"Schnellschuss" Mehr Schaden als Nutzen: Bitkom kritisiert Entwurf zur Krypto-Verordnung

Der Entwurf zur Kryptowertetransferverordnung des Bundesfinanzministeriums ist ein überreguliertes Bollwerk, dass Krypto-Unternehmen künftig unverhältnismäßig große Bürden auflegt. Die Folgen für den Krypto-Standort Deutschland könnten zudem verheerend sein, meint der Digitalverband Bitkom.

Moritz Draht
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Beitragsbild: Shutterstock

Dem Krypto-Space haftet seit jeher das Stigma einer Schattenwirtschaft an, die aufgrund ihrer anonymen Natur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begünstigt. Das Bundesfinanzministerium hat daher vor einem Monat einen Arbeitsentwurf vorgelegt, der ein Regelwerk zur Eindämmung von Krypto-Finanzkriminalität festlegt. Die “Kryptowertetransferverordnung” fordert strengere Sorgfaltspflichten für Kryptowertedienstleister, die künftig Daten zu Auftraggeber und Begünstigten bei Übertragungen von Kryptowerten erheben, speichern und übermitteln müssen. Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom verspiele Deutschland jedoch damit seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt – und fördere schließlich kriminelle Vorgänge mit Kryptowährungen.

Bitkom zeigt Lücken auf

In der Praxis ließen sich die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums im Grunde nicht leisten, heißt es in der Bitkom-Stellungnahme. So seien die Anforderungen für Transaktionsabwicklungen zwischen zwei Kryptowertedienstleistern, also Verwahrern oder auch Finanzdienstleistern und Kreditinstituten, schlichtweg nicht umsetzbar, “da es bisher an einem technischen Standard für den Datenaustausch mangelt”.

Gegenüber BTC-ECHO bringt Patrick Hansen, Bereichsleiter für Blockchain beim Bitkom, die Situation für Dienstleister auf den Punkt:

Stand heute fehlt es an weitverbreiteten technischen Standards für den geforderten Datenaustausch zwischen Kryptowertedienstleistern. Die Pläne sind momentan nicht umsetzbar und das Bundesfinanzministerium hat dafür Übergangsbestimmungen vorgesehen. Das Problem ist, dass diese zeitlich befristeten Übergangsbestimmungen ein großes geschäftliches Risiko für deutsche Kryptowertedienstleister darstellen. Wer sie nicht bewilligt bekommt, kann eigentlich dichtmachen.

Zudem sei fraglich, wie sich das global vernetzte Problem der Geldwäsche durch ein Vorpreschen auf nationaler Ebene lösen lassen soll: “Ein nationaler Alleingang kann einem solchen umfassenden System eher entgegenstehen, da bestehende nationale Standards mit internationalen Anforderungen nachträglich harmonisiert werden müssten”. Würde der Entwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt, setze Deutschland nicht nur “seine internationale Vorreiterrolle bei der Blockchain-Technologie und im Krypto-Sektor” aufs Spiel. Denn die Verordnung begünstige letztlich sogar den Missbrauch von Krypto-Transaktionen für kriminelle Zwecke. “Kundinnen und Kunden würden dadurch nur verstärkt in den unregulierten Markt sowie zu ausländischen Anbietern abwandern”, meint Patrick Hansen.

Strickfalle: Unhosted Wallets

Dahingehend sei insbesondere die Übertragung von Kryptowerten zu einer “Unhosted Wallet” problematisch. Kryptowertedienstleister sollen dem Entwurf nach schließlich auch künftig Name und Anschrift von Begünstigten oder Auftraggebern einer Übertragung in Verbindung mit “Unhosted Wallet” ermitteln und speichern. Dabei haben sie sich durch “risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass der ermittelte Name und die Anschrift zutreffend sind”.

