Krypto in DACH 

“Nutzung des Kontos aussetzen”: Das bedeutet der neue Plan des BMF für Krypto-Anleger

Die Bundesregierung will Behörden einen leichteren Zugriff auf Krypto-Konten und private Wallet-Adressen ermöglichen. BTC-ECHO hat den Gesetzesentwurf eingesehen: Das ist geplant.

Dominic Döllel
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Lars Klingbeil auf Pressekonferenz

Beitragsbild: picture alliance

| Das Finanzministerium unter Klingbeil plant neue Geldwäscheregeln

Krypto-Konten sollen für Behörden künftig deutlich leichter auffindbar sein. Das Bundesfinanzministerium plant, sie in das zentrale Kontenabrufverfahren aufzunehmen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur “Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention” hervor, der BTC-ECHO vorliegt. Auch Adressen privater Wallets geraten stärker in den Fokus der Geldwäsche-Ermittler. Der neue Gesetzentwurf zeigt, wie weit die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten künftig reichen könnten – und warum es bereits jetzt Widerstand gibt.

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