Nach FDP-Anfrage So will die Bundesregierung die Krypto-Anonymität einschränken

Eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat ergeben, dass die Bundesregierung im Rahmen des Geldwäschegesetzes verlangt, Krypto-Zahlungen ab 1.000 Euro offenzulegen.

Daniel Hoppmann
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Der Bundestag in Berlin.

Beitragsbild: Shutterstock

Die Bundesregierung plant zusätzliche Maßnahmen, um die Nutzung von Krypto-Werten in Verbindung mit Geldwäsche oder Terrorismusrefinanzierung einzudämmen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP hervor, die BTC-ECHO exklusiv vorliegt. Demnach sollen zukünftige Krypto-Transaktionen, die ein Volumen von 1.000 Euro überschreiten, meldepflichtig werden. Vergangenes Jahr waren bereits Goldgeschäfte ab einer Summe von 2.000 Euro offenzulegen. Die jetzigen Änderungen ergeben sich dabei aus der Einführung des “Trans­pa­renz-Fi­nanz­in­for­ma­ti­ons­ge­setzes Geld­wä­sche” (TraFinG Gw) und den damit einhergehenden Änderungen am Geldwäschegesetz (GWG), unter anderem an Paragraf 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG. Dieser Gesetzesabschnitt wird nun im Rahmen des TraFinG Gw um einen weiteren Punkt erweitert. Dabei werden explizit Krypto-Transaktionen ab 1.000 Euro meldepflichtig. Genauer heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung:

Das neue Regime für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Bezug auf Krypto-Assets unterliegt der kontinuierlichen Fortentwicklung. So ist derzeit die Anpassung der Wertobergrenzen für gelegentliche Krypto-Wertetransfers […] mit dem am 10. Februar 2021 von der Bundesregierung beschlossenen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vorgesehen.

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Bundesregierung kann kaum aussagekräftige Daten vorweisen

Dabei begründet die Bundesregierung den Schritt mit vereinzelten Verdachtsfällen, in denen beispielsweise Terrorismusfinanzierungen in Syrien mithilfe von Krypto-Transaktionen stattgefunden hätten, die als Spenden an Angehörige oder Bedürftige deklariert gewesen seien. Eine genaue Statistik zum konkreten Umfang der Nutzung von Kryptowährungen im Bereich von Terrorismusfinanzierung und zur Zahlung von Spenden an terroristische Gruppierungen konnte auf Anfrage der FDP jedoch nicht vorgelegt werden. Auch Daten zur Nutzung von Krypto-Werten in Verbindung mit Geldwäsche waren dem Antwortschreiben nicht zu entnehmen.

FDP-Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler zeigte sich von dem Vorstoß der Bundesregierung alarmiert. Gegenüber BTC-ECHO sagte er:

Die Regierung will die Anonymität von Krypto-Zahlungen einschränken. Das wird ihr nicht gelingen, sondern Wallet-Anbieter und Verwahrer nur ins Ausland vertreiben. Rechtsunsicherheit wir die Folge sein. Der Kampf gegen die Kryptowährungen ist Teil der finanziellen Repression dieser Bundesregierung. Erst vor einem Jahr wurde die Anonymität von Goldgeschäften auf 2.000 Euro reduziert. Bei Krypto-Assets geht die Regierung jetzt sogar darüber hinaus.

Frank Schäffler, FDP-Bundestagsfraktion gegenüber BTC-ECHO.

FDP übt Kritik an MiCA-Verordnung und eWpG

Zudem erhielt die FDP jüngst Aufmerksamkeit im Krypto-Space, als die Partei Kritik am “Gesetz zur Einführung digitaler Wertpapiere” (eWpG) der Bundesregierung sowie der “Market in Crypto-Assets”-Verordnung (MiCA) äußerte und Verbesserungsvorschläge lieferte. So sei in Bezug auf MiCA beispielsweise die Klassifikation vieler Blockchain-Unternehmen als Finanzdienstleister, die im Grunde jedoch nichts mit Zahlungsdienstleistungen zu tun hätten, ein Problem. Zudem hätte die Verordnung auch einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Start-ups zur Folge.

Darüber hinaus zeigte sich die FDP auch über das eWpG enttäuscht. Zum einen berücksichtige das Gesetz digitale Aktien nicht, zum anderen schließe die Registrierungspflicht den gesamten DeFi-Sektor aus. Deutschland verliere so seinen Standortvorteil, hieß es in dem Schreiben der Liberalen.

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