Hiobsbotschaft BCBS definiert strenges Regelwerk für Banken, die Krypto-Assets anbieten wollen

Ein neues Positionspapier des Basler Bankenausschusses empfiehlt ein strenges Regelwerk für Finanzinstitute, die über ein Krypto-Engagement nachdenken.

Daniel Hoppmann
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Eine Debitkarte liegt neben zwei Krypto-Münzen auf einem Hundertdollarschein.

Beitragsbild: Shutterstock

Die Krypto-Adoption hält auch im Bankensektor immer mehr Einzug. Vermehrt scheinen sich alteingesessene Geldhäuser für die neuen digitalen Assets zu interessieren. So sorgte beispielsweise die BNY Mellon, wohlgemerkt die älteste Bank der USA, im Februar für Schlagzeilen, als Gerüchte um mögliche Bitcoin-Dienstleistungen die Runde machten. Ähnliche Spekulationen kursierten auch um UBS, Morgan Stanley, Goldman Sachs und die Citibank. Seit dem Mai-Crash ist es im Bankensektor jedoch in puncto Krypto-Engagement still geworden.

Dieses Engagement, sofern es wieder neu entfacht wird, könnte die Banken jedoch teuer zu stehen kommen. Zumindest wenn es nach dem Basler Bankenausschuss (BCBS) geht. In einem Positionspapier definierte das bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ansässige Gremium ein strenges Regelwerk. Das Dokument basiert dabei auf einem Entwurf aus dem Jahr 2019. In der aktualisierten Fassung fordert das Gremium strenge Kapitalvorschriften für Banken, die ihren Kunden Dienstleistungen rund um Bitcoin und Co. anbieten wollen. Dabei klassifiziert der Ausschuss Krypto-Assets in zwei Gruppen: Tokenized Stocks und Stablecoins auf der einen, Bitcoin und weitere Kryptowährungen auf der anderen Seite.

Vor allem letztere Kategorie hält das Komitee aufgrund der hohen Volatilität für besonders risikoreich. Demnach soll für manche Krypto-Investments ein Risikogewicht von 1.250 Prozent gelten, vergleichbar mit den riskantesten Asset-Klassen. Banken, die diese Assets anbieten wollen, müssten beispielsweise für jeden in Bitcoin investierten US-Dollar einen weiteren US-Dollar in Reserve halten. In einem Beispiel rechnet die Bank vor:

Das heißt, ein Engagement von 100 US-Dollar würde zu einer risikogewichteten Aktiva von 1.250 US-Dollar führen. Multipliziert mit der Mindestkapitalanforderung von 8 Prozent, ergäbe dies eine Mindestkapitalanforderung von zusätzlich 100 US-Dollar.

Basler Bankenausschuss im Positionspapier

Krypto-Regelwerk setzt “Minimum” für Aufsichtsbehörden fest

Außerdem merkte der Ausschuss in der Einleitung des Konsultationspapiers an, dass die Vorschläge ein “Minimum” darstellen würden, was die Tür für noch strengere Anforderungen nach dem Ermessen der Banken selbst öffnet. Genauer heißt es dazu in dem Schreiben:

Jede vom Ausschuss festgelegte aufsichtliche Behandlung von Krypto-Assets würde einen Mindeststandard für international tätige Banken darstellen. Jurisdiktionen steht es frei, zusätzliche und/oder konservativere Maßnahmen anzuwenden, wenn dies gerechtfertigt ist. Länder, die ihren Banken jegliche Engagements in Krypto-Assets verbieten, würden als konform mit dem globalen Aufsichtsstandard angesehen.

Basler Bankenausschuss im Positionspapier

Der Basler Bankenausschuss gibt seit seiner Gründung regulatorische Empfehlungen für Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt heraus. Die Vorschläge sind rechtlich zwar nicht bindend. Im Allgemeinen wird aber davon ausgegangen, dass die Empfehlungen übernommen werden, da die Richtlinien in Diskussion mit Banken und Aufsichtsbehörden entstehen. Entscheidend dürfte die Frage sein, in welchem Maß Regulierungen übernommen oder sogar verschärft werden.

Sollten Aufsichtsbehörden der Empfehlung folgen, würde dies den Banken zwar einen ersten Spielraum für ein etwaiges Krypto-Engagement bieten. Der Preis, den die Geldhäuser dafür jedoch zahlen müssten, wäre hoch. Die Empfehlung kommt zudem zu einem Zeitpunkt, in dem weltweit die regulatorischen Daumenschrauben gegenüber Krypto-Assets angezogen werden.

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