- Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überarbeitete die “Geldwäscheverordnung-FINMA” in Bezug auf digitale Währungen. Das gab die Behörde in einer Pressemitteilung vom gestrigen 2. November bekannt.
- “Angesichts der Risiken und der Missbrauchsfälle in der jüngsten Vergangenheit hält die FINMA an der Regelung fest: Es braucht technische Vorkehrungen, um zu vermeiden, dass der Schwellenwert von tausend Franken für miteinander verbundene Transaktionen innerhalb von dreißig Tagen (und nicht nur pro Tag) überschritten wird”, heißt es in der Meldung der Behörde.
- Die Meldepflicht soll dabei bei der Umwandlung von Kryptowährungen in Bargeld “oder andere anonyme Zahlungsmittel” greifen.
- Bereits Anfang 2020 forderte die Schweizer Finanzmarktaufsicht einen strengeren Umgang mit Krypto-Transaktionen – BTC-ECHO berichtete.
- Im Rahmen der MiCA-Verordnung setzte man sich jüngst auch mit dieser Thematik auseinander. Auf EU-Ebene soll in Zukunft ebenfalls gelten: Transaktionen von “unhosted Wallets” über 1.000 Euro müssen von Exchanges gemeldet werden.
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