Das sagen Steuerexperten  

Krypto-Steuer: Was Anleger jetzt über Haltefrist und DAC8 wissen müssen

Die einjährige Haltefrist steht politisch zur Debatte, während DAC8 bereits Fakten schafft. Drei Steuerexperten erklären, was sich für deutsche Krypto-Anleger ändern könnte.

Sven Wagenknecht
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Man sieht mehrere Bitcoin-Münzen vor dem Hintergrund der Farben der Deutschland-Flagge

Beitragsbild: Shutterstock

| Die Krypto-Steuer wird zu einem ernsten Thema für Anleger. Experten sagen, worauf es jetzt ankommt

Für deutsche Anleger könnte das Thema Krypto-Steuern wichtiger werden als das erhoffte Ende des Bärenmarktes. Die einjährige Haltefrist steht zur Debatte. Gleichzeitig sorgt DAC8 dafür, dass Krypto-Transaktionen für die Finanzämter deutlich transparenter werden.

Beim World Venture Forum in Kitzbühel hat BTC-ECHO mit Johannes Edlbacher, Partner bei PwC, Blockpit-CEO Florian Wimmer und der Steuerexpertin Tami Mönnig von TAxMON Consulting über die möglichen Folgen gesprochen.

Wird Österreich zum Vorbild?

In Österreich wurde die Haltefrist bereits 2022 abgeschafft. Gewinne aus Kryptowährungen werden dort grundsätzlich mit 27,5 Prozent besteuert. Edlbacher hält es für möglich, dass Deutschland dieses Modell übernimmt: “Ich glaube, dass Österreich vielleicht auch ein Role Model für Deutschland ist. Die Haltefrist gibt es nicht mehr. Seitdem sind grundsätzlich alle Kryptoeinkünfte mit 27,5 Prozent steuerpflichtig. Ich denke schon, dass das kopiert werden könnte.”

Deutschland habe sich bei der Abgeltungssteuer bereits am österreichischen System orientiert. Zudem könnten Kryptowährungen politisch künftig ähnlich wie andere Kapitalanlagen behandelt werden. Beschlossen ist eine solche Steuer-Reform aber noch lange nicht. Mönnig erwartet zwar Veränderungen, bezweifelt jedoch eine schnelle Umsetzung: “Es wird sich auf jeden Fall etwas an der Besteuerung von Kryptowerten ändern. Ich persönlich bezweifle aber, dass wir noch in diesem Jahr konkrete Umsetzungen sehen.”

Wimmer sieht die Entscheidung vor allem als politischen Verhandlungspunkt. Entscheidend werde sein, ob sich CDU/CSU und SPD auf ein gemeinsames Modell einigen: “Wenn die Wählerschaft lautstark genug ist, sehe ich durchaus eine Chance, dass hier dagegengehalten wird.”

Was passiert mit alten Bitcoin-Beständen?

Besonders heikel ist die Frage, wie eine neue Regelung mit bereits gehaltenen Kryptowährungen umgeht. Ein rückwirkender Zugriff auf abgeschlossene Verkäufe erscheint kaum möglich. “All das, was bis zum 31. Dezember 2025 mit Verkäufen abschließend passiert ist, ist an sich safe”, sagt Mönnig.

Offen ist dagegen, was mit Bitcoin oder anderen Token geschieht, die bereits länger als ein Jahr gehalten werden, aber erst nach einer möglichen Steuer-Reform verkauft werden. Denkbar wären Stichtage oder fiktive Anschaffungskosten. Hinzu kommt ein rechtliches Problem. Bei Gold, Kunst und anderen Wirtschaftsgütern gilt weiterhin eine Haltefrist. Eine unterschiedliche Behandlung von Bitcoin müsste der Gesetzgeber nachvollziehbar begründen.

Mönnig warnt deshalb vor einem Schnellschuss: “Wenn jetzt irgendetwas beschlossen wird, nur damit etwas beschlossen wurde, wird das voraussichtlich nicht tragbar sein. Eine solche Regelung könnte gegen andere Grundsätze verstoßen.”

DAC8 macht Krypto-Anleger transparent

Während die Haltefrist noch diskutiert wird, ist DAC8 bereits Realität. Krypto-Dienstleister erfassen seit Anfang 2026 meldepflichtige Daten ihrer Nutzer. Im Jahr 2027 sollen die ersten Informationen für das Steuerjahr 2026 an die Finanzbehörden übermittelt werden.

Für Anleger, die ihre Krypto-Gewinne bislang nicht korrekt angegeben haben, steigt damit der Handlungsdruck. “Wer das bisher nicht gemacht hat, sollte aufgrund von DAC8 schnell reagieren und die Einkünfte offenlegen”, sagt Edlbacher. Wichtig sei, vor dem Finanzamt tätig zu werden. Die ersten Meldungen erwartet er ab Mitte 2027.

Wimmer geht davon aus, dass die Behörden die neuen Informationen auch für Rückfragen zu älteren Steuerjahren nutzen werden: “Ich erwarte vermehrte Offenlegungsersuchen an Anleger sowie Auskunftsersuchen an die Plattformen, auch für vergangene Transaktionen der Vorjahre.”

Damit wird die vollständige Transaktionshistorie noch wichtiger. Wer über mehrere Börsen und Wallets gehandelt, gestakt oder Token zwischen Blockchains verschoben hat, muss Anschaffungskosten und Transaktionen nachvollziehbar belegen können.

MiCA ist nicht DAC8

MiCA und DAC8 werden häufig vermischt, betreffen Anleger aber auf unterschiedliche Weise. Die Krypto-Regulierung MiCA reguliert in erster Linie die Anbieter. Verliert eine Handelsplattform den Zugang zum EU-Markt, kann das Angebot für Kunden eingeschränkt werden.

DAC8 betrifft dagegen direkt die steuerliche Transparenz der Anleger. “Die Daten zu den Transaktionen aus dem Jahr 2026 werden erstmals 2027 an die Finanzverwaltung gemeldet. Das betrifft jeden Krypto-Investor”, sagt Steuer-Expertin Mönnig.

Spannend werde vor allem, wie die Finanzämter mit fehlenden Nachweisen, unvollständigen Daten oder unterschiedlichen Berechnungsmethoden umgehen.

Was Anleger jetzt tun sollten

Die Haltefrist ist nicht über Nacht verschwunden. Dass sich an der deutschen Krypto-Besteuerung mittelfristig etwas ändert, halten jedoch alle drei Experten für wahrscheinlich.

Anleger sollten deshalb genau verfolgen, welche Übergangsregeln für bestehende Bitcoin-Bestände vorgesehen werden. Noch dringender ist die Dokumentation. DAC8 gilt bereits, die ersten Meldungen folgen 2027.

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