„Undiskutable Fakten“: Bitcoin-Börse Bitfinex zeigt New Yorker Staatsanwaltschaft den Mittelfinger

Die Skandal-Bitcoin-Börse Bitfinex sowie die mit ihnen verbandelte Tether Limited wehren sich gegen die aktuelle Anklage der New Yorker Staatsanwaltschaft. Sie müssen sich gegenüber dem Vorwurf verantworten, 850 Millionen US-Dollar veruntreut zu haben. Stattdessen setzen sie auf eine andere Strategie. 

Phillip Horch
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Beitragsbild: Shutterstock

850 Millionen US-Dollar an veruntreuten Kundengeldern hin oder her – die Bitcoin-Börse Bitfinex sowie das Stable-Coin-Unternehmen Stable Limited wehren sich aktuell gegen die Klage der New Yorker Staatsanwaltschaft. [Die Hintergründe des Bitfinex-Dramas finden sich unter anderem hier].

Eine Bitcoin-Börse schlägt zurück

Denn, so geht aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft hervor: Sie sieht sich nicht in Verantwortung, zumindest nicht im US-Bundesstaat New York. Dementsprechend heißt es vonseiten der Anwälte:

Die […] New Yorker Staatsanwaltschaft hat diese spezielle Prozedur angeblich angestoßen, um „New Yorker Investoren zu beschützen.“ Aber die [New Yorker Staatsanwaltschaft] hat zwei Kryptowährungsunternehmen ins Visier genommen, die nichts mit New Yorker Investoren zu tun haben – die Unternehmen erlauben keine New Yorker auf ihren Plattformen und weder werben sie [dort], noch unterhalten sie dort in anderer Weise Geschäfte. [Die Staatsanwaltschaft] hat in keinster Weise […] „Opfer“ in New York (oder, um es zu erwähnen: irgendwo sonst) identifiziert.

Außerdem, so die Schrift der Anwälte weiter, habe die New Yorker Staatsanwaltschaft ein Gesetz angewendet, dass nicht angemessen sei. Bei diesem Gesetz handelt es sich nämlich um den „Martin Act“, der auf Wertpapiere und Rohstoffe [„Commodities“] ausgelegt ist. Der betroffene Stable Coin Tether hingegen falle nicht unter dieses Gesetz.

Im Angesicht dieser „undiskutablen Fakten“, so das Schreiben weiter, habe die New Yorker Staatsanwaltschaft die komplette Anklage zu unterlassen. Daher forderten sie also, dass diese „lästigen Forderungen“, die über BitFinex und Tether schwebten, mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.

Einordnung der Forderungen

So bitter diese Pille auch schmecken mag: Die Punkte, die die Anwälte der Bitcoin-Börse und ihren Verbündeten machen, sind stichhaltig. Schließlich führen sie im Dokument weiter aus, dass sie ihre Geschäfte hauptsächlich aus Hongkong, der Schweiz und Taiwan führten. Ferner betrieben sie keinerlei Geschäfte im US-Bundesstaat New York und betrieben dort dahingehend auch keine Werbung.

Man mag sich hier an das Urteil des Kammergerichts Berlin erinnert fühlen: Selbiges entschied im Oktober vergangenen Jahres, dass die BaFin beim Verbot von Bitcoin-Automaten ihre Kompetenzen überschritten habe. Die Schlussfolgerung: Bis auf Weiteres ist der Handel mit Bitcoin in Deutschland legal. Der Zusammenhang mit der Causa BitFinex: Sowohl die New Yorker als auch die deutschen Behörden haben nach wie vor nicht die nötigen Mittel, um angemessen auf Vorgänge im Bitcoin-Ökosystem zu reagieren. Die neuen Finanztechnologien lassen sich also nicht mit bestehenden Gesetzen fassen. Die Regulierungsversuche sind in diesen Staaten – zumindest bis es entsprechende Gesetze gibt – dazu verdammt, zu scheitern. In diesem Licht erscheint das angestrebte Bitcoin-Verbot der Linken besonders absurd.

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