
Wie es um die Krypto-Verwahrung nach MiCA bestellt ist, erklärt Fachanwalt Lutz Auffenberg in seinem Gastbeitrag.
Wie es um die Krypto-Verwahrung nach MiCA bestellt ist, erklärt Fachanwalt Lutz Auffenberg in seinem Gastbeitrag.
Wie es um die Kapitalausstattung der Krypto-Dienstleister nach MiCA bestellt ist, erklärt Fachanwalt Lutz Auffenberg in seinem Gastbeitrag.
Wie es um die Compliance der Krypto-Dienstleister nach MiCA bestellt ist, erklärt Fachanwalt Lutz Auffenberg in seinem Gastbeitrag.
Wie es sich mit Passporting von Krypto-Dienstleistungen nach MiCA verhält, erklärt Fachanwalt Lutz Auffenberg in seinem Gastbeitrag.
Was DAOs sind und wie sie in Deutschland reguliert werden, erläutert Fachanwalt Lutz Auffenberg in seinem Gastbeitrag.
Wie es sich mit E-Geld-Token als Sonderform von Kryptowerten in der MiCA-Verordnung verhält, erklärt Fachanwalt Lutz Auffenberg in seinem Gastbeitrag.
Der europäische Krypto-Space soll durch MiCA ein vollumfängliches Regelwerk erhalten. Ob sich das Warten lohnt, klärt Lutz Auffenberg.
Im Zuge der Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene gibt es nach wie vor offene Fragen für Krypto-Dienstleister. Fachanwalt Lutz Auffenberg klärt, ob auch BaFin-lizenzierte Firmen eine entsprechende MiCAR-Lizenz benötigen.
Im Zuge der MiCA-Regulierung müssen Krypto-Anbieter künftig Whitepaper-Mindestanforderungen erfüllen. Wie die aussehen, weiß Lutz Auffenberg.
Inwieweit wird der DeFi-Bereich in den EU-Krypto-Richtlinien MiCA mitreguliert? Diese Frage klärt Lutz Auffenberg im Gastbeitrag.
Welche Anforderungen müssen Kryptodienstleister erfüllen, um eine MiCA-Lizenz zu erhalten? Diese Frage klärt Lutz Auffenberg im Gastbeitrag.
Die Tokenisierung von Sachwerten bietet viele Vorteile, kommt jedoch nicht ohne regulatorische Hürden aus. Ob das Auslobungsmodell eine Lösung bietet, erläutert Lutz Auffenberg im Gastbeitrag.
Ein Kernelement der MiCA ist die Regulierung von Krypto-Dienstleistungen, die nicht ohne vorherige Erteilung einer behördlichen Erlaubnis erbracht werden dürfen. Doch welche Aktivitäten werden in Zukunft unter diesem Begriff als erlaubnispflichtig reguliert?
Als regulierte Finanzinstitute muss auch der Kryptowertpapierregisterführer geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gerecht werden. Wann diese Sorgfaltspflichten fällig werden und wer genau überprüft werden muss, erfahrt ihr in diesem Artikel.
In seinem Gastbeitrag widmet sich Lutz Auffenberg der Frage, ob die BaFin sich für Yield Farming und Liquidity Provider interessiert.
Wenn die Veröffentlichung eines Wertpapierinformationsblattes (WIB) für Security Token Offerings vonnöten ist, muss die BaFin im Voraus grünes Licht geben. Kann die Finanzaufsicht die Gestattung hinauszögern?
Es kann gute Gründe dafür geben, eine gemeinnützige Körperschaft zu nutzen, um eine neue (Blockchain-) Technologie massentauglich zu machen. Je nach Interessenlage der Initiatoren kann aber eine gemeinnützige Rechtseinheit auch vollkommen ungeeignet sein.
Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, ob die MiCA-Regulierung auch NFTs erfasst.