Nach eWpG Krypto-Verordnung: “Deutschland bleibt hinter Möglichkeiten zurück”

Auf die letzten Tage der Legislaturperiode veröffentlicht das BMF und das BMJV einen Verordnungsentwurf für die Begebung von Krypto-Fondsanteilen.

Daniel Hoppmann
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Ein Bitcoin in den Farben Deutschlands liegt auf mehreren Euro-Noten.

Beitragsbild: Shutterstock

Erst Anfang Juni setzte die Bundesregierung mit dem “Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren” (eWpG) ein Zeichen für die digitale Transformation des Finanzwesens. Von da an war es möglich, Urkunden von Schuldverschreibungen und Anteilsscheinen papierlos zu hinterlegen. Nun dehnt die Große Koalition auf die letzten Regierungstage den Anwendungsbereich auch auf sogenannte Krypto-Fondsanteile aus. Das geht aus einem ersten Verordnungsentwurf des Finanz- und Justizministeriums hervor. Aktuell liegt das Papier noch bei Ländern und Verbänden zur Prüfung vor.

Sollte die Verordnung so in Kraft treten, könnten Anbieter von Investmentfonds elektronische Anteilsscheine künftig auch durch Eintragung in ein Krypto-Wertpapierregister als Krypto-Fondsanteile begeben. Die registerführende Stelle muss dabei der Verwahrstelle des Investmentfonds entsprechen. Dazu heißt es in der Verordnung:

Den Besonderheiten der Rechtsstellung der Verwahrstellen wird dadurch Rechnung getragen, dass abweichend von § 16 Absatz 2 eWpG bei Krypto-Fondsanteilen die Verwahrstelle registerführende Stelle sein muss.

Verordnung über Krypto-Fondsanteile vom 6. September 2021

Unterstützung kommt dabei auch durch das seit August geltende Fondsstandortgesetz. Seitdem dürfen institutionelle Anleger wie Pensionskassen und Versicherungen bis zu 20 Prozent Kryptowährungen in ihren Fonds halten. Dies könnte einen massiven Geldfluss in Richtung digitaler Assets in Gang setzen, meint eine Studie des Tech-ThinkTanks MINDSMITH. In einer Umfrage mit über 70 Investmentfonds prognostizierte man eine Zunahme der Investitionsbereitschaft aus der DACH Region in digitale Vermögenswerte um bis zu 657 Milliarden US-Dollar. Aktuell würden jedoch regulatorische Unsicherheit, mangelndes Verständnis und fehlende Infrastrukturen das Interesse an den neuen Anlageklassen bremsen. Defizite, die die Krypto-Verordnung adressieren möchte.

Meinungen über Krypto-Verordnung zwiegespalten

Wenngleich die Verordnung grundsätzlich positiv aufgenommen wird, gibt es doch vereinzelt Kritik. So stört sich beispielsweise die FDP am Umfang der in dem Entwurf enthaltenen Wertpapiere. Nach Meinung der Liberalen hätte das Papier auch elektronische Aktien umfassen müssen. Dazu reichte die Partei Ende Januar einen Änderungseintrag ein, den die Bundesregierung jedoch ablehnte. Zum Krypto-Verordnungsentwurf meint FDP-Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler nun gegenüber BTC-ECHO:

Deutschland bleibt damit weit hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Das muss sich unter dem nächsten Finanzminister ändern.

Frank Schäffler, Bundestagsabgeordneter der FDP gegenüber BTC-ECHO

“Wahl der Verwahrstelle ist etwas eingeschränkt”

Generell reicht der Ruf nach der Aufnahme weiterer Wertpapiere auch über die Politik hinaus. So fordern neben der FDP auch verschiedene Branchenvertreter wie der Bankenverband die Berücksichtigung von digitalen Aktien. Zusätzlich dazu bemängelt etwa Cashlink die eingeschränkte Wahl der Verwahrstelle. Zuletzt stand das Frankfurter FinTech in den Schlagzeilen, als man als eines der ersten Unternehmen die Führung eines Krypto-Wertpapierregisters bei der Bafin beantragte. Zu der Verordnung meint CMO Benedikt Scheungraber gegenüber BTC-ECHO:

Prinzipiell begrüßen wir bei Cashlink die Ausweitung des eWpG auf Anteilsscheine für Investmentfonds. Wir gehen davon aus, dass das eWpG in Zukunft schrittweise auf immer mehr Finanzinstrumente ausgeweitet wird. Dabei sind Fondsanteile natürlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die neue Verordnung ist leider etwas eingeschränkt, da die Verwahrstelle des Fonds das Krypto-Wertpapierregister führen muss. Durch Kooperationen zwischen Verwahrstellen und Fintechs mit der passenden Technologie sehen wir hier allerdings trotzdem viel Potential den Fondsstandort Deutschland zu digitalisieren.

Cashlink CMO Benedikt Scheungraber gegenüber BTC-ECHO

Tatsächlich soll das eWpG nach drei Jahren neu evaluiert werden. Die Aufnahme von elektronischen Aktien würde folglich die kommende Bundesregierung betreffen. Ob dann auch die Wahl der Verwahrstelle etwas liberaler gestaltet werden kann, bleibt abzuwarten.

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