Digitale Wende  Die feinen Unterschiede zwischen CBDCs, E-Geld und Stablecoins

Das Konzept von programmierbarem Geld ist derzeit in aller Munde. Vermehrt wird dieses Thema nun nicht nur in Fachkreisen und der Industrie, sondern auch in Verbänden und der Politik diskutiert. Allerdings fehlt es derzeit noch an einem gemeinsamen Grundverständnis und einer einheitlichen Definition der Begriffe. In diesem Gastbeitrag stellt Jonas Groß, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth und Projektmanager am Frankfurt School Blockchain Center unter Leitung von Prof. Dr. Philipp Sandner, eine Taxonomie für die Begriffe “programmierbares Geld” und „programmierbare Zahlungen“ vor.

Jonas Groß
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Schilder vor Himmel

Beitragsbild: Shutterstock

Was sind programmierbare Zahlungen?

Die häufig synonym verwendeten Begriffe “programmierbares Geld” und “programmierbare Zahlungen” haben sehr unterschiedliche Bedeutungen. Programmierbare Zahlungen lassen sich automatisch ausführen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Zahlungen sind daher in großem Maße automatisiert und folgen einer vorgegebenen Logik. Programmierbare Zahlungen gibt es bereits im heutigen Bankensystem, zum Beispiel in Form von Daueraufträgen und Lastschriften.

Allerdings ist die Flexibilität dieser programmierbaren Zahlungen bislang begrenzt. Komplexere Abwicklungssysteme ließen sich bislang sehr mühsam implementieren. Vor diesem Hintergrund bieten Smart Contracts, die auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, deutlich mehr Freiheitsgrade. Mit Hilfe von Smart Contracts können selbst komplexe Geschäftsprozesse relativ einfach automatisierte Zahlungen auslösen.

Ein Beispiel: In der Economy of Things (EoT) könnten beispielsweise autonome, an eine DLT angebundene, E-Autos komplett autonom zur nächsten Ladestation fahren, einen Preis zum Laden aushandeln, den Ladevorgang durchführen und dann eine Zahlung durchführen. Die Zahlung lässt sich anschließend direkt aufteilen und nach einem vordefinierten Schlüssel an alle Beteiligten überweisen (z.B. 70 Prozent an den Stromanbieter und je 10 Prozent an den Hersteller der Ladestation, den Tankstellenbetreiber und den Autohersteller). Ein Smart Contract löst diese Zahlung aus, wodurch sie automatisiert und äußerst flexibel anpassbar ist.

Die drei Säulen eines Zahlungsprozesses

Der beschriebene Prozess lässt sich in der nachfolgenden illustrierten Taxonomie zusammenfassen. Hierbei unterteilen wir den Zahlungsprozess in drei Teile: Contract Execution System, digitale Zahlungsinfrastruktur und Geldeinheit. Diese Taxonomie basiert auf einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit Agata Ferreira.

Im ersten Schritt programmierbarer Zahlungen müssen Regeln festgelegt werden, die automatische Zahlungen auslösen sollen.  Diese Regeln lassen sich anschließend auf einer DLT (d.h. durch einen Smart Contract) implementieren. Wir nennen diese Umgebung “Contract Execution System”. Beispielsweise kann jede Geschäftslogik oder jeder Geschäftsprozess solche Regeln festlegen. Im obigen E-Auto-Beispiel sind die Preisverhandlung, der Verrechnungsprozess und die Auslösung der finalen Zahlung Teil des Contract Execution Systems, da all diese Prozesse durch Smart Contracts implementiert werden.

Die eigentliche Zahlung lässt sich schließlich über zwei Kanäle abwickeln. Sie lässt sich entweder direkt über eine DLT oder – mit Hilfe einer “Brückenlösung” – über konventionelle Zahlungsinfrastrukturen wie SEPA, TARGET2 oder TIPS abwickeln. Diese Kanäle sind Teil der “digitalen Zahlungsinfrastruktur”. Die Zahlungsinfrastruktur ist entscheidend für die Programmierbarkeit und legt die Abwicklung der Zahlung entweder über ein Konto oder einen Token fest. Konten-basierte Bezahlmöglichkeiten erfordern die Legitimierung des Kontoinhabers, während Token-basierte Bezahlmöglichkeiten lediglich die Legitimierung des Bezahlmediums (Tokens) an sich erfordern. Tokens entfalten erst dann ihr volles Potenzial, wenn sie gegen andere Tokens, wie z.B. tokenisierte Vermögenswerte, eingetauscht werden können. In diesem Fall ist ein Austausch mit sofortiger Zahlungsabwicklung (Settlement) möglich, auch bekannt als “Delivery vs. Payment”.

