Krypto-Konten sollen für Behörden künftig deutlich leichter auffindbar sein. Das Bundesfinanzministerium plant, sie in das zentrale Kontenabrufverfahren aufzunehmen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur “Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention” hervor, der BTC-ECHO vorliegt. Auch Adressen privater Wallets geraten stärker in den Fokus der Geldwäsche-Ermittler. Der neue Gesetzentwurf zeigt, wie weit die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten künftig reichen könnten – und warum es bereits jetzt Widerstand gibt.
- Zugriff auf alle Inhalte (Web & App)
- Fakten statt Fake News
- Unabhängige & sachliche Berichterstattung
- Jederzeit kündbar
Bereits Plus+ Mitglied? Hier anmelden

