Referentenentwurf Deutschland: Gesetzentwurf für digitale Wertpapiere liegt vor

Die Krypto-Regulierung in Deutschland hat einen weiteren Meilenstein erreicht: Der Gesetzentwurf für Kryptowertpapiere ist fertiggestellt.

Christopher Klee
Teilen
Deutschland Fahne mit Victoryzeichen

Mit den neuen Regeln für die Verwahrung von Krypto-Assets wie Bitcoin zählt Deutschland bereits seit Januar 2020 zur internationalen Avantgarde in Sachen Krypto-Regulierung. Während man damit für die Verwahrungsdienstleister für Bitcoin und Co. Rechtssicherheit geschaffen hat, harrte der Bereich der elektronischen- beziehungsweise Kryptowertpapiere bislang noch eines klaren rechtlichen Rahmens. Nun hat das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Blockchain– und Finanz-Standort Deutschland attraktiver machen soll.

Der Referentenentwurf, der BTC-ECHO vorliegt, sieht eine Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts vor. Er betrifft zunächst Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen), es werden jedoch auch Gesetzesinitiativen in Bezug auf Aktien und Fonds in Aussicht gestellt.

Dezentral und Zentral: Kryptowertpapiere und elektronische Anleihen

Bisher erfolgt die Verbriefung von Anleihen stets auch in Papierform. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren“ sieht vor, dass für die Begebung einer Anleihe künftig kein Baum mehr ins Gras beißen muss:

Das deutsche Recht soll generell für elektronische Wertpapiere, d. h. Wertpapiere ohne Urkunde, geöffnet werden. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden.

Die Möglichkeit von rein elektronischen Wertpapieren ermöglicht eine deutlich effizientere Abwicklung von Schuldverschreibungen. Dadurch lassen sich letztlich nicht nur viel Zeit, sondern vor allem auch Kosten einsparen.

Blockchain und Co: Technologieneutralität gilt auch bei elektronischen Wertpapieren

Freilich: Elektronisch heißt nicht gleich Blockchain – die Technologie wird unter dem Gebot der Technologieneutralität als eine Möglichkeit zur Begebung von elektronischen Schuldverschreibungen betrachtet, sie erhält ebensowenig eine Vorzugsbehandlung wie andere Distributed-Ledger-Technologien oder zentralisierte elektronische Verfahren. Um der Technologieneutralität Rechnung zu tragen, sieht der Gesetzentwurf konsequenterweise zwei unterschiedliche Formen eines elektronischen Wertpapierregisters vor:

  • Ein zentrales Register über elektronische Wertpapiere
  • Ein Register für Kryptowertpapiere

Entsprechend verhält es sich mit der Verwaltung der beiden Register-Formen. Während das zentrale Register über elektronische Wertpapiere von einem Zentralverwahrer (wie beispielsweise Clearstream) geführt wird, können beim Kryptowertpapierregister die Emittenten eines elektronischen Wertpapiers über die registerführende Stelle entscheiden. Dazu braucht es laut dem Gesetzentwurf keine Zustimmung der Inhaber des entsprechenden elektronischen Wertpapiers. Es ist dabei nicht vorgeschrieben, welche technologische Basis das Kryptowertpapierregister haben muss. Allerdings muss es laut dem Gesetzentwurf

auf einem dezentralen, fälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden, in dem Daten in der Zeitfolge protokolliert und gegen unbefugte Löschung sowie nachträgliche Veränderung geschützt gespeichert werden.

Der Blockchain Bundesverband: Ein „Meilenstein“

Der Blockchain Bundesverband aka „Bundesblock“ begrüßt die Gesetzesvorlage und spricht von einem „Meilenstein“. Der Bundesregierung sei mit dem Referentenentwurf „ein ganz großer Wurf gelungen“, denn:

Im internationalen Vergleich schließt Deutschland mit diesem Gesetzesentwurf nicht nur mit führenden Finanzplätzen auf, sondern stellt sich an die weltweite Spitze. Keinem anderen Flächenland mit wirtschaftlicher Bedeutung wie der Deutschlands ist es bislang gelungen, ein Blockchain-Gesetz dieser Qualität und Größenordnung auf den Weg zu bringen. Der Verband gratuliert der Bundesregierung zu diesem historischen Schritt.

kommentiert der Bundesblock auf seiner Website den Vorstoß. Der gemeinnützige Verein war an der Ausarbeitung des Entwurfs in beratender Funktion tätig.

Über den Entwurf soll noch in diesem Jahr abgestimmt werden.

Mit Coinbase (BASE) vom Layer2-Hype profitieren
Nach Ethereum und Solana: Profitiere vom Layer2-Hype auf BASE mit der einfachen Nutzbarkeit von Coinbase. 100 % reguliert und zuverlässig.
Jetzt loslegen