Die beiden Konfliktparteien im Streit um den KIN-Token-Sale streben ein Urteil im Schnellverfahren an. Für Kik dürfte es langsam eng werden.
Die beiden Konfliktparteien im Streit um den KIN-Token-Sale streben ein Urteil im Schnellverfahren an. Für Kik dürfte es langsam eng werden.
Die SEC hat erneut Urheber eines ICOs an die Kandare genommen. Diesmal geht es um mehr als „nur“ eine fehlende Registrierung.
Die Blockchain Association hat sich auf die Seite des kanadischen Messenger-Dienstes KIk geschlagen. Das Unternehmen kämpft seit vergangenem Jahr mit der US-Börsenaufsicht um seine Rechte.
Telegram darf den eigenen Gram Token nicht an Investoren außerhalb der USA ausschütten. Das Telegram Open Network (TON) steht damit allerdings dennoch nicht vor dem Aus.
Im Rechtsstreit mit der Securities and Exchange Commission (SEC) um den Gram Token Sale musste Telegram erneut einen Rückschlag einstecken.
Die Entwickler-Community des geplanten Telegram Open Network (TON) will trotz des Rechtsstreits zwischen Telegram und der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) an dem Projekt festhalten.
Die US-Börsenaufsicht Security and Exchange Commisson (SEC) verdonnert das Token-Start-up ICOBox zu Strafzahlungen in Millionenhöhe. Nach Urteil eines US-Gerichts ist die Strafe rechtsgültig.
ASIC-Hersteller Canaan soll Zahlen beim Börsengang frisiert haben, um die Aktienpreise des Unternehmens aufzublähen und Anleger anzuwerben. Der Fall landet nun vor Gericht.
Ex-Hollywoodstar und Zen-Meister Steven Seagal hat für einen ICO die Werbetrommel gerührt, dabei jedoch offensichtlich die Einnahmen seines Dienstes nicht angegeben. Die SEC hat entsprechend reagiert und eine Strafzahlung veranlasst.
Das Krypto-Unternehmen Wilshire Phoenix plant bereits seit Längerem, einen Bitcoin Exchange Traded Funds (ETF) herauszugeben. Doch die US-Börsenaufsicht hält bislang nichts von der Idee.
Ein ehemaliger Profiteur des Bitcoin-Booms muss sich vor Gericht verantworten. Unter der Vortäuschung falscher Identitäten soll er Investoren mittels Initial Coin Offering (ICO) um 30 Millionen US-Dollar erleichtert haben.
Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) warnt US-amerikanische Investoren bei Inital Exchange Offerings (IEO) zur Vorsicht.
Der Rechtsstreit zwischen dem Messaging-Anbieter Telegram und der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) dauert an – ein Start des Telegram Open Network ist noch immer nicht in Sicht. Die japanische Bitcoin-Börse Liquid.com hat nun den Token Sale für die geplante Telegram-Kryptowährung Gram abgesagt.
Bitwise hat den Antrag für einen Bitcoin Exchange Traded Fund (ETF) bei der US-Börsenaufsicht zurückgezogen. Die Umsetzung eines börsengehandelten Bitcoin-Fonds scheint erneut zerschlagen – vorerst.
Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) ist nach wie vor brennend am Verbleib der Investorengelder für das Telegram Open Network (TON) interessiert. Nachdem ein erster Eilantrag auf die Offenlegung der Finanzen des Messaging-Anbieters eine Abfuhr erhalten hatte, versucht die Behörde es nun auf ein Neues.
PrefLogic hat eine SaaS-Lösung entwickelt, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen Zugang zu den Kapitalmärkten zu geben. Das Unternehmen integriert jetzt seine Software-Dienste in eine End-to-End-Plattform, die Emittenten die nötigen Tools an die Hand geben, um einen STO zu starten. Im Interview klärt Todd Wier über die Bedeutung von STOs zur Kapitalbeschaffung auf.
Neues im Streit Telegram vs. SEC. Zwar konnte die US-Wertpapieraufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) keine sofortige Konteneinsicht erzwingen. Jedoch muss Telegram einen Zeitplan vorlegen, bis wann das Unternehmen Auskunft über relevante Bankverbindungen und Transaktionen geben wird. Gesagt, getan – wenn auch nicht ohne Zähneknirschen.
Einen Tag vor der Anhörung von CEO Pavel Durov untermauert Telegram seine Position, dass es sich bei Grams nicht um Telegram-Wertpapiere handelt. In einer Stellungnahme versucht der Messaging-Anbieter, entsprechende Missverständnisse auszuräumen – auch selbstverschuldete.