Doch “die Ermittlung und Identifizierung des Besitzers von diesen “Unhosted Wallets” ist dabei praktisch nicht leistbar”, meint der Bitkom. Zudem sei unklar, was unter “risikoangemessen Maßnahmen” zu verstehen sei. Letztlich führe die Unmöglichkeit, Eigentümer von Unhosted Wallets zu identifizieren, dazu, “dass deutsche Kryptowertedienstleister entweder ganz von diesen Übertragungen absehen müssen oder unverhältnismäßig hohe und kostspielige, aber trotzdem unsichere Prüfungen” durchführen müssten.

Damit schieße das Bundesfinanzministerium nicht nur über das Ziel hinaus, sondern sich auch letztlich ins eigene Knie. Denn:

Das wird Marktteilnehmer dazu drängen, statt mit regulierten deutschen Kryptowertedienstleistern mit “Unhosted Wallets” oder mit ausländischen (unregulierten) Kryptowertedienstleistern zu agieren.

So würde “das Ziel der Geldwäschebekämpfung maßgeblich konterkariert”, mit weitreichenden Folgen sowohl für Anbieter als auch für Anleger, wie Patrick Hansen bestätigt:

Sollte der Referentenentwurf so durchgehen, wäre es für viele deutsche Kryptowertedienstleister ein harter Schlag. Teile des Geschäftsmodells wie Transaktionen auf Unhosted Wallets oder DeFi Smart Contracts würden erheblich erschwert oder gar unmöglich. Daran interessierte Privatanleger könnten auf andere ausländische Dienstleister ausweichen.

Bitkom-Serviervorschlag

Letztlich seien die Folgen für Unternehmen, denen die wirtschaftliche Grundlage entzogen würde, fatal. Durch die Verordnung erhielten deutsche Dienstleister dem Bitkom zufolge schließlich einen gravierenden Wettbewerbsnachteil. Der Digitalverband fordert daher, “Pflichten verhältnismäßig auszugestalten” und eine risikoorientierte Anpassung der Datenerhebung. Dafür sollten gängige Kriterien wie AML-Scores berücksichtigt sowie die gegebenen Vorteile der Blockchain-Technologie wie Transparenz und Nachvollziehbarkeit genutzt werden.

Im Sinne der “Datensparsamkeit” würde die Übermittlung einer Transaktions-ID bei Übertragungen zwischen Kryptowertedienstleistern folglich genügen, anstelle einer Erfassung “zahlreicher personenbezogener Daten”. Für Dienstleister mit Verdacht auf Geldwäsche könnten hingegen “automatisch höhere Sorgfalts- und Datenübermittlungspflichten gelten”.

Nicht zuletzt müsse sich die Regulierung “die Eigenschaften der Blockchain und fortgeschrittene Blockchain-Analytics-Tools zur Nachverfolgung und Überwachung von Transaktionen” zunutze machen. Auf der Blockchain lassen sich schließlich sämtliche Transaktionsströme zurückverfolgen. Mithilfe von Analytic-Tools oder Krypto-Forensikern wie Chainalysis lassen sich diese auf Einhaltung oder Verletzung des Geldwäschegesetzes prüfen.

Europäische Lösung statt Alleingang

Zudem stünden Entscheidungen auf europäischer Ebene zur Bekämpfung von Krypto-Finanzkriminalität noch aus. Der Entwurf sei daher ein “Schnellschuss”, zumal ein Alleingang Deutschlands “keine effektive Bekämpfung von Geldwäsche” gewährleiste. Im Gegenteil:

Nur ein breit aufgestelltes Informationssystem mit einer kritischen Anzahl an Beteiligten kann hier den erforderlichen Überblick über potenzielle Geldwäscheaktivitäten schaffen. Ein nationaler Alleingang kann einem solchen umfassenden System eher entgegenstehen, da bestehende nationale Standards mit internationalen Anforderungen nachträglich harmonisiert werden müssten.

Lösungen auf europäischer Ebene, die einen einheitlichen Rahmen stecken, seien in jedem Fall zu bevorzugen. Andernfalls drohe ein regulatorischer Flickenteppich – mit katastrophalen Folgen für weite Teile der deutschen Krypto-Branche.

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