Security Token DLT Pilot Regime – Was regelt die künftige EU-Verordnung?

Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Frage, was es mit dem DLT Pilot Regime der EU auf sich hat.

Lutz Auffenberg
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Bitcoin-Münze auf einer EU-Flagge

Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.

Eine der drei Säulen des Digital Finance Paktes der EU-Kommission aus dem Jahr 2022 ist die Schaffung einer sog. “Regulatory Sandbox” für Marktinfrastrukturen, die auf Distributed-Ledger-Technologien basieren. Am 2. Juni 2022 veröffentlichte der europäische Verordnungsgeber nun endlich die finale Fassung für sein DLT Pilot Regime.

Die neue Verordnung wird ab dem 23. März 2023 Anwendung finden. Mit Kryptowerten wie Bitcoin oder Ether hat das DLT Pilot Regime jedoch nichts zu tun. Vielmehr geht es in der neuen Verordnung um die Schaffung eines zunächst zeitlich befristeten vereinfachten Aufsichtsrahmens für Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Zentralverwahrer, die sich im Handel mit tokenisierten Wertpapieren i.S.d. MiFID-II-Regulierung an regulierten Märkten engagieren wollen.

Die Verordnung wird erleichterte Bedingungen für DLT-basierte multilaterale Handelssysteme (DLT MTF), Wertpapierabrechnungssysteme (DLT SS) und Zahlungs- und Wertpapierabrechnungssysteme (DLT TSS) schaffen. Ziel des Pilotregimes ist die Ermöglichung eines Handels von tokenisierten Wertpapieren (Security Token) an geregelten Märkten in der EU.

Warum braucht es für den organisierten Handel von Security Token ein DLT Pilot Regime?

Weltweit – und so auch in der EU – gab es in den letzten Jahren zahlreiche Emissionen von Security Token, die nach den geltenden Finanzmarktregularien als übertragbare Wertpapiere i.S.d. MiFID II einzuordnen waren. Die Token wurden jedoch regelmäßig außerhalb von geregelten Märkten angeboten. Ein Listing tokenisierter Wertpapiere an regulierten Börsen und multilateralen Handelssystemen fand nicht statt.

Hintergrund ist, dass für die Aufnahme eines Wertpapiers in den Handel an organisierten Märkten seine Einbuchung in das Effektengiro eines Zentralverwahrers erforderlich ist. Der Zentralverwahrer hat die Aufgabe, die sichere Verwahrung des (urkundlichen) Wertpapiers und die korrekte Dokumentation der in Bezug auf das jeweilige Wertpapier durchgeführten Transaktionen zu gewährleisten. Beide Aspekte sind für das Funktionieren eines professionellen Handels an einem organisierten Markt von essenzieller Bedeutung.

Nach den geltenden Regularien werden diese Aufgaben nicht von dem Marktbetreiber selbst, sondern einem vertrauenswürdigen Dritten, dem Zentralverwahrer, wahrgenommen. Bei tokenisierten Wertpapieren existiert statt einer zu verwahrenden Urkunde lediglich eine Anzahl von Security Token, die die jeweiligen Inhaber selbst verwahren und übertragen können. Je nach im Einzelfall zugrundeliegender DLT kann die Transferierung eines Security Token Sekunden, Minuten oder gar Stunden in Anspruch nehmen, was für einen organisierten Handel nicht praktikabel ist.

Das DLT Pilot Regime wird es Wertpapierfirmen bzw. Marktbetreibern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erlauben, die Aufgaben der Zentralverwahrer entweder selbst zu übernehmen oder sie von ihnen temporär entbinden.

Wie können Wertpapierfirmen und Marktbetreiber von dem DLT Pilot Regime profitieren?

Um in den Genuss der durch das DLT Pilot Regime geschaffenen Privilegien zu kommen, werden Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Zentralverwahrer Anträge auf Sondergenehmigungen stellen müssen, in denen sie der jeweils nach nationalem Recht zuständigen Behörde darzulegen haben, weshalb ihnen Erleichterungen gewährt werden sollten, welche Vorkehrungen sie in technischer Hinsicht getroffen haben, um das Schutzlevel aller Beteiligten zu gewährleisten und welche Übergangsregelungen sie schaffen, um bei Außerkrafttreten des DLT Pilot Regimes den Übergang in die ordnungsgemäße Regulierung bewältigen zu können.

Das DLT Pilot Regime wird zunächst für drei Jahre Anwendung finden. Anschließend werden die Mitgliedstaaten ihre Erfahrungen mit dem Pilotregime der European Securities and Markets Authority (ESMA) melden, um eine Grundlage für eine Entscheidung über eine Geltungsverlängerung oder Schaffung einer Folgeregulierung zu schaffen.

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