstellern. Es gibt eine Zulassung für Wertpapierfirmen und eine für Zentralverwahrer.
  • Zuletzt hat die DekaBank eine Kryptoverwahrlizenz bei der BaFin beantragt. Mit dem Schritt will das Wertpapierhaus der Sparkassen institutionellen Kunden die Verwahrung von digitalen Assets über eine eigene Wallet ermöglichen.
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