Bitcoin-Steuer Bundesregierung sieht kaum Handlungsbedarf

Der jüngste Bull-Run bei Bitcoin und Co. weckt das Interesse vieler privater und institutioneller Anleger. Auch in Deutschland erfreut sich der digitale Wertspeicher sowie andere Kryptowährungen immer größer werdender Aufmerksamkeit. Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP offenbart jedoch, dass sich die Bundesregierung nach wie vor in der Besteuerung von Kryptowährungen schwertut.

Daniel Hoppmann
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Ein Bitcoin steht senkrecht vor dem deutschen Bundestag.

Beitragsbild: Shutterstock

Derzeit sieht die Bundesregierung wenig steuerlichen Änderungsbedarf für Kryptowährungen. Das geht aus einer Anfrage der FDP-Fraktionspolitikers Frank Schäffler an das Bundesfinanzministerium hervor, die BTC-ECHO vorliegt. Demnach plant die Bundesregierung aktuell keine eigenen gesetzlichen Änderungen hinsichtlich des Erwerbs von oder des Bezahlens mit Kryptowährungen. Man möchte sich lieber an der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) der EU orientieren, die momentan in Planung ist. Der Legislativvorschlag sieht beispielsweise vor, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einer laufenden Aufsicht unterstellt werden sollen. Unter diese Dienstleistungen würden laut der Verordnung auch der Tauschhandel an Krypto-Börsen fallen.

Auf die Frage, wie man den Kauf von Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen steuerlich behandeln solle, antwortete die Bundesregierung:

Wie die Verwendung von Kryptowährungen für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen ertragssteuerlich zu bewerten ist, wird derzeit zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Nach Abschluss der Erörterung wird ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes BMF-Schreiben veröffentlicht werden.

Laut Frank Schäffler habe diese Abstimmung seit nunmehr acht Jahren keinen nennenswerten Fortschritt erfahren. Bezüglich der kaum zu verzeichnenden Initiative der Bundesregierung in Bezug auf Kryptowährungen, sagt der FDP-Politiker:

Das Interesse an Kryptowährungen wächst derzeit massiv. Doch die Bundesregierung zeigt kein Interesse daran, den Bürgern in Deutschland einen sicheren Rechtsrahmen für den Erwerb und die Besteuerung zu bieten

Bundesregierung liefert kaum neue Erkenntnisse zu Diem

Auch in Bezug auf den Stablecoin Diem vom Facebook-Konsortium gibt es von der Bundesregierung wenig neue Erkenntnisse. Dabei verwies das Finanzministerium auf die Frage nach einer Einschätzung zur geplanten Einführung des Diem in der Schweiz auf das sogenannte „Diem College“, das auf Initiative der Schweizer FINMA gegründet wurde und dem auch die BaFin angehört. Dessen Aufgabe sei in erster Linie der Informationsaustausch. Insofern habe man sich beispielsweise den prudentiellen Anforderungen gewidmet, um Diem als Zahlungssystem zuzulassen. Konkret werden die Forderungen jedoch nicht weiter ausformuliert. Die Bundesregierung verweist auf ein Statement der Diem-Association, in der das Konsortium mitteilte, seine Tätigkeit erst aufnehmen zu wollen, wenn die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den Stablecoin zulasse. Eine Entscheidung der Finanzaufsichtsbehörde sei bisher jedoch noch nicht absehbar.

Auf weitere Fragen der FDP-Fraktion verwies das Schreiben der Bundesregierung auf „unzureichende Information“ seitens Diem, aufgrund derer man keine präzisen Angaben formulieren könne. Indes zeigte sich Finanzminister Olaf Scholz beim G7-Treffen im Dezember wenig beeindruckt vom Rebranding des Facebook-Coins. Er bezeichnete den Diem gar als „Wolf im Schafspelz“. Laut des SPD-Kanzlerkandidaten behebe eine Umbenennung der Währung nicht dessen fundamentale Probleme. Er wirft der Diem-Organisation und dem dahinter stehenden Konsortium um Facebook vor, nicht entschieden genug die regulatorischen Risiken angegangen zu sein. Die deutsche Regierung werde einen Markteintritt nicht akzeptieren, solange diese Defizite nicht behoben seien. 

Keine Austausch zwischen BaFin und PayPal

Erst im Oktober sorgte der Zahlungsdienstleister PayPal mit einem Paukenschlag für Aufsehen, als der US-Finanzdienstleister ankündigte, dass Nutzer in Zukunft Kryptowährungen über PayPal kaufen und verkaufen könnten. Ab 2021 sollen User die Kryptowährungen auch als Zahlungsmittel einsetzten können. Dazu wollte die FDP-Fraktion wissen, ob die Bundesregierung oder die BaFin hinsichtlich des Erwerbs und Bezahlens mit Kryptowährungen mit PayPal in Kontakt stehe. Dies verneinte die Bundesregierung und verwies dabei auf die luxemburgische Bankenaufsicht CSSF, die für den US-amerikanischen Finanzdienstleister zuständig sei.

Das Kryptowährungen einen regulatorischen Rahmen brauchen, um als seriöse Vermögenswerte innerhalb der Gesellschaft wahrgenommen zu werden, ist kein Geheimnis. Erst im Dezember setzte das Bundeskabinett einen Meilenstein, als es ein Gesetz für Blockchain-Wertpapiere beschloss. Nun wäre, nicht zuletzt durch den prosperierenden Bitcoin, ein guter Zeitpunkt, um Klarheit für Investoren zu schaffen.

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