Die geplante Neuregelung der Krypto-Besteuerung sorgt weiter für Widerstand. Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler startet deshalb eine neue Musterbrief-Aktion, die sich gezielt an CDU-Wahlkreisabgeordnete richtet. Gegenüber BTC-ECHO erklärt er nun, warum er die Pläne des Bundesfinanzministeriums für problematisch hält und was er mit der Aktion erreichen will.
Schäffler warnt vor Folgen für Selbstverwahrer
Nach dem bekannt gewordenen Referentenentwurf sollen Gewinne aus neu angeschafften Kryptowährungen künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Statt unter § 23 EStG sollen sie grundsätzlich als Kapitaleinkünfte behandelt werden und damit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer unterliegen. Für Schäffler ist die geplante Abschaffung dieser Haltefrist der problematische Punkt des Entwurfs. Besonders kritisch sieht er mögliche Folgen für Anleger, die ihre Bitcoin selbst verwahren: “Wer seine Bitcoin auf einer Hardware Wallet hält und später über eine Börse verkauft, muss lückenlos nachweisen, wann und zu welchem Preis er sie erworben hat.
Wer solche Nachweise nach Jahren nicht mehr vollständig erbringen kann, gerät aus seiner Sicht schnell unter Rechtfertigungsdruck. Dabei verweist der FDP-Politiker auch auf eine eigenen parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 2013, bei der die damalige Bundesregierung Bitcoin-Transaktionen in ihrer Antwort grundsätzlich den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG zuordnete.
Musterbrief soll Widerstand in der Union verstärken
Mit seiner neuen Aktion will Schäffler verhindern, dass der Entwurf in seiner derzeit bekannten Form überhaupt das Bundeskabinett passiert. Bürger sollen dafür gezielt ihre CDU-Wahlkreisabgeordneten anschreiben und nach deren Haltung zur Abschaffung der Haltefrist fragen. Nach Angaben des FDP-Politikers gibt es auch schon erste Reaktionen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Einzelne Abgeordnete haben auf die Schreiben reagiert und Vorbehalte gegenüber den Plänen erkennen lassen.
Was eine grundsätzliche Reform der derzeitigen Regelungen betrifft, sieht er dagegen keinen Änderungsbedarf. Seine bevorzugte Lösung ist, die derzeitige Regelung unverändert beizubehalten. Sollte der Gesetzgeber unterschiedliche Anlageklassen steuerlich stärker angleichen wollen, schlägt er stattdessen eine einjährige Haltfrist auch für Aktien vor. “Das wäre ein echter Beitrag zum privaten Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge statt eines Griffs in die Taschen derer, die langfristig sparen”, so Schäffler.
