Gastbeitrag Deutschland ist in Sachen Krypto-Regulierung führend in der EU

In ihrem Gastbeitrag stellen Nicola Massella und Sébastien Martin die These auf, dass Deutschland in Sachen Krypto EU-weit die Nase vorn hat.

Nicola Massella
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Deutsche Fahne vor dem Deutschen Bundestag

Beitragsbild: Shutterstock

Die wachsende Bedeutung von Krypto-Assets in unseren Volkswirtschaften zeigt sich an der Zeit und Aufmerksamkeit, die eine wachsende Zahl von öffentlichen Institutionen und Finanzbehörden auf der ganzen Welt ihnen widmet. Von New York bis Mumbai vergeht kein Tag, an dem nicht eine neue Geschichte über die Auswirkungen von Krypto-Assets auf unser tägliches Leben Schlagzeilen macht. Doch aufgrund des beispiellosen Aufstiegs digitaler Währungen waren die Behörden in aller Welt meist nicht in der Lage nicht in der Lage, Vorschriften zu erlassen, die dem Wachstum der Kryptowährungen entsprechen.

Ursprünglich war die frühe Akzeptanz auf die Nützlichkeit als dezentralisierte Zahlungsmethode zurückzuführen. Im letzten Jahrzehnt – und insbesondere in den letzten Jahren – wurde das Potenzial von Kryptowährungen, die globalen Finanzsysteme zu beeinflussen, von vielen in der Finanzbranche erkannt. Während des Weltwirtschaftsforums in Davos war es normal, dass die Schaufenster auf beiden Seiten der berühmten Promenade für Web 3.0 und alle Arten von digitalen Vermögenswerten warben.

Viele Teilnehmer bemerkten die massive Zunahme der Präsenz von Krypto-basierten Unternehmen am WEF im Vergleich zu den Vorjahren sofort. Eine Vorschau auf die Dinge, die kommen werden? Auch wenn die Aktien offiziell in einen Bärenmarkt eingetreten sind und viele Anleger von einem “Krypto-Winter” sprechen, ist nicht jeder daran interessiert, sein Geld abzuheben, da viele langjährige Inhaber darauf bestehen, dass auf solche düsteren Phasen immer eine starke Hausse folgt. Doch der Krypto-Space birgt nicht nur großes Potenzial, sondern auch Risiken – und die müssen reguliert werden.

Deutschland und die Krypto-Regulierung

Ein großes Problem für die Steuerbehörden ist, dass Krypto-Assets nicht den gleichen steuerlichen Meldepflichten unterliegen wie herkömmliche Investitionen, da Krypto-Transaktionen keine Vermittler erfordern. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Gewinne in Millionenhöhe nicht gemeldet werden, da die bei Finanztransaktionen erforderlichen Dritten in der Regel für die Meldung an die Behörden verantwortlich sind. Da Krypto-Vermögenswerte in der Finanzbranche einen immer größeren Raum einnehmen, sind die Regierungen gezwungen, größere Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Besteuerung zu regulieren.

Ein aktuelles Beispiel kommt aus Deutschland, wo das Finanzministerium (BMF) ein Dokument über die auf Krypto-Assets anwendbare Steuerregelung herausgegeben hat. Das Dokument wurde im Anschluss an eine Konsultation mit den Steuerbehörden der deutschen Bundesländer und den beteiligten Interessengruppen erstellt, die im Sommer 2021 zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen wurden.
Das Ergebnis dieser Konsultation ist eine Veröffentlichung, die den Praktikern in den Verwaltungen, den Unternehmen und den einzelnen Steuerpflichtigen Klarheit und leicht anwendbare Leitlinien für die Behandlung von Krypto-Vermögenswerten aus einkommensteuerlicher Sicht verschaffen soll.

Das Dokument hat die innovativsten Trends auf dem Kryptomarkt richtig erfasst und Themen wie Staking, Lending, Yield Farming, Airdrops und Kryptogehälter in die Analyse einbezogen. Deutschland klärte einige kritische Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten, insbesondere den Kampf um die effektive Besteuerung von Erträgen aus Krypto-Beständen. Die Ausführlichkeit und Effizienz des Dokuments unterstreichen Deutschlands Engagement für seine Position als einer der EU-Führer in der Blockchain-Industrie. Deutschland ist darüber hinaus die erste Regierung innerhalb der Europäischen Union, die eine offizielle Blockchain-Strategie verabschiedet hat, und steht auch im Coincub Q1 2022 International Crypto Guide an erster Stelle.

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Krypto-Assets und Steuerpflichten

Eine der am intensivsten diskutierten Fragen war, ob Lending und Staking zu einer Verlängerung der Frist führen könnten, innerhalb derer ein Verkauf der Krypto-Assets nach § 23 EStG steuerpflichtig ist. Im BMF-Schreiben heißt es, dass die sogenannte Zehnjahresfrist für Krypto-Assets nicht gilt. Darüber hinaus hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr die Einkünfte aus dem Verkauf von Krypto-Assets steuerfrei sind, auch wenn in der Zwischenzeit Staking-, Lending- oder Yield-Farming-Protokolle genutzt werden. Dies ist eine positive Nachricht für Krypto-Inhaber in Europas größter Volkswirtschaft und wird die Akzeptanz bei denjenigen fördern, die aufgrund des Mangels an klaren Vorschriften skeptisch waren.

Trotz der Bemühungen Deutschlands und einiger anderer Länder, einschließlich Großbritanniens, die versuchen, regulatorische Richtlinien für Kryptowährungen zu schaffen, haben die meisten Länder immer noch keine klaren und definierten Steuervorschriften für Krypto-Assets. Da der Markt und die Nachfrage nach digitalen Vermögenswerten wachsen, müssen Investoren verstehen, wie sie besteuert werden. Klare Richtlinien werden auch dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Kryptowährungen zu stärken und mehr Investitionen in digitale Vermögenswerte zu fördern.

Dieser Text ist in Zusammenarbeit von Dr. jur. Nicola Massella und Sébastien Martin entstanden.

Über die Autoren

Dr. jur. Nicola Massella ist Experte für die Regulierung von Krypto-Assets in der Schweiz und der EU. Er ist Leiter des Bereichs Legal & Compliance bei STORM Partners, wo er die Kunden der Firma mit Beratungsdienstleistungen für Unternehmen im Bereich Blockchain-Technologie und digitale Vermögenswerte.

Sébastien Martin hat einen Master in französischem und deutschem Wirtschaftsrecht. Nach verschiedenen Erfahrungen in Start-ups und Beratungsunternehmen ist Sébastien Teil des Teams von STORM Partners als Spezialist für Fragen im Zusammenhang mit Compliance und insbesondere Anti-Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung Finanzierung (AML-CTF).

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