MiCA-Trilog EU-Kommission widerspricht Parlamentsentwurf

Derzeit laufen die Trilogsverhandlungen zur MiCA-Regulierung in der EU. Darin äußert die Kommission “ernsthafte Zweifel” an bestimmten Vorschlägen des Parlaments.

Daniel Hoppmann
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Bitcoin mit Vorhängeschloss auf EU-Flagge.

Beitragsbild: Shutterstock

Knapp zwei Monate ist es her, als das EU-Parlament als letzte europäische Instanz über ihren Entwurf zur “Markets in Crypto Assets” (MiCA) abstimmte. Seitdem wird das Papier im Trilog mit dem Rat und der Kommission diskutiert. Letztere zeigt sich mit einigen Punkten des Parlaments jedoch nicht einverstanden und drängt auf Verbesserungen. Das geht aus einem inoffiziellen Schreiben der Kommission hervor, das BTC-ECHO vorliegt.

Konkret äußert das Exekutivorgan der EU Bedenken hinsichtlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Parlament hatte in ihrem Entwurf unter Artikel 4 unter anderem ein Zulassungsverbot für Krypto-Anbieter in der EU gefordert, die ihren Sitz in non-compliant Jurisdiktionen beziehungsweise “Hochrisikogebieten” haben oder in Ländern ansässig sind, die keine Körperschaftssteuer erheben oder Unternehmensgewinne nicht besteuern.

Dem widerspricht die Kommission. Es gebe kein vergleichbares Verbot in anderen Rechtsvorschriften. Außerdem verstoße die Maßnahme gegen internationale Handelsregeln der Welthandelsorganisation (WTO). Deshalb sei nicht klar, warum die Regelung speziell für Krypto-Dienstleister (sogenannte CASP) gelten solle. Zudem unterlägen die Anbieter sowieso den EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die einen “starken Schutz” vor Drittländern aus “Hochrisikogebieten” böten. Ein Verbot würde nur eine Mehrbelastung für EU-Behörden bedeuten, so die Meinung der EU-Kommission.

Einigkeit bei TFR in der EU

Einigkeit besteht derweilen bei der sogenannten “Transfer of Funds Regulation” (TFR), einer Teilregulierung von MiCA, die unter anderem eine Meldepflicht für sämtliche Krypto-Transaktionen einführen soll. CASPs seien ab Inkrafttreten von MiCA zur Sammlung der Transaktionsdaten verpflichtet. Robert Kopitsch vom Verband Blockchain for Europe sieht dennoch offene Fragen.

Was passiert mit all den gesammelten Daten und wofür werden sie verwendet? Stand heute ist nicht klar, was damit passieren und wer dieses Übermaß an Information überhaupt verarbeiten soll.

Außerdem sei das Vorhaben nicht nur eine “starke Bürde” für kleine und mittlere Unternehmen, sondern schaffe auch ein großes Risiko für Konsumenten, durch die starke Konzentration der Daten bei einer zentralen Instanz.

Doch nicht nur im Krypto-Sektor werden die Daumenschrauben hinsichtlich KYC- und AML-Maßnahmen in der EU enger gezogen. Auch im traditionellen Finanzsektor sind mit Inkrafttreten der neuen Travel Rule der Financial Action Task Force (kurz FATF) digitale Transaktionen ab 1.000 Euro meldepflichtig.

“Ernsthafte Zweifel an Verhältnismäßigkeit”

Damit sich Krypto-Anbieter auch an die Meldepflichten halten, schlägt das EU-Parlament ein Register vor, in dem nicht konforme CASPs aufgelistet werden sollen. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA soll die Liste führen und pflegen. An dem Vorschlag hegt die Kommission jedoch “ernsthafte Zweifel” hinsichtlich der Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Diese Bedenken äußerte das Exekutivorgan bereits in der ersten Trilogrunde Ende April. Ein solches Vorhaben solle, wenn überhaupt, lieber in einer allgemeinen Geldwäscheregulierung enthalten sein, die alle Finanzmarktteilnehmer betreffe.

Zusätzlich bemängelte die EU-Kommission die Kriterien des Parlaments, ab wann CASPs als “non-compliant” gelten, als “unklar”. So sei nicht ersichtlich, ob auch andere Compliance-Regeln, etwa aus dem Bankensektor, in die Regelung aufgenommen werden. Allgemein fordert die Kommission in diesem Punkt Nachbesserungen vom Parlament.

Darüber hinaus möchte das Exekutivorgan in Kürze einen Kompromissvorschlag einbringen. Viel Zeit bleibt allerdings nicht. Die nächste Trilogrunde ist für den 18. Mai angesetzt.

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