Wie es in dem am 20. Juni veröffentlichten Bericht heißt, gewährte Tether den Prüfern unter anderem Einblick in ihre beiden Geschäftskonten. Die Kanzlei wählte, angeblich ohne Rücksprache mit Tether, den ersten Juni als Stichtag aus. Das Ergebnis: Kombiniert liegen auf beiden Konten 2.545.067.236,82 US-Dollar. Diese Summe entspricht in etwa dem Dollarwert der zu diesem Zeitpunkt zirkulierenden Tether. Anders gesagt: Der Coin ist wie versprochen durch den US-Dollar gedeckt.
Das Ganze hat jedoch einen faden Beigeschmack: Da wären zum einen die einschränkenden Bemerkungen, die sich am Ende des Berichts finden lassen. Diese vermitteln den Eindruck, als wolle sich FSS rechtlich einige Hintertürchen offen halten. So heißt es dort etwa:
„FSS ist keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die obige Prüfung unterlag nicht den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten von Amerika [GAAP]“
Und weiter:
„Die obige Bestätigung der Kontostände sollte nicht als Ergebnis eines Audits verstanden werden und wurde nicht in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Prüfungsstandards der Vereinigten Staaten von Amerika [GAAS] durchgeführt.“
Diese Prüfungsstandards sehen unter anderem vor, dass ein Prüfer neben einer adäquaten Ausbildung auch über eine unabhängige Mentalität in Bezug auf alles, was für das Audit relevant ist, verfügen muss.
Verbindung zwischen Tether-Bank und FSS
Ob diese Unabhängigkeit bei FSS gegeben ist, darf zumindest angezweifelt werden. Der ehemalige Richter Eugene R. Sullivan ist nämlich nicht nur einer der Namensgeber der Kanzlei, sonder auch Vorstandsmitglied in einer der beiden Tether-Banken. Durch diesen Umstand sei Tether überhaupt erst auf FSS aufmerksam geworden. Die Namen der Banken, auf denen die Konten liegen, wollte FSS indes nicht verraten.
Warum also hat Tether kein reguläres Audit durchführen lassen? Der Anwalt der Firma, Stuart Hoegner, rechtfertigte die Entscheidung des Unternehmens gegenüber Bloomberg so: „Im Endeffekt können wir kein Audit erhalten.“ Der Kryptomarkt sei für die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften noch zu jung, um Kunden aus diesem Bereich in Betracht zu ziehen. „Die großen vier Prüfungsgesellschaften haben eine starke Abneigung gegen ein solches Risiko“, so Hoegner weiter, „wir haben versucht, die nächstbeste Lösung zu finden.“
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Gutachten der FSS unbrauchbar ist. Auf jeden Fall sollte man sich jedoch über die Verbindungen von Tether, FSS und den Banken im Klaren sein.
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