"Pflichtverletzungen in der internen Organisation" 

KuCoin darf keine neuen Kunden mehr aufnehmen – FMA greift ein

KuCoin darf vorerst keine neuen Kunden mehr aufnehmen. Drei Monate nach MiCA-Zulassung spricht die FMA von “Pflichtverletzungen”.

Moritz Draht
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Das Logo von KuCoin ist auf einem Smartphone zu sehen

Beitragsbild: picture alliance

| Die österreichische Finanzaufsicht greift bei KuCoin ein
  • Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der KuCoin EU Exchange GmbH mit sofortiger Wirkung das Neugeschäft untersagt. Wie die Behörde mitteilt, verfügt das in Wien ansässige Unternehmen nicht mehr über “geeignete Schlüsselfunktionen im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Einhaltung von Finanzsanktionen”.
  • Konkret sind die Positionen des Geldwäschebeauftragten und des Sanktionenbeauftragten derzeit unbesetzt, ebenso die vorgesehenen Stellvertretungen. “Die nachhaltige Besetzung der genannten Schlüsselfunktionen ist eine zentrale Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb”, so die FMA.
  • Die Aufsicht ordnete daher “die unverzügliche Herstellung des rechtmäßigen Zustandes an”. Bis zur Nachbesetzung darf KuCoin EU keine neuen Geschäftsbeziehungen eingehen sowie keine neuen Verträge oder Produkte im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen abschließen. Der Bescheid sowie das Neugeschäftsverbot sind nicht rechtskräftig.
  • Seit der Gründung im Jahr 2017 hat sich KuCoin zu einer der weltweit führenden Krypto-Plattformen entwickelt und zählt heute mehr als 40 Millionen Nutzer in über 200 Ländern und Regionen. Die FMA hatte KuCoin erst im November 2025 die MiCA-Zulassung erteilt.
  • Die MiCA-Regulierung schafft erstmals ein harmonisiertes Regelwerk für Krypto-Dienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum. Für Anbieter bedeutet das: Wer die Anforderungen erfüllt, kann seine Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten. Gleichzeitig setzt die Verordnung hohe Standards bei Governance, Transparenz, Kapitalanforderungen und Kundenschutz.

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