Steuerfreie Gewinne bei Staking und Lending Finanzministerium streicht Haltefristverlängerung von 10 Jahren

Bisher galt für Kryptowährungen, die für Staking und Lending genutzt wurden, eine Haltefrist von zehn Jahren. Diese soll nun fallen.

Giacomo Maihofer
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Haltefristverlängerung

Beitragsbild: Shutterstock

  • Das Finanzministerium streicht die Haltefristverlängerung für Kryptowährungen, mit denen Gewinne aus Staking und Lending erzielt wurden.
  • Das Bundesfinanzministerium gab die Entscheidung im Rahmen des ersten Blockchain-Roundtable der FDP bekannt. Im finalen Entwurf für ein Steuergesetz für Kryptowährungen wird die Haltefristverlängerung nicht vorkommen, heißt es dort.
  • Bei Staking und Lending sperrt man seine Kryptowährungen für einen Zeitraum in ein Netzwerk und erhält dafür Belohnungen, beispielsweise neue Coins.
  • Bisher galt: Kryptowährungen mussten nach dem Betrieb von Staking und Lending zehn Jahre gehalten werden, um steuerfrei verkauft zu werden.
  • Im Gegensatz dazu gilt normalerweise bei Kryptowährungen nur eine Haltefrist von einem Jahr.
  • Grundlage für diese Verlängerung war das Gesetz § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG. Im Wortlaut hieß es: „Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.“
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