Europe goes Crypto Die Compliance der Krypto-Dienstleister nach MiCA

Wie es um die Compliance der Krypto-Dienstleister nach MiCA bestellt ist, erklärt Fachanwalt Lutz Auffenberg in seinem Gastbeitrag.

Lutz Auffenberg
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MiCA

Beitragsbild: Shutterstock

| Die MiCA-Regulierung soll klare Regeln für den europäischen Krypto-Sektor schaffen

Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.

Anbieter von Krypto-Dienstleistungen werden ab Rechtswirksamkeit der neuen Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) der Europäischen Union voraussichtlich im Jahr 2024 Erlaubnispflichten unterliegen. Neben der Pflicht zur Einholung einer Erlaubnis vor Aufnahme der Geschäfte werden Krypto-Dienstleister im neuen Regulierungsregime jedoch auch im laufenden Geschäftsbetrieb weitreichende Sorgfalts- und Wohlverhaltenspflichten zu erfüllen haben. Der Verordnungsgeber möchte insoweit für einen professionellen, integren und transparenten europäischen Krypto-Markt sorgen. Zwar werden Finanzinstrumente im Sinne des Marktes in Financial Instruments Directive (MiFID2) gerade keine Krypto-Werte sein und damit nicht den Vorschriften der MiCA unterfallen. Die Anforderungen an die Compliance der Krypto-Dienstleister sind aber dennoch in weiten Teilen stark an die Pflichten aus der Wertpapier-Compliance im Regulierungsregime der MiFID2 angelehnt. Doch welche Sorgfalts- und Wohlverhaltenspflichten werden Krypto-Dienstleister in Europa künftig konkret erfüllen müssen?

Welche Compliance Pflichten haben Krypto-Dienstleister nach MiCA?

Wie auch Wertpapierdienstleister nach MiFID2 werden Krypto-Dienstleister nach den Vorschriften der MiCA in Zukunft im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gegenüber ihren Kunden ehrlich, fair und professionell sowie im besten Interesse ihrer Kunden agieren müssen. Ihre fachliche und werbliche Kommunikation wird stets klar, eindeutig und nicht irreführend sein müssen. Werbliche Aussagen und Marketingkommunikation haben Krypto-Dienstleister nach MiCA zudem als solche zu kennzeichnen. Auch werden sie ihre Kunden stets auf mit Krypto-Geschäften verbundene Risiken hinweisen und soweit sie eine Krypto-Handelsplattform betreiben, Tauschdienstleistungen in Bezug auf Krypto-Werte, Krypto-Beratungsleistungen oder Krypto-Portfolio-Verwaltungsleistungen erbringen, ihren Kunden Hyperlinks zu Whitepapern bereitstellen müssen, die zu den Krypto-Werten veröffentlicht wurden, zu denen sie Krypto-Dienstleistungen anbieten. Die Preise ihrer Dienstleistungen werden Krypto-Dienstleister stets gut sichtbar auf ihrer Website veröffentlichen müssen. Ebenso werden sie auf ihrer Website Informationen dazu veröffentlichen müssen, welche Umwelt- und Klimaeffekte die Konsensmechanismen derjenigen Krypto-Werte haben, die Gegenstand ihrer Krypto-Dienstleistungen sind. Detailfragen in Bezug auf die künftigen Compliance-Pflichten der Krypto-Dienstleister sollen im Rahmen von technischen Standards durch die ESMA erarbeitet und spätestens zwölf Monate vor Rechtswirksamkeit der MiCA veröffentlicht werden.

Besondere Anforderungen an Krypto-Verwahrer und für Fiatgeld von Kunden

Spezielle Pflichten sieht die MiCA indessen für Krypto-Dienstleister vor, die ihren Kunden die Verwahrung von Krypto-Werten anbieten wollen. Insbesondere werden Krypto-Verwahrer Krypto-Werte von Kunden von eigenen Beständen strikt trennen müssen. Im Fall einer Insolvenz sollen Krypto-Dienstleister über effektive Prozesse und Mechanismen verfügen, um die Krypto-Bestände der Kunden wirksam vor Verlust zu schützen. Welche konkreten Prozesse und Mechanismen das sind, wird das jeweils im Einzelfall national anwendbare Insolvenzrecht klären müssen. In Deutschland gibt es für die Behandlung von Kunden-Krypto-Werten in der Insolvenz eines Krypto-Verwahrers bislang noch keine spezifischen gesetzlichen Regelungen, jedoch hat der Gesetzgeber bereits angekündigt, zeitnah Spezialvorschriften zu erlassen. Auch Fiatgeldbeträge von Kunden sollen von Krypto-Dienstleistern niemals mit eigenem Vermögen vermischt werden. Krypto-Dienstleister werden daher jeweils zum Schluss eines Geschäftstages Kundengelder auf ein segregiertes Bankkonto bei einer Zentralbank oder einem zugelassenen Kreditinstitut transferieren müssen.

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