Krypto-Steuer 

So versteuerst du Gewinne aus tokenisierten Aktien

Der Handel mit tokenisierten Aktien nimmt in Deutschland zu. Aber wie versteuert man Gewinne richtig? Ein Krypto-Steuerberater klärt auf.

Daniel Hoppmann
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Die Logos verschiedener US-Tech-Unternehmen vor einem roten und grünen Kursgraphen

Beitragsbild: picture alliance / NurPhoto | Jakub Porzycki

| Tokenisierte Aktien können rund um die Uhr gehandelt werden

Die Tokenisierung schreitet unaufhörlich voran. Auch in Deutschland entdecken Anleger die Vorteile der auf der Blockchain verbrieften Wertpapiere und Derivate. Aber wie werden sie versteuert und welche Fallstricke sollte man unbedingt vermeiden? Diese Fragen beantwortet Krypto-Steuerexperte Matthias Steger.

Im Laufe der Jahre gab es im Krypto-Space viele hypegetriebene Narrative, die Investoren weismachen wollten, dass die institutionelle Adoption kurz bevorstünde. NFTs, Metaverse, Blockchain-Gaming: Heute wissen wir, dass sich diese Erzählung regelmäßig nicht bewahrheitet hat. Anders ist es aber bei der Tokenisierung. Kaum eine Technologie liegt bei Vertretern des traditionellen Finanzsektors derzeit so im Trend.

Auch in Deutschland finden sich immer mehr Anbieter, die tokenisierte Vermögenswerte, meist als Aktien, zum Handel zur Verfügung stellen. Der große Vorteil: Anders als ihre analogen Pendants lassen sich tokenisierte Aktien rund um die Uhr handeln – Blockchain sei Dank. So können Anleger auch außerhalb der Börsenzeiten auf geopolitische oder makroökonomische Ereignisse reagieren.

Tokenisierte Aktien: Hier greift die Kapitalertragsteuer

Wer diese ständige Verfügbarkeit künftig für die Optimierung des eigenen Portfolios nutzen möchte, sollte vorher ein paar Steuerregeln beherzigen. Denn tokenisierte Aktien können unter Umständen steuerlich anders behandelt werden, erklärt Matthias Steger gegenüber BTC-ECHO.

Grundsätzlich gilt: Tokenisierte Aktien werden mit konventionellen Aktien steuerlich gleich behandelt. “Dies ist dann der Fall, wenn die tokenisierte Aktie echte Gesellschaftsrechte verbriefen, wie zum Beispiel Stimmrechte oder Gewinnbezugsrechte”, so Steger. Das kommt häufig bei Aktien vor, die nach dem sogenannten elektronischen Wertpapiergesetz (eWpG) aufgesetzt sind. Wo im Grunde der gesamte Schöpfungsprozess über die Blockchain gelaufen ist. Ist das gegeben, fällt auf die Gewinne die Kapitalertragssteuer an. In Deutschland beträgt die 25 Prozent.

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Viele Anleger werden nun auf tokenisierte Aktien stoßen, die definitionsgemäß eigentlich Derivate sind. Hier werden Aktien bekannter Unternehmen wie Tesla oder Apple als Token herausgegeben und physisch mit den “Originalen” besichert. Für die steuerliche Behandlung macht das aber keinen Unterschied, sagt Steger. “Es kommt vor allem darauf an, ob man einen Rückzahlungsanspruch gegen den Herausgeber des Tokens hat”, so der Krypto-Steuerberater weiter. Wer also bekannte Produkte wie xStocks oder Bitpanda Stocks tradet, der muss auf seine Gewinne auch Kapitalertragssteuer zahlen.

Tokenisierte Aktien: Hier greifen die Krypto-Steuerregeln

Im weitläufigen Krypto-Space finden sich allerdings auch zahlreiche synthetische Token, die die Aktienwerte von Unternehmen abbilden. Das sieht auf den ersten Blick zwar nach tokenisierter Aktie aus, doch fehlen den sogenannten “Asset Backed Token” essenzielle Eigenschaften, was eine steuerliche Gleichbehandlung ausschließt.

“Soweit diese Asset Backed Token keine Stimmrechte oder Gewinnbezugsrechte verbriefen, handelt es sich nicht um Wertpapiere, die mit Aktien vergleichbar sind”, sagt Krypto-Steuerberater Steger.

Steuerrechtlich werden die Token damit genauso wie Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen behandelt. Das bedeutet in der Theorie: Wer eine synthetische Tesla-Aktie handelt, kann die Gewinne in Deutschland nach einem Jahr steuerfrei veräußern. In der Praxis lohnt sich ein Einstieg in solche Token als Privatperson aber oft nicht, weil das Liquiditätsvolumen sehr niedrig ist.

Diese Steuerfallen sollte man kennen

Abschließend gibt der Steuerexperte noch ein paar wertvolle Tipps mit auf den Weg, um unangenehme Überraschungen zu ersparen. Denn im Vergleich zu konventionellen Aktien gibt es durchaus wichtige Unterschiede, die Anleger beherzigen sollten.

Das beginnt schon bei der Abführung der Steuer. Im konventionellen Aktienhandel ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Börsen und Broker Gewinne automatisch an die Finanzämter abführen sollen. Bei tokenisierten Aktien sei das aber eher die Ausnahme, sagt Steger. Auch eine Steuerbescheinigung, die man normalerweise immer zu Beginn des neuen Steuerjahres erhält, sei eher selten. “Man muss also zwingend eine Steuererklärung einreichen, wenn bisher kein Steuerabzug einbehalten wurde. Sonst begeht man schnell Steuerhinterziehung”, warnt der Experte.

Ein weiterer Punkt betrifft die sogenannte Verlustverrechnung. Diese Regelung im Steuerrecht erlaubt Anlegern, unter bestimmten Voraussetzungen, Verluste mit Gewinnen desselben Steuerjahres zu verrechnen und so die Abgabelast zu reduzieren. Grundsätzlich können aber nur Verluste mit Gewinnen der gleichen Einkommenskategorie verrechnet werden: Krypto mit Krypto und Aktien mit Aktien. Eine Verrechnung von Aktiengewinnen mit Krypto-Verlusten ist nicht möglich. “Das ist gesetzlich verboten”, betont Steger. Diese Regelung gilt entsprechend auch für tokenisierte Aktien.

Zu guter Letzt rät der Krypto-Steuerberater zu einer lückenlosen Dokumentation. “Sofern man eine Steuerbescheinigung nach amtlichem Muster, zum Beispiel von einer Bank im Inland, erhält, gelten keine besonderen Anforderungen an die Dokumentation”, so Steger. Und weiter: “Sobald man aber mit ausländischen Banken/Emittenten/Exchanges interagiert, unterstellt die Finanzverwaltung erweiterte Mitwirkungspflichten.”

Das bedeutet: Jede E-Mail, jede Transaktion und Portfolioübersichten wollen gut dokumentiert werden. Steger rät dazu, die Dokumente mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Am Ende gilt: Der wahre Stresstest kommt nicht im Bärenmarkt, sondern wenn das Finanzamt Fragen stellt.

Wer bei der Dokumentation alles richtig machen will, sollte sich auf die Reporting-Tools von Blockpit verlassen. Die österreichische Firma bietet Steuersoftware an, die automatisch alle Transaktionen eurer Accounts trackt.

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