Österreich Regulatorische Klarheit für Bitcoin-Automaten

In Österreich gibt es seit Kurzem mehr rechtliche Klarheit für Bitcoin-Automaten. Die Kurant GmbH hat jüngst eine entsprechende Registrierung der Finanzmarktaufsicht (FMA) erhalten.

Phillip Horch
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Beitragsbild: Shutterstock

Während der Bitcoin-Kurs an seinen positiven Jahresstart anknüpft, tut sich auch etwas in Sachen regulatorischer Sicherheit. So können sich etwa in Deutschland seit Beginn des Jahres Unternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bewerben, die im Kryptoverwahrungsgeschäft tätig werden sollen. Banken und Zahlungsdienstleister, die Bitcoin & Co. in ihre digitalen Safes aufnehmen wollen, können – sofern sie eine entsprechende Lizenz bekommen – dies unter BaFin-Aufsicht unter rechtlicher Absicherung tun. Für Bitcoin-Verwahrer, die hier bereits tätig sind, gilt momentan eine Übergangsfrist.

Bitcoin-Automaten in Österreich

Mehr regulatorische Klarheit gibt es indes auch in Österreich. Dort ist es seit dem 10. Januar 2020 verpflichtend, sich bei der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zu registrieren, wenn man Krypto-Dienstleister ist. Die Meldepflicht schließt an die neuen Regeln der 5. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union an und soll, man mag es ahnen, Geldwäsche verhindern.

Laut einer Pressemitteilung, die BTC-ECHO vorliegt, haben in Österreich aktuell vier Unternehmen die offizielle Registrierung als Dienstleister für Bitcoin & Co. inne. Wie der Bitcoin-Automatenbetreiber Kurant darin am 5. Februar mitteilt, hat er offiziell die Registrierung der FMA erhalten, um weiterhin Bitcoin-Automaten in Österreich zu betreiben.

Kurant betreibt Bitcoin-Automaten in Österreich

Wer Transaktionen an den Automaten tätigen will, muss sich ausweisen; allerdings erst ab einer Höhe von 250 Euro. Darüber hinaus habe die Kurant GmbH von nun an die Pflicht, Kundenidentitäten zu prüfen und Verstöße den Behörden zu melden.

Wir begrüßen diese neuen Richtlinien, weil es in der Vergangenheit unterschiedliche Interpretationen der vorhandenen oder nicht vorhandenen Regularien gegeben hat. Damit ging gleichzeitig auch eine starke Marktverzerrung einher. Als der älteste Betreiber von Bitcoin-Automaten in Österreich sind wir als seriöses und langfristig orientiertes Unternehmen an einer klaren Maßgabe interessiert, um volle KYC-/AML-Compliance und somit auch Chancengleichheit am Markt zu erreichen,

kommentiert Dr. Stefan Grill, Geschäftsführer der Kurant GmbH, die Umsetzung der neuen Richtlinie.

BTC ATM in der DACH-Region

In Deutschland haben die Bitcoin-Automaten indes einen unklaren rechtlichen Stand. Zwar stehen in der Bundesrepublik bereits einige Automaten – die behördliche Zuständigkeit ist jedoch nicht letztlich geklärt. Das letzte Urteil stammt hier aus dem Jahre 2018, bei dem das Kammergericht Berlin entschieden hatte, dass die BaFin bei ihrem ausgesprochenen Automaten-Verbot ihre Kompetenzen überschritten hatte. Ein neues Urteil gibt es bisher noch nicht.

Besser sieht es hingegen in der Schweiz aus. Dort kann man Bitcoin seit 2018 an Automaten der Schweizer Bundesbahn (SBB) erwerben.

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