Krypto im BGB Justizministerium will Bitcoin und Co. im Zivilrecht verankern

Der Krypto-Transfer könnte zukünftig im BGB geregelt werden. Das Justizministerium prüft derzeit einen entsprechenden Vorstoß.

Daniel Hoppmann
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Justicia Bitcoin

Beitragsbild: Shutterstock

| Nach der Kryptoverwahrlizenz könnten Bitcoin und Co. ihren Weg ins Zivilrecht finden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Grundpfeiler der deutschen Rechtsordnung. Es regelt beispielsweise Übertragungen von Rechten und Gütern zwischen Personen und könnte in Zukunft auch Kryptowährungen erfassen. Wie ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gegenüber BTC-ECHO bestätigte, prüft die Behörde derzeit im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, “wie der Rechtsrahmen für die zivilrechtliche Übertragung von Krypto-Werten verbessert werden kann”.

Moritz Schildt vom Bundesblock begrüßt den Vorstoß des Ministeriums. Für den Blockchain-Verband nahm er an mehreren Diskussionsrunden des Ministeriums teil. “Insgesamt geht es darum, dass wir in Deutschland eine gesetzliche Grundlage im bürgerlichen Recht schaffen, um Kryptowährungen rechtssicher zu übertragen”, erzählt Schildt im Gespräch mit BTC-ECHO. Deutschland könnte dabei eine Pionierrolle übernehmen. “Meines Wissens gibt es kein anderes Land, das diese Themen im Zivilrecht behandelt”, sagt Schildt.

“Gesetzgeberisches Neuland”

Bis die ersten Krypto-Paragrafen kommen, dürfte allerdings noch Zeit vergehen. “18 bis 24 Monate”, so Schildts Schätzung. Außerdem sei noch gar nicht klar, ob eine Regelung überhaupt notwendig sei. Man befinde sich hier auf “gesetzgeberischem Neuland”.

Das BMJ machte dabei bereits erste konkrete Vorschläge. Schlug beispielsweise ein zentrales Register vor, in dem Blockchain-Transaktionen nochmals rechtskräftig dokumentiert würden. Die Krypto-Verbände lehnten diesen Vorschlag jedoch ab. Auch die staatliche Verifizierung von “verlässlichen Blockchains” fand keine Zustimmung. Am Ende des Tages sollten die User entscheiden, welcher Blockchain sie bei Transaktionen vertrauen, so Schildt. Der Staat solle sich nicht einmischen.

Allgemein bemüht sich die Bundesrepublik bereits seit Längerem, einen größeren regulatorischen Zugriff auf Bitcoin und Co. zu bekommen. So etwa mit der Kryptoverwahrlizenz. Damit legte die damalige Bundesregierung Regeln für Anbieter fest, die Kryptowährungen für Kunden verwahren. Die Lizenz soll auch Inspiration für die kürzlich verabschiedete MiCA-Regulierung sein. Mit dem Vorstoß, Krypto nun auch im BGB zu verankern, könne man abermals neue Standards setzen, sagt Schildt.

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