- US-börsennotierte Unternehmen, die im Namen ihrer Nutzer als Verwahrstelle von Kryptowährungen agieren, sollten diese Vermögenswerte als Verbindlichkeiten kategorisieren und ihre Anleger über mögliche Risiken aufklären.
- Die neuen Leitlinien gelten für traditionelle Unternehmen wie Banken, aber auch Krypto-Broker sowie Kryptobörsen, die Kryptowährungen für ihre Kunden verwahren oder andere damit verbundene Dienstleistungen anbieten.
- In einem neuen Statement schreibt die SEC, dass die mit digitalen Währungen verbundenen Vereinbarungen, wie z.B. die Anforderung, die privaten Schlüssel für den Zugriff auf die Gelder aufzubewahren, mit „einzigartigen Risiken und Ungewissheiten verbunden sind“.
- Laut der SEC unterscheiden sich diese Risiken von möglichen Risiken traditioneller Vermögenswerte und „umfassen technologische, rechtliche und regulatorische Ungewissheiten”.
- Wer mehr über die Krypto-Regulierungswelle hierzulande wissen möchte, der ist mit der neuen Ausgabe des BTC-ECHO Magazins sehr gut beraten. Dort blicken wir hinter die Kulissen der Krypto-Regulierung in der EU.
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