Das MiCA Whitepaper Wann besteht ein Widerrufsrecht des Investors nach MiCA?

In seinem Gastbeitrag erläutert Fachanwalt Dr. Konrad Uhink die Frage, wann unter MiCA ein Widerrufsrecht des Investors besteht.

Konrad Uhink
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Beitragsbild: Shutterstock

| MiCA verändert die europäische Krypto-Welt maßgeblich

Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.

Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) wird ab dem 30. Juni 2024 nach und nach in der Europäischen Union Rechtswirkung entfalten. Nach der Verordnung muss bei einem öffentlichen Angebot von Kryptowerten sowie bei Beantragung von deren Zulassung zum Handel auf einer Handelsplattform ein Krypto Whitepaper erstellt werden. In den ersten Teilen der Serie befassten wir uns mit den inhaltlichen Anforderungen eines MiCA Whitepaper, mit der Vermarktung von Token sowie den Veröffentlichungspflichten eines MiCA Whitepaper.

In diesem sechsten Teil der Serie wollen wir analysieren, unter welchen Umständen einem Investor bei einem Kauf von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token ein Widerrufsrecht zusteht. Nach den Erwägungsgründen der MiCA soll zum Schutz von Kleinanlegern in Kryptowerte ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen.

Unter welchen Voraussetzungen besteht das MiCA Widerrufsrecht?

Kleinanleger, die andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token und E-Geld-Token entweder direkt vom Emittenten des Kryptowerts oder von einem Kryptodienstleister erwerben, genießen ein Widerrufsrecht. Unter einem Kleinanleger versteht die Verordnung insoweit jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen. Ähnlich wie beim Widerrufsrecht für Verbraucher können sich nur nicht gewerblich tätige Investoren auf ein potenzielles MiCA Widerrufsrecht berufen.

Ferner ist Voraussetzung, dass der Kleinanleger die Kryptowerte direkt von einem Emittenten oder von einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, der Kryptowerte für diesen Emittenten platziert, erwirbt. Die Kleinanleger, denen ein MiCA Widerrufsrecht zusteht, haben eine Frist von 14 Kalendertagen, um ihre Zustimmung zum Kauf von den relevanten Kryptowerten gebührenfrei und kostenlos sowie ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag der Zustimmung des Kleinanlegers zum Kauf. In Fällen, in denen die Kryptowerte bereits vor ihrem Kauf durch den Kleinanleger zum Handel zugelassen waren, besteht das MiCA Widerrufsrecht nicht. Hat der Anbieter der Kryptowerte eine zeitliche Begrenzung für sein Angebot festgelegt, so kann das Widerrufsrecht nach diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeübt werden.

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Anbieter muss im MiCA Whitepaper über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen aufklären

Die Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token müssen in ihrem MiCA Whitepaper über das Widerrufsrecht informieren. Kommt der Anbieter dieser Informationspflicht nicht nach, dürfte sich das Widerrufsrecht zwar nicht verlängern. Allerdings dürfte in diesen Fällen das MiCA Whitepaper unvollständig sein, mit der Folge, dass das Risiko einer Haftung des Anbieters besteht.

Sämtliche von einem Kleinanleger erhaltenen Zahlungen, einschließlich etwaiger Gebühren, sind im Fall des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Die Frist beginnt zu laufen, nachdem der Anbieter über die Entscheidung des Kleinanlegers, vom Kauf der Kryptowerte zurückzutreten zu wollen, unterrichtet wurde. Für die Rückerstattung muss der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel nutzen, das der Kleinanleger beim ursprünglichen Kauf verwendet hat. Hiervon kann abgewichen werden, wenn dies mit dem Kleinanleger ausdrücklich vereinbart wird und für den Kleinanleger infolge einer solchen alternativen Rückzahlung keine Gebühren oder Kosten anfallen.

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