Gesetzänderung im Raum EU-Parlament: 1.000-Euro-Obergrenze für Self-Hosted-Wallets vom Tisch?

Bei der Ausarbeitung internationaler Gesetze ringen Politik und Kryptoindustrie um die Ausgestaltung möglicher Zahlungsbeschränkungen für selbst gehostete Wallets.

Tim Reindl
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Bitcoin in der EU

Beitragsbild: Shutterstock

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Am 28. März stimmt das Europäische Parlament über eine Textänderung des Anti-Geldwäsche-Gesetzes (TFR) ab. Die Abgeordneten brachten im Vorfeld einen Artikel in den Gesetzesentwurf ein, der im Krypto-Space für Aufruhr sorgte. Dieser zielte darauf ab, eine Obergrenze für kommerzielle Transaktionen bei Krypto-Wallets, deren Eigentümer nicht vollständig identifiziert sind, festzulegen. Die Obergrenze war bei 1.000 Euro angesetzt. Nur EU-lizenzierte Krypto-Dienstleister hätten demnach Zahlungen über dieser Grenze abwickeln können. Die Branche befürchtet, dass dieser Zusatz bereits fertiggestellten Gesetzesentwürfen (insbesondere von der MiCA-Verordnung) zuwiderläuft und Innovationen im dezentralen Finanzsektor behindert.

Abgeordnete rudern zurück

Der Widerstand aus der Branche wurde nun berücksichtigt. Laut Angaben von The Block haben die politischen Entscheidungsträger beschlossen, zum ursprünglichen Wortlaut des Vorschlags über kommerzielle Zahlungen zurückzukehren. In der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs liegt die Obergrenze für derartige Transaktionen bei 7.000 Euro. Ausnahmen sieht der Entwurf für Zahlungen zwischen Privatpersonen (“interpersonal payments”) vor.

Die Rückkehr zum ursprünglichen Wortlaut bedeutet, dass zwar nach wie vor eine Transaktionsobergrenze für selbst gehostete Adressen gilt. “Außer der Kunde oder der wirtschaftliche Eigentümer solcher selbst gehosteter Adressen kann identifiziert werden”, heißt es laut The Block im Entwurf.

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Der Generalsekretär der Lobbygruppe Blockchain For Europe, Robert Kopitsch, erklärte gegenüber dem Nachrichtenportal: “Die Realität ist, dass, sofern die EU nicht alle Händler zu [Krypto-Asset-Dienstleistern] unter MiCA machen will, die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen über eine selbst gehostete Wallet bereits in der TFR hinreichend gut geregelt ist.”

Endgültige Entscheidung steht noch aus

Über den Gesetzestext wird der gemeinsame Ausschuss am morgigen 28. März abstimmen. Dieser kann allerdings noch einmal verändert werden, da er im Gesetzgebungsprozess noch den Trilog durchlaufen muss. Während dieses Prozesses werden das EU-Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission Stellung beziehen. Erst dann kann das Gesetz finalisiert werden.

Außerdem haben die Abgeordneten ein Mandat für die Europäische Kommission hinzugefügt, um zu bewerten, ob die Regel für kommerzielle Zahlungen in drei Jahren angepasst werden soll.

Sowohl über die MiCA (Markets in Crypto Assets) als auch über die TFR-Verordnung wird am 19. April final abgestimmt.

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