Das MiCA Whitepaper Teil 2 Was muss im Whitepaper für vermögenswert referenzierte Token stehen?

MiCA tritt in einem Jahr in Kraft. Für vermögenswertereferenzierte Token bedeutet das neue Anforderungen bezüglich des Whitepapers.

Konrad Uhink
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EU Krypto-Regulierung

Beitragsbild: Shutterstock

| Die MiCA-Verordnung soll den europäischen Krypto-Space regulieren

Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.

Die ab dem 30. Juni 2024 in der Europäischen Union Rechtswirkung entfaltende Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) sieht vor, dass bei einem öffentlichen Angebot von vermögenswertereferenzierte Token oder bei der Zulassung von solchen Token zum Handel auf einer Handelsplattform ein Whitepaper zu erstellen ist. In dem ersten Teil der Serie haben wir uns mit den inhaltlichen Anforderungen an ein Whitepaper im Falle eines Angebots oder einer Zulassung von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token beschäftigt.

In diesem Teil befassen wir uns mit den Anforderungen an ein Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token. Unter einem solchen Token versteht man einen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll. Dabei dürfen Emittenten grundsätzlich nur Kreditinstitute oder juristische Personen sein, die eine Zulassung nach MiCA erhalten haben.

Inhaltliche Anforderungen an ein MiCA Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token

Die inhaltlichen Anforderungen an ein Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token haben dem Grunde nach viele Gemeinsamkeiten mit den inhaltlichen Anforderungen an das Whitepaper für andere Kryptowerte als E-Geld Token und vermögenswertreferenzierte Token ergänzt um Spezifika für vermögenswertereferenzierte Token. Das Whitepaper muss zunächst Informationen über den Emittenten enthalten. Zu diesen Informationen zählen insbesondere die wichtigsten Unternehmensdaten (z.B. Rechtsform, Adresse, Unternehmenskennung) sowie genaue Angaben zur Finanzentwicklung des Emittenten in den letzten drei Jahren, vorausgesetzt der Emittent besteht schon so lange.

Da Emittenten grundsätzlich eine Zulassung benötigen oder ein Kreditinstitut sein müssen, sollen Angaben über die zuständigen Aufsichtsbehörden aufgenommen werden. Anschließend müssen Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token aufgenommen werden, wie etwa die Merkmale des Tokens sowie genaue Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an dem Betrieb des Tokens beteiligt sind. Konkrete Informationen über das öffentliche Angebot der vermögenswertereferenzierten Token oder der Zulassung zum Handel müssen ebenfalls aufgenommen werden. Zu diesen Informationen zählen etwa die Gesamtzahl der Token oder Befristungen des Angebots.

In einem weiteren Abschnitt des Whitepapers müssen die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten dargestellt werden sowie Informationen über die den Token zugrunde liegende Technologie. In dem Abschnitt bereffend die mit den Token verbundenen Rechte und Pflichten ist insbesondere eine detaillierte Beschreibung des mit den Token verbundenen Anspruchs der Inhaber gegenüber dem Emittenten im Hinblick auf die Vermögenswerte aufzunehmen.

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Eigener Abschnitt über Vermögenswertereserve in das MiCA Whitepaper aufzunehmen

Das Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token muss einen eigenen Abschnitt über die Vermögenswertreserve enthalten. Die Vermögenswertreserve ist der Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird. Die Reserve soll gewährleisten, dass die Ansprüche der Inhaber von vermögenswertereferenzierten Token nicht ins Leere läuft und die entsprechenden Vermögenswerte auch vorhanden sind.

Dementsprechend hat der Emittent Angaben über die Zusammensetzung der Vermögenswertreserve sowie eine ausführliche Beschreibung des Mechanismus zur Angleichung des Wertes der Vermögenswertreserve an die Ansprüche im Zusammenhang mit dem vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich rechtlicher und technischer Aspekte, in das MiCA Whitepaper aufzunehmen. Auch die konkreten Mechanismen für die Ausgabe und den Rücktausch vermögenswertereferenzierter Token muss in dem Whitepaper beschrieben werden. Sollte der Emittent einen Teil des Reservevermögens angelegt haben, dann muss er hierüber informieren und die Anlagepolitik für das Reservevermögen beschreiben.

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