US-Börsenaufsicht SEC geht bei Regulierung in die Offensive

Die SEC veröffentlicht auf ihrer Homepage ein überraschend deutliches Statement zu „potenziell rechtswidrigen Online-Plattformen beim Handel digitaler Assets“. Der Streit um eine Regulierung von ICOs und Handelsplattformen in den USA schwelt seit Längerem. Nun läutet die SEC die nächste Runde ein.

Tim Stockschlaeger
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Für Experten liest sich das Statement als Aufforderung zur Regulierung von digitalen Währungen und Initial Coin Offerings (ICOs). Eine Registrierung bei der Börsenaufsicht ist verpflichtend für den Handel von Produkten, die nach der Definition der SEC Wertpapieren entsprechen. Dies gilt, solange keine expliziten Ausnahmen erteilt wurden. Für die Bestimmung, ob ein Produkt ein Wertpapier darstellt, folgt die US-Börsenaufsicht dem Howey-Test aus dem Jahr 1946. Gemäß dem Urteil des Obersten Gerichtshofs muss es sich um eine (Geld-)Zahlung handeln, durch dessen Investition ein Gewinn erwartet wird. Die Investition erfolge dabei in ein gewöhnliches Unternehmen. Der Gewinn muss außerhalb des Einflusses der Investoren erzielt werden. Trifft dies zu, spricht die SEC von einem Wertpapier.

Die SEC konzentriert sich in dem Statement auf Handelsplätze und Initial Coin Offerings. Auch Kryptowährungen und Anbieter von Wallets sind nicht aus dem Schneider. Die SEC verweist ausdrücklich darauf, dass sich diese im Zweifel bei anderen staatlichen Behörden registrieren müssen. Zwar beschränkt sich der Fokus der Regulierung zunächst auf die USA, die Auswirkungen sind jedoch weit über die Grenzen hinaus spürbar.

Am Ende der Veröffentlichung verweist die Behörde auf eine inzwischen recht lange Liste von Fällen, in denen die SEC rechtliche Schritte gegen Anbieter eingeleitet hat. Dazu gehört auch der Betrug bei der AriseBank.

Handelsplätze werden genauer unter die Lupe genommen

Die SEC veröffentlicht in dem Statement eine Liste von 13 Fragen, die privaten Investoren bei der Entscheidung zu investieren helfen sollen. Dabei erscheint die Antwort auf die Frage, wie „die Preise auf der Plattform bestimmt werden“, schwer. Auch die folgende Frage ist weit gefasst: „Werden alle Nutzer der Plattform gleich behandelt?“.

Ferner sei die Verwendung des Begriffs „Exchange“ irreführend, argumentiert die SEC. Sie befürchtet, dass Verbraucher mit dem Begriff eine klar regulierte Börse verbinden. Außerdem seien die Aussagen der Anbieter über die Sicherheitsstandards und Handelsprotokolle mit Vorsicht zu genießen. Plattformen sprechen zwar oft von ausgereiften und sicheren Systemen, einer Überprüfung unterliegen diese Richtlinien allerdings nicht. Zwar gibt es auf vielen Plattformen professionell wirkende Orderbücher, eine „Integrität“ wie bei von der SEC bestätigten Anbietern sei aber nicht zwangsläufig zu erwarten.

Analysten rechnen nun mit einer Reihe von Vorladungen der verantwortlichen Plattformbetreiber. Wie realistisch eine entsprechende Zulassung bei der SEC ist, lässt sich schwer einschätzen. Einige Betreiber werden überlegen, ihr Geschäftsmodell vorsorglich anzupassen, um einen Konflikt mit den Behörden zu vermeiden.

Die Plattformen müssen sich entweder bei der „National Securities Exchange“ registrieren lassen oder eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Zwar gibt es eine Reihe theoretischer Ausnahmen, diese sprechen allerdings nicht von einer Regulierung frei. Sie unterstellen die Anbieter nur einer anderen Aufsichtsbehörde und nicht direkt der SEC. Aus Sicht der Börsenaufsicht geht es darum, die Anbieter von einer anerkannten Stelle überprüfen und überwachen zu lassen.

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