Regulierungs-ECHO Der Anti-Bitcoin: E-Euro auf dem Prüfstand

Die BaFin nimmt Unternehmen bei der Antragsstellung an die Hand, während die französische Zentralbank einen digitalen Euro vorbereitet. Derweil geht der Rechtsstreit zwischen Telegram und der SEC in die nächste Runde. Das Regulierungs-ECHO. 

Moritz Draht
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Beitragsbild: Shutterstock

Willkommen zum Regulierungs-ECHO. Die wichtigsten Meldungen zum Bitcoin-Ökosystem im Überblick.

Bitcoin-Verwahrung: BaFin schaut genau hin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat neue Hinweise zum Erlaubnisantrag für Kryptoverwahrgeschäft veröffentlicht. Der Ratgeber fasst die „wesentlichen Anforderungen an die Erlaubniserteilung zusammen“ und soll Antragsstellern folglich bei der Beantragung entsprechender Lizenzen behilflich sein. Seit dem 1. Januar gelten in Deutschland die neuen Richtlinien für das Kryptoverwahrgeschäft, das seitdem im deutschen Kreditwesengesetz aufgenommen ist. Dazu müssen Krypto-Verwahrer eine Lizenz bei der BaFin beantragen. Unternehmen, die diese Dienste bereits vor dem 1. Januar angeboten haben, profitieren aktuell von einer Übergangsfrist.

Der E-Euro kommt – aber wann?

Die Entwicklung digitaler Zentralbankwährungen (Central bank digital currency, CBDC) laufen in vielen Ländern bereits auf Hochtouren. Vor allem China scheint aktuell Fortschritte bei der Gestaltung ihres digitalen Renminbi zu machen. Aber auch auf europäischem Boden konkretisieren sich die Pläne eines staatlichen Bitcoin-Pendants allmählich. So hat die französische Zentralbank, die „Banque de France“, bekannt gegeben eine digitale Version des Euros zu testen. Ein möglicher Einsatz soll zunächst im Interbanken-Verkehr getestet werden. So soll die Funktionsweise des E-Euro Einsatz zunächst im Clearing und der Abwicklung von tokenisierten Assets auf dem Prüfstand stehen. Bis zu welchem Termin eine entsprechende Währung aber marktreif sein soll, dazu hat sich die französische Zentralbank bislang noch nicht geäußert.

Community will TON auch ohne Zustimmung der SEC lancieren

Im Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) und dem Messenger-Anbieter Telegram um den geplanten Gram-Token will sich die Entwickler-Community über das Urteil der SEC hinwegsetzen. Als dezentralisierte Open-Source-Lösung könne die Einführung von TON von keiner Entität verhindert werden, so das Argument der TON Community Foundation (TCF). Zudem hat Telegram bereits Einspruch gegen das Urteil des New Yorker Southern Disitrict Courts (SDNY) eingelegt, wonach Gram Token als Wertpapiere eingestuft würden. Demnach hätte der Messaging-Anbieter den Inital Coin Offering (ICO) bei der US-Börsenaufsicht registrieren lassen müssen. 

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