Mit der Reform der österreichischen Kryptobesteuerung Anfang 2022 wurde das System an klassische Kapitalerträge angeglichen: 27,5 Prozent KESt auf Einkünfte aus Kryptowährungen – unabhängig von der Haltedauer. Was auf den ersten Blick wie eine Verschlechterung klingt, eröffnet in der Praxis neue Gestaltungsoptionen.
Denn anders als in Deutschland löst in Österreich nicht jeder Trade eine Steuerpflicht aus. “In Österreich ist nur der Rücktausch in Fiat steuerpflichtig”, erklärt Steuerexperte Johannes Edlbacher von PwC. “Das heißt: Der Tausch Krypto in eine andere Kryptowährung ist steuerneutral.” Diese Regelung schafft Spielraum – insbesondere durch Stablecoins.
Steueraufschub durch Stablecoins?
Ein wachsender Teil der Anleger entscheidet sich, Gewinne nicht zu realisieren, sondern innerhalb des Krypto-Systems zu parken. Edlbacher bestätigt diese Entwicklung: “Das kann natürlich sein, dass viele sagen: Ich bleibe im Kryptobereich – Stablecoins zum Beispiel – und gehe nicht in Fiat zurück.”
In der Praxis bedeutet das: Gewinne aus Bitcoin, Ether und Co. werden in Stablecoins wie USDC oder EURC umgeschichtet. Steuerlich entsteht dadurch aktuell in Österreich kein relevanter Vorgang – solange kein Rücktausch in Euro erfolgt.
Legal, aber nicht dauerhaft sicher
Doch wie nachhaltig ist diese Konstruktion? Edlbacher zeigt sich zurückhaltend: “Das war der erste Schritt der Finanz. Das ist jetzt auch kein umfassendes Gesetz, sondern das waren ein paar Paragrafen im Einkommensteuergesetz plus Erläuterungen dazu.”
Mit anderen Worten: Die gegenwärtige Rechtslage ist offen gehalten – und bietet der Finanzverwaltung die Möglichkeit, dynamisch auf Marktveränderungen zu reagieren. “Die Finanz wird natürlich beobachten: Funktioniert das System überhaupt? Ändert sich jetzt hier am Markt etwas? Und man passt natürlich laufend an”, erklärt Edlbacher.
Regulatorisches Risiko: Euro-Stablecoins im Fadenkreuz?
Ein realistisches Szenario wäre eine steuerliche Neubewertung von Stablecoins – insbesondere, wenn diese zunehmend als „Ersatz-Euro“ innerhalb des Krypto-Ökosystems dienen. Edlbacher sieht darin langfristig ein regulatorisches Einfallstor:
“Wenn Euro-Stablecoins einen ähnlichen Status bekommen wie das Sichtguthaben bei der Sparkasse, dann könnte es natürlich sein, dass man einen separaten Beschluss braucht – und sagt: Stablecoins gelten dann nicht mehr als Krypto.”
Eine solche Änderung würde das bislang steuerneutrale Umschichten in Stablecoins beenden – und den steuerlichen Rückzugsraum schließen.
Unternehmen unter Beobachtung
Nicht nur Privatanleger, auch Unternehmen nutzen zunehmend Stablecoins im Zahlungsverkehr. Doch auch hier gelten dieselben steuerlichen Grundsätze. “Ob man die Einkünfte in Fiat oder Stablecoin bekommt, macht keinen Unterschied. Das, was man erhält, ist ein steuerpflichtiger Ertrag”, sagt Edlbacher.
Mit anderen Worten: Wer eine Zahlung in USDC erhält, muss deren Wert in Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuern – unabhängig von der weiteren Verwendung.
Fazit: Das Fenster ist offen – aber nicht auf Dauer
Aktuell bietet Österreich mit der Kombination aus KESt-Regelung und fehlender Steuerpflicht beim Krypto-zu-Krypto-Tausch ein attraktives steuerliches Setup – insbesondere für Anleger, die Gewinne in Stablecoins sichern und nicht zurück in Fiat tauschen. Doch langfristig könnte dieses „Stablecoin-Schlupfloch“ regulatorisch geschlossen werden. Wer auf diese Strategie setzt, sollte sie daher nicht als dauerhaft sichere Lösung betrachten – sondern als taktisches Instrument mit Verfallsdatum.
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