Breaking EU-Entwurf will Besitz von anonymen Krypto-Wallets verbieten

Ein inoffizieller Entwurf der EU-Kommission möchte offenbar die Bereitstellung und Nutzung anonymer Wallets verbieten. Dazu sollen auch Bargeldtransaktionen eingeschränkt werden.

Daniel Hoppmann
Teilen
Mehrere EU-Flaggen vor dem Gebäude der EU-Kommission.

Beitragsbild: Shutterstock

Die globalen Regulierungsbemühungen für Krypto-Assets erreichen in der EU einen neuen Höhepunkt. BTC-ECHO liegt ein inoffizieller Entwurf der EU-Kommission vor, der neue Richtlinien für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fordert – und die haben es teilweise in sich. So soll in Zukunft die Bereitstellung und Nutzung anonymer Wallets verboten werden. Faktisch kommt der Schritt einem Verbot von Privacy Coins wie Monero (XMR) und zCash (ZEC) gleich.

Das bedeutet, dass die EU davon ausgeht, dass jede anonyme Krypto-Geldbörse per se kriminellen Ursprungs ist. Genauer heißt es dazu in dem Entwurf:

Die Anonymität von Krypto-Assets setzt sie dem Risiko aus, für kriminelle Zwecke missbraucht zu werden. Das Verbot der Bereitstellung und des Besitzes von anonymen Krypto-Asset-Wallets sollte die Möglichkeit, anonyme Transaktionen mit Krypto-Assets durchzuführen, weiter einschränken.

AML-Entwurf der EU-Kommission

Einen genauen Termin, wann die Verordnung in Kraft treten wird, gibt es bislang noch nicht. In dem Entwurf ist von einer Ratifizierung “am zwanzigsten Tag nach Erscheinen im Amtsblatt der EU” vorgesehen, mit einer anschließenden Umsetzung innerhalb von drei Jahren. Innerhalb von fünf Jahren wolle die EU-Kommission die Verordnung nochmals bewerten, danach werde man die Evaluationen im Dreijahreszyklus fortsetzen.

In Deutschland geht die Bundesregierung bereits seit Mitte Februar mit dem “Trans­pa­renz-Fi­nanz­in­for­ma­ti­ons­ge­setzes Geld­wä­sche (TraFinG Gw) stärker gegen die Anonymität im Krypo-Space vor. In dem Gesetzesentwurf werden Krypto-Transaktionen ab 1.000 Euro meldepflichtig.

EU-Kommission: Bargeldtransaktionen ab 10.000 Euro einschränken

Neben den Einschränkungen für anonyme Krypto-Wallets sieht der EU-Entwurf auch eine Obergrenze für Bargeldtransaktionen bei Einzelhändlern vor. Diese solle zukünftig EU-weit maximal bei 10.000 Euro liegen. Das gelte sowohl für Einzeltransaktionen als auch mehrere kleinere Transaktionen, die “in einer Verbindung zueinander stehen”. Mitgliedsstaaten können jedoch freiwillig das Limit auch weiter absenken. Private Transaktionen seien von der Obergrenze bisher nicht betroffen.

Zudem dürfen Unternehmen in Zukunft keine unregistrierten Inhaberaktien (zu denen auch Krypto-Assets zählen) herausgeben, bevor diese nicht bei einer zuständigen Behörde angemeldet sind. Damit möchte man offenbar eine ICO-Welle wie 2017 vermeiden.

Darüber hinaus berichtet die Nachrichtenagentur Reuters, dass die EU-Kommission die Gründung einer neuen Behörde vorschlagen möchte, die sich dem Kampf gegen Geldwäsche widmen soll. Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) als “Herzstück” eines Aufsichtssystems, bestehend aus nationalen Behörden, solle dann unter anderem neue Transparenzregeln für Transfers von Krypto-Werten erarbeiten.

Chainalysis: Illegale Krypto-Transaktionen rückläufig

Dass die EU zu so drastischen Verboten greift, ist kaum verwunderlich. Immerhin sind anonyme Krypto-Tansaktionen Regulierungsbehörden bereits länger ein Dorn im Auge. Wie genau die Umsetzung jedoch aussehen soll, bleibt fraglich. Im Endeffekt bleiben Möglichkeiten entsprechende Dienstleistungen zu nutzen bestehen, indem man etwa seine VPN-Adresse ändert.

Die Kritik, dass Kryptowährungen allgemein für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht würden, seien nicht valide. Das sieht zumindest der Crypto Crime Report 2021 des Analyseunternehmens Chainalysis so. In dem Bericht stellte die US-Firma fest, dass der Anteil krimineller Krypto-Transaktionen im Jahr 2020 gesunken sei. Demnach waren lediglich 0,34 Prozent aller Überweisungen tatsächlich illegaler Natur. Zum Vergleich: 2019 lag die Quote noch bei 2,1 Prozent.

In dem Bericht untersuchte Chainalysis zudem Geldwäsche-Aktivitäten im Krypto-Space. So kam man zu dem Ergebnis, dass die meisten Gelder über eine kleine Gruppe von Dienstleistern gewaschen werden würden. Diese umfassten klassische Geldwäsche-Dienstleister sowie Kryptowährungs- und Fiatwährungs-Dienstleister mit unzureichenden Compliance-Regeln. Laut Chainalysis sollten Strafverfolgungsbehörden hier ansetzen und gezielt diese Anbieter ins Visier nehmen.

Dass Kryptowährungen in regulatorischen Kreisen oft als Währung Krimineller eingeordnet werden, lässt sich anhand des Chainalysis-Reports nicht bestätigen. Zum Vergleich: Als die FinCEN-Files im September letzten Jahres veröffentlicht wurden, wurde ein Geldwäschevolumen von 2 Billionen US-Dollar bekannt, das große Banken für Kriminelle oder Personen auf Sanktionslisten transferierten. Vielmehr dürften die Bestrebungen der EU, die Anonymität im Krypto-Space weiter einzuschränken dazu dienen, Steuereinnahmen zu gewährleisten.

Du willst den Kryptomarkt selbst analysieren?
Santiment bietet dir umfangreiche Analysetools, die dir datengestützte Einblicke in die Blockchain und das Marktverhalten ermöglichen.
Jetzt anmelden