Schweiz FINMA fordert Verschärfung der Ausweispflicht bei Bitcoin-Transaktionen

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine Anpassung der Richtlinien zur Bitcoin-Regulierung bekannt gegeben. Sie betrifft die Schwellengrenze für die Meldung von Krypto-Transaktionen.

Phillip Horch
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Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in der Schweiz neue Gesetze bezüglich Finanzdienstleistungen. Auch die Bitcoin-Regulierung ist betroffen.

Wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA am 7. Februar mitgeteilt hat, fordert sie, die Meldepflicht für Transaktionen von Bitcoin & Co. auf 1.000 Schweizer Franken pro Überweisung zu senken. Diese Änderung gehe auf eine Gesetzesänderung zurück, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten sei.

FINMA fordert Senkung der Ausweispflicht bei Bitcoin-Transaktionen

Mit dem Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG, so teilt die FINMA weiter mit, sei das neue Finanzinstitutsgesetz FINIG sowie verschiedene Vollzugsverordnungen in Kraft getreten. Das verpflichte die Finanzmarktaufsicht schließlich zum Erlass neuer Bestimmungen. Neben Anpassungen an bestehende Verordnungen gebe sie auch eine neue Finanzinstitutsverordnung heraus. Diese wirkt sich letztlich auch auf die Regulierung von Bitcoin und anderen Krypto-Assets aus. So fordert die FINMA:

Die FINMA schlägt zudem vor, die Schwellenwerte für die Kundenidentifikation bei Wechselgeschäften in Kryptowährungen in der Geldwäschereiverordnung-FINMA anzupassen: Er soll von derzeit 5.000 auf 1.000 Franken gesenkt werden. Damit werden Mitte 2019 beschlossene internationale Vorgaben umgesetzt und den erhöhten Geldwäschereirisiken in diesem Bereich Rechnung getragen.

Wird die Forderung umgesetzt, muss sich also jeder, der in der Schweiz Bitcoin-Transaktionen über 1.000 Schweizer Franken tätigt, einwandfrei identifizieren.

Weiterhin regle die FINMA-Verordnung die Einzelheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter, Trustees und Verwalter von Kollektivvermögen.

Krypto-Regulierung: Seit 2020 auch in Deutschland mehr Klarheit

Auch in der Bundesrepublik sind indes zu Beginn des Jahres neue Richtlinien in Kraft getreten. So gilt in Deutschland seit dem 1. Januar eine Übergangsfrist, die es bereits tätigen Kryptoverwahrern erlaubt, ihr Geschäft weiterhin auszuführen. Dienstleister, die sich in diesem Jahr in neues Fahrwasser wagen und die Bitcoin-Verwahrung in ihr Geschäftsfeld aufnehmen möchten, können eine enstprechende Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Laut einer BTC-ECHO-Umfrage stehen die meisten Banken beziehungsweise potentiellen Kryptoverwahrer dem Thema insgesamt positiv gegenüber. Einige Institutionen arbeiten bereits an entsprechenden Verwahrlösungen, während sich andere noch in der Beobachtungsposition befinden. Vor allem die Börse Stuttgart, Commerzbank Gruppe und BNP Paribas stachen in der Umfrage als Vorreiter heraus.

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