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Insgesamt 29 Fragen sammelten die Abgeordneten bereits im Vorfeld. Von grundlegenden Fragen wie z. B.: “Worin besteht der Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Blockchains?” bis hin zu fachspezifischeren: “Wie kann sichergestellt werden, dass das strikte Abstraktions- und Trennungsprinzip des deutschen Rechts nicht umgangen wird – was in der Folge auch z. B. das Bereicherungsrecht zur Makulatur machen würde?”, war alles dabei.
Entsprechend war auch klar, dass es nicht auf jede der 29 Fragen eine zufriedenstellende Antwort geben wird. Zu viele Unsicherheiten, zu viele Fragen, deren Beantwortung Buchbände füllen könnte, wie die letzte Frage anschaulich zeigt: “Hat die Blockchain-Technologie das Potential, zur Demokratisierung von Wahlen, Verwaltung, Identifizierung beizutragen?”
Zwar ist es verständlich, dass öffentliche Institutionen und Behörden nicht die Risikoaffinität von Start-ups haben. Allerdings hat dies leider in der Vergangenheit auch häufig dazu geführt, dass Innovationen aus Angst vor unkalkulierbaren Auswirkungen unterbunden wurden. Zu gering war in der Vergangenheit die Offenheit und Wandlungsfähigkeit der Politik.
Unmissverständlich machten die Sachverständigen daher deutlich, dass sich ein Versagen wie in der Internetökonomie respektive dem Web 2.0 bei der Blockchain-Technologie nicht wiederholen darf. Die Blockchain-Technologie stelle vor allem die Chance dar, die heimische Industrie gegenüber China und anderen Regionen wettbewerbsfähig aufzustellen. Dazu reicht es nicht, wie der Präsident vom Blockchain Bundesverband, Florian Glatz, anmerkt, einfach nur alte Denkmuster auf ein neues Medium zu übertragen. Auch Professor Dr. Roman Beck, IT University of Copenhagen, betont die Dringlichkeit, dass Deutschland einen digitalen Marshallplan braucht, um dem Digitalisierungsnotstand zu entwachsen und sich nicht von anderen Regionen abhängen zu lassen.
So unbestritten bedeutsam der Use Case Bitcoin ist, war es den Sachverständigen wichtig, die gesamte Dimension der Blockchain-Technologie aufzuzeigen. Im Wissen, dass Schlagwörter wie Industrie 4.0 und Mittelstand zu den liebsten Begriffen vieler Abgeordneten gehören, zeigten die Sachverständigen konkrete Schnittmengen zur Blockchain-Technologie auf. Eine sinnvolle Strategie, schließlich bekommen Themen, bei denen es um viele Arbeitsplätze geht, eine besonders hohe Aufmerksamkeit von den Abgeordneten. Dahingehend erklärt Professor Dr. Gilbert Fridgen vom Fraunhofer Institut für Angewandte Informatik, dass die Blockchain-Technologie eine Infrastruktur darstellt, um die Machine-to-Machine-Interaktion, also das Kommunizieren und Wirtschaften von Maschinen untereinander, sicher zu ermöglichen. Zudem fügt er an, dass sich dabei auch die Möglichkeit einer Maschinensteuer ergebe. Die Blockchain als Instrument, um neue Steuerzahler zu gewinnen – wenn auch nicht aus Fleisch und Blut – ist ebenfalls ein Argument, das bei den Abgeordneten sicherlich wirkte.
Natürlich darf das Thema DSGVO nicht fehlen. Die neue Datenschutzverordnung hat für viel Unmut bei Unternehmen, nicht nur, aber vor allem auch im Blockchain-Sektor, gesorgt. So stellten die Abgeordneten die Frage, inwiefern die Blockchain-Technologie, insbesondere öffentliche Blockchains, mit der DSGVO-Verordnung kompatibel sind. Die Bedenken, dass öffentliche Blockchains per se nicht DSGVO-konform seien, weist Professor Dr. Dr. Walter Blocher von der Universität Kassel zurück. Blocher sieht die Gefahr, dass eine pauschale sowie undifferenzierte Auslegung der DSGVO den Fortschritt behindert. So braucht es eine verständliche Aufklärung anstatt einer fälschlichen Kriminalisierung von beispielsweise Node-Betreibern.
Als Bremser der Blockchain-Technologie wird häufig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgeführt. Kritiker vergessen dabei oftmals, dass die BaFin nur bestehende Gesetze anwenden und überwachen, nicht aber ändern kann. Während die BaFin als Exekutivorgan fungiert, übernimmt das Parlament die Legislativfunktion in Deutschland. Sollten Gesetzesänderungen zur erfolgreichen Adaption der Blockchain-Technologie notwendig sein, dann müssen diese von den Abgeordneten verabschiedet werden. Entsprechend wichtig ist es, dass die Blockchain-Technologie im Parlament verstanden wird – die Anhörung als Blockchain-Meet-up der Demokratievertreter.
Alle Sachverständigen zeigten sich souverän und kompetent. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten fleißig mitgeschrieben haben, um bei Entscheidungen im Bundestag dem Blockchain-Ökosystem Deutschland keine Steine in den Weg zu stellen. Wer sich die gesamte Anhörung anschauen möchte, kann dies in der Mediathek des Deutschen Bundestags machen.
Wie das Blockchain-Ökosystem genau aussieht, erfährt man in unserer umfassenden Studie, bei der über 100 deutsche Blockchain-Start-ups mitgemacht haben.
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