Steuer-GAU Bundesfinanzministerium will Besteuerung von Kryptowährungen verschärfen

Die Politik nimmt den Krypto-Markt zurzeit unter Dauerbeschuss. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will einen einheitlichen Rahmen für die Besteuerung von Kryptowährungen und hat dafür einen Entwurf vorgelegt, der die Daumenschrauben für Anleger künftig fester zieht.

Moritz Draht
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Beitragsbild: BMF/Hendel

| BMF Bildarchiv 2005. Foto: Ilja C. Hendel, mail@iljahendel.com *** Local Caption ***

Das Bundesministerium für Finanzen setzt das Brennglas auf den Krypto-Markt. Erst vor wenigen Wochen hat das BMF einen Entwurf zur Kryptowertetransferverordnung vorgelegt, der insbesondere Finanzdienstleister künftig stärker in die Sorgfaltspflicht nimmt. Auch beim leidigen Thema Steuern deuten sich jetzt einige kosmetische Eingriffe an. In einem noch nicht veröffentlichten Entwurf, der zunächst an die obersten Finanzbehörden des Landes herausgegeben wurde und BTC-ECHO exklusiv vorliegt, werden die Abgaben auf den Handel mit Kryptowährungen deutlich verschärft.

Miner unter Generalverdacht

Insbesondere beim Mining sieht der Entwurf höhere Steuerlasten vor. Prinzipiell unterscheidet der Entwurf zunächst nicht zwischen privaten und gewerblichen Mining-Aktivitäten. Konkret bedeutet das, dass die Finanzverwaltung “widerlegbar vermutet”, dass es sich beim Mining generell um Einkünfte eines Gewerbebetriebs handelt, ganz gleich, ob man an einem Mining-Pool angeschlossen ist oder beispielsweise Cloud-Mining betreibt. Allein die Bereitstellung von Rechenleistung kann demnach als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr ausgelegt werden, weshalb die Ämter grundsätzlich Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb unterstellen können.

Die Terminologie “widerlegbar vermutet” bedeutet, dass die Beweislast letztlich bei den Betroffenen liegt. Mining-Einkünfte können demnach zwar auch unter private Veräußerungsgeschäfte fallen. In dem Fall müsste jedoch nachgewiesen werden, dass es sich um eine vermögensverwaltende Tätigkeit handelt. Das wiederum stellt eine große Hürde dar. Schließlich braucht es zum Minen von Kryptowährungen erhebliche Rechenleistung mit der zugehörigen Hardware-Ausrüstung sowie gegebenenfalls entsprechende Räumlichkeiten für die Mining-Rigs. Diese Aspekte könnten als Argument dienen, Krypto-Mining als gewerbliche und nicht als vermögensverwaltende Tätigkeit zu besteuern. Der kleine Unterschied hat also weitreichende Folgen. Im Falle einer gewerblichen Tätigkeit könnten dann auch Gewerbesteuern auf Erträge wie Block Rewards anfallen.

Größter gemeinsamer Nenner für Kryptowährungen

Ob Kryptowährungen überhaupt steuerpflichtig sind, hängt davon ab, ob sie als Wirtschaftsgut klassifiziert werden. Dies war bislang eine Gesetzeslücke und ließ Raum für gegensätzliche Interpretationen. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg 2019, sämtliche Kryptowährungen als Wirtschaftsgut zu definieren und entsprechend Gewinne aus Spekulationen mit ihnen zu besteuern. Das Finanzgericht Nürnberg meldete 2020 jedoch Zweifel daran an und kritisierte den Beschluss wegen der Gleichstellung von Bitcoin mit sämtlichen anderen Kryptowährungen.

Der BMF-Entwurf schafft nun Klarheit und schlägt sich dabei auf die Seite des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Jede Kryptowährung, egal ob Payment oder Utility Token, fällt somit unter die Kategorie Wirtschaftsgut und ist dementsprechend steuerpflichtig.

Anhebung der Haltefrist

Auch das Staking hat die Finanzämter bisher vor einige Probleme gestellt. Das Besondere: Kryptowährungen wie Ether lassen sich beim Staking nutzen, um Rewards in Form neuer Ether zu erzielen – und das ad infinitum. So verschleppen sich Gewinne über die Zeit. Die ursprünglich aufgewandten Ether könnten in dem Modell nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei sein.

