Rechtsstreit  Der Prozess um Bitfinex und Tether geht in die nächste Runde

Hat die Bitcoin-Börse Bitfinex 850 Millionen US-Dollar veruntreut? Ist gar der Kurs des Tether Stable Coin nicht eins zu eins an den US-Dollar gebunden? Die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft würde diese Fragen gerne beantworten, doch dafür benötigt sie Bilanzabrechungen und weitere Dokumente der beiden Schwesterunternehmen Bitfinex und Tether.

Anton Livshits
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Beitragsbild: Shutterstock

Im Rechtsstreit um die Bitcoin-Börse Bitfinex und deren Schwesterunternehmen Tether gibt es neue Entwicklungen. Den beiden Unternehmen war zuletzt ein Etappensieg gelungen, als der New Yorker Supreme Court im September entschied, dass sie ihre Bilanzen nicht an die Generalstaatsanwaltschaft des US-Bundesstaates herausgeben müssen. In einem weiteren Schreiben vom 4. Dezember verteidigte die Generalstaatsanwaltschaft nun ihr bisheriges Vorgehen. Die Antwort der Verdächtigten ließ nicht lange auf sich warten.

Gegen Bitfinex und den Stable-Coin-Herausgeber Tether, die beide dem gemeinsamen Mutterkonzern iFinex unterstehen, bestehen gleich mehrere Vorwürfe. Die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft vermutet, dass Bitfinex rechtswidrig 850 Millionen US-Dollar aus den Reserven von Tether entnommen haben soll, um die eigene Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Das Ganze ist brisant, da beide Firmen über dieselbe Eigentümerstruktur verfügen.

Weiterhin werden immer wieder Vermutungen laut, wonach Tether nicht über die nötigen finanziellen Reserven verfügt, um die Deckung des eigenen Stable Coin an den US-Dollar zu gewährleisten. Hier müssen sich die beiden Unternehmen vor einer privaten Sammelklage verteidigen, die ihnen deswegen großflächige Marktmanipulation nachsagt. Schließlich war auch der Leo Token, den Bitfinex zwischenzeitig herausgab, nicht frei von Kontroversen.

New Yorker Generalstaatsanwaltschaft fordert weitere Dokumente

In ihrem aktuellen Schreiben bekräftigt die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft ihren Anspruch auf weitere Papiere von Bitfinex und Tether. Laut dem Dokument, das dem Krypto-Nachrichtenportal The Block vorliegt, seien die bisherigen Gegenargumente der Schwesterunternehmen „bodenlos“ und „rückwärtsgewandt.“

Im Schreiben geht es um den Martin Act, den die Staatsanwaltschaft als rechtliche Rahmung für ihre Ermittlungen geltend macht. Die Staatsanwaltschaft bekräftigt, dass dieses Anti-Betrugsgesetz auch in Verdachtsfällen greift, bevor ein Strafverfahren eröffnet wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft müsse an diesem Zeitpunkt somit keinen klaren Rechtsbruch nachweisen, da eine berechtigte Annahme hinreichend sei. Hierzu heißt es:

Acht Monate sind nun vergangen, seit der Oberste Gerichtshof den § 354 veranlasste, und die Befragten weichen weiterhin der Herausgabe der Kernmaterialien aus, die ihre Schuld begründen (oder widerlegen) würden. Kein Rechts- oder Verfahrensgrundsatz erlaubt es einem Ermittlungsteilnehmer, die Kooperation bei der Ermittlungsarbeit zu verweigern, wenn ein rechtmäßiger Gerichtsbeschluss vorliegt.

Tether und Bitfinex betonen Unschuld

Tether und Bitfinex ließen den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft freilich nicht lange unbeantwortet. In einem Blogpost auf der Homepage von Tether argumentieren die beiden Unternehmen, dass sie gar nicht Gegenstand von Ermittlungen im Rahmen des Martin Acts sein könnten. Der Auslöser der Ermittlungen sei schließlich keine Handlung, die im Staat New York durchgeführt wurde. Zudem handle es sich bei dem Tether Token weder um ein Wertpapier noch um eine Ware im Sinne des Martin Acts.

Gleichzeitig betonen die beiden Unternehmen, stets im vollen Umfang mit den Behörden kooperiert zu haben. Der New Yorker Staatsanwaltschaft erteilen sie folglich eine deutliche Abfuhr:

Letztendlich hat der Generalstaatsanwalt in diesem ganzen Verfahren kein Opfer identifiziert, weil es keines gibt. Inhaber von Tether haben das Recht, sie für genau das einzulösen, was sie für sie bezahlt haben – nicht mehr und nicht weniger – und Tether hatte keine Probleme damit, Einlösungsanträge für irgendjemanden zu erfüllen, auch nicht nach der brandstiftenden Rechtssache der New Yorker Staatsanwaltschaft.

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