MiCA-Trilog Bitcoin-Verbot steht wieder zur Disposition

Das EU-Parlament bringt neue Forderungen in den MiCA-Trilog ein. Schlimmstenfalls könnten diese zu einem Verbot von PoW-basierten Kryptowährungen wie Bitcoin führen.

Daniel Hoppmann
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Bitcoinauf Europaflagge

Beitragsbild: Shutterstock

| Mitten in den Trilog-Verhandlungen zu MiCA steht ein mögliches Bitcoin-Verbot wieder zur Disposition.

Ende Februar stand in der EU ein Verbot von “energieintensiven Kryptowährungen” im Raum. Nicht wenige befürchteten damals ein Bann für Proof-of-Work-basierte (PoW) Assets. Im Parlament konnte der Vorstoß in letzter Sekunde abgewendet werden.

Nun bringen Verhandlungsvertreter des EU-Parlaments aus dem Lager der Grünen, Linken und Sozialdemokraten im Trilog mit Kommission und Rat ein PoW-Verbot wieder auf die Agenda. Schlimmstenfalls könnten die Forderungen Krypto-Anbieter dazu bewegen, den Support für PoW-basierte Kryptowährungen wie Bitcoin einzustellen. BTC-ECHO liegt der Entwurf vor – und der hat es teilweise in sich. Aber der Reihe nach.

Die erste Forderung betrifft den Informationsumfang, denen Krypto-Projekte in ihrem Whitepaper nachkommen sollen. Darin müssen, nach Willen des EU-Parlaments, “generelle Informationen zu Umwelt- und Klimaauswirkungen eines [jeden] Konsensmechanismus” erbracht werden.

Für Bitcoin, die bekannteste PoW-basierte Kryptowährung, ist das insofern problematisch, als eine nachträgliche Änderung des Whitepapers überhaupt nicht möglich ist. Experten sind alarmiert. Robert Kopitsch vom Verband Blockchain for Europe mahnt gegenüber BTC-ECHO:

Die neuen Forderungen der S&D und Grünen sind nicht nur ein immenser Aufwand für alle Beteiligten, sondern kreieren auch neue regulatorische Unschärfen, die im Extremfall zum Verbot einiger Krypto-Assets wie Bitcoin führen könnten. Der Vorstoß geht zudem weit über die bereits erzielte Einigung im EU-Parlament hinaus.

Bitcoin-Anbieter sollen Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards überprüfen

Des Weiteren wollen die Verhandlungsführer des EU-Parlaments Krypto-Anbieter dazu verpflichten, Informationen über die wichtigsten negativen Umwelt- und Klimaauswirkungen für jedes angebotene Krypto-Asset “prominent” auf der eigenen Plattform darzustellen.

Darüber hinaus soll die europäische Wertpapieraufsicht Nachhaltigkeitsstandards und Schwellenwerte definieren. Ursprünglich war im verabschiedeten Parlamentsentwurf von “Richtlinien” die Rede. Mit der neuen Formulierung heben die Verhandlungsführer aus dem Lager der Grünen, Linken und Sozialdemokraten die Maßnahmen auf eine verpflichtende Ebene.

Die noch zu definierenden Standards müssen folglich von Krypto-Anbietern eingehalten werden, wenn sie in der EU operieren möchten. Ferner sollen die Plattformen “effektive Maßnahmen” ergreifen, um “negative Umwelt- und Klimaauswirkungen angemessen anzugehen”. Folglich könnte eine Nichteinhaltung zu einem Ausschluss der jeweiligen Kryptowährung von den Handelsplätzen führen.

Im Aprilheft des BTC-ECHO Magazins fassten wir das Verbotsdrama um Bitcoin zusammen. Damals ließ sich deutlich erkennen, dass die Verhandlungen weniger konstruktiver, sondern viel mehr ideologischer Natur waren. So scheint es auch diesmal. Inwiefern die neuen Forderungen mit dem Rest des Parlaments abgestimmt sind, bleibt offen. Es scheint jedoch, als versuche die Verbotsfraktion um Grüne, Linke und Sozialdemokratien die Niederlage bei der Parlamentsabstimmung im Trilog doch noch zu einem ideologischen Sieg umzumünzen. Ob dies auch gelingt, bleibt abzuwarten. Die Trilogverhandlungen finden heute, am 14. Juni, statt.