Doch genau da grätscht der Entwurf zwischen. Die Haltefrist wird von einem auf zehn Jahre angehoben. Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen, die vor Ablauf dieser Frist erfolgen, sind somit steuerpflichtig. Das gilt sowohl für Staking aber auch beispielsweise für Lending. Der Entwurf unterstellt somit zunächst, dass Kryptowährungen als Einkommensquelle genutzt wurden, da mit ihnen weitere Kryptowährungen generiert wurden. Staker sollten daher in Vorleistung treten und die Information, dass sie Kryptowährungen zum Staken genutzt haben, dem Finanzamt nachträglich mitteilen. Gegen die Besteuerung könnte in einem zweiten Schritt noch rechtlich vorgegangen werden.

Entwurf noch nicht unter Dach und Fach

Der Entwurf steht noch unter Vorbehalt und ist zunächst als Empfehlung für Finanzämter zu verstehen. Auch wenn die Stoßrichtung, Kryptowährungen einheitlich zu besteuern, darin klar wird, muss der Text noch von der Fachöffentlichkeit evaluiert werden. Nach Auswertung durch die Verbände könnte die finale und für Finanzämter zunächst verbindliche Fassung dann in einigen Monaten erscheinen. Doch auch dann handelt es sich zunächst um eine Verwaltungsanweisung zur Umsetzung der Steuervorgaben. Bis der Entwurf alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen hat, dürften schließlich noch einige Jahre vergehen. Für die Ämter sowie Verbraucher gilt das Schreiben jedoch bis dahin als Grundlage.

Kryptowährungen, ein teurer Spaß

Der Entwurf stößt auf geteilte Meinungen. Einerseits schafft das Bundesfinanzministerium nach Jahren der Ungewissheit Klarheit, wie Frank Schäffler, Mitglied des Deutschen Bundestags für die FDP, gegenüber BTC-ECHO erklärt:

Nach 8 Jahren hat das BMF endlich gehandelt und Einzelfragen beantwortet. Das ist ein wichtiger Schritt für Rechtssicherheit in Deutschland. Viele Detailfragen, die bislang nur hergeleitet oder vermutet wurden, werden nunmehr beantwortet (Verbrauchsreihenfolge, Fork, Mining, etc).

Frank Schäffler, MdB

Doch gerade hinsichtlich der Anhebung der Haltefrist bestehe noch Klärungsbedarf: “Unklar ist die Verlängerung der Veräußerungsfrist auf 10 Jahre, wenn Kryptowährungen als Einkunftsquelle genutzt werden”. An dieser Stelle müsse deutlicher formuliert werden, auf welchen Bereich sich die Verlängerung beziehe, meint Frank Schäffler: “Greift dies schon bei Forks oder bei Staking oder nur bei Lending?”

Vollständige Besteuerung von Kryptowährungen

Insgesamt müssen sich Anleger wohl oder übel auf ein härteres Durchgreifen und höhere Steuerabgaben einstellen. Im Gespräch mit BTC-ECHO hat Rechtsanwalt und Steuerexperte Martin Figatowski die Situation zusammengefasst:

Soweit die wesentlichen Eckpunkte des BMF-Schreibens bereits bekannt sind, dürfte der Inhalt für viele Kryptoanleger eine große Enttäuschung darstellen. Zunächst geht die Finanzverwaltung davon aus, dass sich die steuerliche Haltefrist bei privaten Veräußerungsgeschäften von einem Jahr auf 10 Jahre beim Staking, Lending und bei Masternodes verlängert. Ferner soll die Gewerblichkeit widerlegbar beim Mining vermutet werden. Schließlich sind Airdrops grundsätzlich als sonstige Einkünfte zu erfassen bzw. hilfsweise als eine Schenkung zu besteuern.

Rechtsanwalt Martin Figatowski

Die Finanzverwaltung verfolge damit “offensichtlich die Absicht, nahezu alle Vorgänge mit Bezug zu Kryptowährungen vollständig zu besteuern”. Hodler wie Trader dürften mit Blick auf die Steuererklärung wohl in Zukunft tiefer in die Wallet greifen müssen.

Dieser Artikel erschien bei BTC-ECHO bereits am 17. Juni. Er wurde nun erneut geprüft und aktualisiert.

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