Deutschland Blockchain-Strategie der Bundesregierung – Nichts als „heiße Luft“?

Ab 2020 gelten in Deutschland neue Regeln für die Verwahrung von Krypto-Assets. Allerdings gibt es noch einige offene Fragen, vor allem hinsichtlich der Verwaltung digital verbriefter Wertpapiere in Form von Security Token. In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Parlamentariers Frank Schäffler schafft die Bundesregierung Klarheit – wenn auch nur bedingt.

Christopher Klee
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Beitragsbild: Shutterstock

Entgegen ihres Vorsatzes, Zukunftstechnologien zu fördern, hat die Bundesregierung bisher noch keine entsprechenden Programme umgesetzt. Das geht aus einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Parlamentariers Frank Schäffler (FDP) hervor, die BTC-ECHO vorliegt. Schäffler konfrontiert die Bundesregierung in seiner Frage mit einer Passage aus dem Koalitionsvertrag, in der sich die Koaltionspartner der Förderung von Spitzentechnologien verschreiben.

Wir wollen die bestehenden Technologieprogramme für anwendungsnahe Forschung zur Förderung digitaler Spitzentechnologien wie Quantencomputing, Robotik, autonome Systeme, Augmented Reality (3D Virtualisierung), Blockchain, Visible Light Communication und Smart Home fortführen und ausbauen.

Koalitionsvertrag, S. 57, Z. 2582 – 2587

Schäffler fragt sowohl nach der Art als auch nach dem Umfang der Förderung von Blockchain-Forschung:

Welche Technologieprogramme für anwendungsnahe Forschung zur Förderung digitaler Spitzentechnologien im Bereich Blockchain hat die Bundesregierung […] in welcher Höhe bisher fortgeführt und ausgebaut?

Die Bundesregierung wiegelt ab:

Die Bundesregierung hat keine spezifischen Programme zur Förderung anwendungsnaher Forschung von Blockchain. Blockchain ist eine Technologieoption von vielen, deren Mehrwert sich im konkreten Anwendungsszenario erweisen muss.

Ferner gebe es – je nach „Anwendungsszenario“ – jeweils unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, etwa das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Diese legten letztlich fest, ob ein Projekt eine Förderung erhält oder nicht. Einen Persilschein gebe es demnach für keine Technologie:

Die Blockchain-Projekte müssen den jeweiligen Förderkriterien entsprechen und sich im Wettbewerb mit anderen behaupten,

betont die Bundesregierung, um zuletzt noch auf die im September veröffentlichte Blockchain-Strategie zu verweisen.

Blockchain-Förderung: Nichts als heiße Luft?

Für Frank Schäffler ist das keine befriedigende Antwort. Gegenüber BTC-ECHO äußert der Oppositionspolitiker seinen Unmut über die mangelnde Umsetzung der Passage aus dem Koalitionsvertrag:

Die Förderung der Blockchain-Technologie, die die GroKo im Koalitionsvertrag vereinbart hat, entpuppt sich wieder einmal als heiße Luft. Doch damit nicht genug. Vielmehr legt die Bundesregierung dieser Innovation Steine in den Weg und baut mit einer überzogenen Lizenzpflicht Hürden auf.

Die Lizenzpflicht, die Schäffler anspricht, bezieht sich auf die ab 2020 geltenden Regeln für die Verwahrung von Krypto-Werten.

In einer weiteren schriftlichen Frage will Schäffler einerseits wissen, ob Zentralverwahrer eine gesonderte Erlaubnis für die Verwahrung von Security Token benötigen werden, und ob umgekehrt Krypto-Verwahrer, die Stable Coins verwalten, damit rechnen müssen, künftig als Zentralverwahrer eingestuft zu werden – und damit eine Zentralverwalterzulassung beantragen müssten.

Alle Klarheiten beseitigt?

Die Bundesregierung erklärt, dass bereits lizenzierte Zentralverwahrer keine zusätzliche Erlaubnis für die Verwahrung von Security Token benötigen.

Soweit ein Unternehmen bereits über eine Erlaubnis als Zentralverwahrer nach Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 909/2014 (CSDR) verfügt, benötigt es für die Verwahrung von Security Token, bei denen es sich um übertragbare Wertpapiere […] handelt, keine gesonderte Erlaubnis für das Erbringen des Krypto-Verwahrgeschäfts.

Weniger Klarheit gibt es indes für Krypto-Verwahrer: Ob diese eine Erlaubnis als Zentralverwahrer benötigen, lasse sich „nicht generell beantworten“. Es käme unter anderem auf die Ausgestaltung der Treuhand-Wallet sowie auf die „zugrunde liegende Blockchain und den vertraglichen Beziehungen der Beteiligten“ an.

Gerade dem zweiten, sehr allgemein gehaltenen Teil der Antwort kann Schäffler wenig abgewinnen. Der Liberale befürchtet, dass junge Unternehmen im Sektor der Krypto-Verwahrung von einer übertriebenen Erlaubnispflicht benachteiligt werden könnten.

Es kann nicht sein, dass am Ende die zentrale Verwahrung „durch die Hintertür“ das neue Geschäftsmodell, der erlaubten Krypto-Verwahrung, für junge Anbieter erschwert oder sogar unmöglich macht,

kommentiert Schäffler gegenüber BTC-ECHO.

Aus der Blockchain-Branche hört man indes auch positive Reaktionen auf die Neuregelungen für Krypto-Verwahrer. So sieht etwa Dr. Sven Hildebrandt, geschäftsführender Gesellschafter der Blockchain-Beratungsfirma Distributed Ledger Consulting GmbH, Deutschland bereits auf dem Weg zum „Krypto-Heaven“.

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