Seit September muss sich Jörg Molt vor Gericht verantworten. Nun sind die Würfel gefallen. Der gebürtige Kieler muss wegen Untreue ins Gefängnis – nicht jedoch wegen Betruges. Das entschied das Landgericht Landshut. Der Richter befand den 49-Jährigen in 262 Fällen der Untreue für schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Zwischen 2017 und 2020 brachte Molt zahlreiche Anleger dazu, in eine vermeintliche Bitcoin-Mining-Anlage zu investieren. Laut Molt flossen 60 Prozent in die Geräte und 40 Prozent sollten als Sicherheit verwahrt werden. Am Ende scheiterte die “Bitcoin-Pension”; zahlreiche Anleger verloren ihr Geld. “Der Angeklagte hatte herangenommene Gelder auf ein Konto übertragen und für private Ausgaben verwendet”, schreibt ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage von BTC-ECHO. “Ein betrügerisches Verhalten bei Annahme der Gelder hat die Kammer nicht festgestellt”, heißt es weiter.
Das Gericht ordnete die Einziehung von 262.930 Euro an, die den Geschädigten zugutekommen sollen. Beschlagnahmt wurde allerdings noch nichts. Sobald Geldeingänge identifiziert würden, könne man handeln, sagt der Gerichtssprecher.
Enttäuschung bei Geschädigten
Die geprellten Anleger zeigten sich vom Urteil enttäuscht. Vor allem der nicht nachgewiesene Betrug schmerze, erzählen Geschädigte BTC-ECHO. Der Richtspruch sei ein “Schlag ins Gesicht”, der andere “Betrüger” nur zum Nachahmen ermutige. Zivilrechtliche Ansprüche aus sogenannten Adhäsionsverfahren seien im Gericht nicht weiter thematisiert worden. Einige überlegen nun, sich an die Politik zu wenden, andere prüfen weitere zivilrechtliche Schritte.
Bitcoin-“Erfinder”
Jörg Molt inszenierte sich über Jahre als Miterfinder von Bitcoin. Im Juli 2021 wurde er am Frankfurter Flughafen festgenommen, nachdem gegen ihn ein Haftbefehl ergangen war.
