Beim Bitcoin Trading gibt es einiges zu beachten. Die richtigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, die richtige Strategie finden, den richtigen Riecher haben und rechtzeitig Gewinne realisieren ist die eine Sache.
Doch was danach kommt, wird bisweilen ausgeblendet. Schließlich muss man die Gewinne auch versteuern. Unter bestimmten Umständen sind die Gewinne jedoch auch steuerfrei. Das gilt vor allem für so genannte Langzeithodler. Wer seine Kryptowährungen nämlich über ein Jahr hält und erst dann veräußert, muss die Gewinne nicht versteuern.
Bitcoin-Gewinne und das Finanzamt
Dennoch muss man die Gewinne in jedem Fall bei der Steuererklärung angeben und dabei eine Transaktionshistorie mitliefern. Denn:
Gewinne, die durch Handel und Investment in Kryptowerten erzielt werden, sind steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt vorgetragen werden. Je nachdem, wie komplex und umfangreich das Engagement ist, kann die Steuererklärung eine große Herausforderung darstellen. Es reicht nicht, dem Fiskus die Veräußerungsgewinne mitzuteilen und die Adressen der Börsen oder des Finanzdienstleisters zu nennen.
Aus dem Bitcoin-Steuer-Beitrag von Coindex.
Bei der Erstellung der Steuererklärung kann euch diese Tool helfen: Steuerbericht erstellen
Was es bei der Besteuerung von Bitcoin und Co. im Detail zu beachten gibt, erfahrt ihr an dieser Stelle.
Die Informationen wurden sorgfältig überprüft, können jedoch keine Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit bieten. Dieser Artikel dient der Information und kann eine Steuerberatung nicht ersetzen.