CBDCs, E-Geld und Stablecoins

Schließlich muss in der digitalen Zahlungsinfrastruktur die zu transferierende Geldeinheit festgelegt werden. Konventionelle Zahlungssysteme basieren auf Fiat-Währungen, wie dem Euro und dem US-Dollar. Auf einer DLT lassen sich Zahlungen auch in alternativen Währungen, wie z.B. Bitcoin und Ether, abwickeln. Mittlerweile werden Fiat-Währungen auch immer häufiger auf DLTs abgebildet und somit tokenisiert. Im Wesentlichen gibt es fünf Möglichkeiten, Fiat-Währungen auf eine Blockchain zu bringen:

1) Digitale Zentralbankwährungen (CBDCs): Werden von einer Zentralbank als gesetzliches Zahlungsmittel ausgegeben.

2) Synthetische digitale Zentralbankwährungen (sCBDCs): Werden von Geschäftsbanken oder E-Geld-Instituten ausgegeben. Kein gesetzliches Zahlungsmittel, aber zu 100 Prozent durch Zentralbankreserven gedeckt. Verpflichtung zum jederzeitigen Umtausch in ein gesetzliches Zahlungsmittel.

3) DLT-basiertes Geschäftsbankengeld: Wird von Geschäftsbanken ausgegeben. Kein gesetzliches Zahlungsmittel und nur teilweise durch Zentralbankreserven gedeckt (d.h. Fractional-Reserve-System). Verpflichtung zum jederzeitigen Umtausch in ein gesetzliches Zahlungsmittel.

4) DLT-basiertes E-Geld: Wird von E-Geld-Instituten ausgegeben. Kein gesetzliches Zahlungsmittel. Vollständig durch E-Geld auf Konten gedeckt. Verpflichtung zum jederzeitigen Umtausch in ein gesetzliches Zahlungsmittel.

5) Stablecoins: Werden von regulierten (z.B. Geschäftsbanken, Zahlungsdienstleistern) oder nicht regulierten Finanzorganisationen (z.B. Unternehmen, die nicht in allen erforderlichen Ländern über alle erforderlichen Lizenzen verfügen) ausgegeben. Stablecoins sind nur “Fiat-Derivate”. Sie bilden den Preis einer Fiat-Währung nach, sind aber weder gesetzliche Zahlungsmittel noch besteht die Verpflichtung, sie in ein gesetzliches Zahlungsmittel umzutauschen. Aus diesem Grund weisen sie Gegenpartei-, Wechselkurs- und Liquiditätsrisiken auf. Die EU-Kommission strebt unter dem Gesetzesentwurf “MiCA” derzeit an, einen einheitlichen europäischen regulatorischen Rahmen für Stablecoins zu schaffen.

Was ist programmierbares Geld?

Nun zu “programmierbarem Geld”. Wenn Geld wie eben beschrieben auf einer DLT ausgegeben wird, wird es programmierbar gemacht, d.h. es kann ein entsprechender Token geschaffen werden, der eine inhärente Logik besitzt. Zum Beispiel lässt sich dieser Token so programmieren, dass er im Laufe der Zeit an Wert gewinnt oder verliert (z.B. zur Implementierung von Zinszahlungen). Alternativ könnte sichergestellt werden, dass dieser Token nur für bestimmte Dinge ausgegeben werden kann, z.B. für Nahrungsmittel.

Unsere Einordnung zeigt, dass klar zwischen programmierbarem Geld und programmierbaren Zahlungen unterschieden werden muss. Ersteres betrifft die Möglichkeit, DLT-basierte Token mit einer inhärenten Logik auszustatten. Letzteres bezieht sich auf automatisierte Zahlungen, die – selbst wenn sie durch DLT-basierte Smart Contracts ausgelöst werden – über programmierbares (DLT-basiertes) Geld oder nicht programmierbares Geld abgewickelt werden können. Langfristig liegt der große Vorteil von programmierbaren Zahlungen in Netzwerkeffekten. Wenn auch weitere Assets auf DLT-Systemen implementiert werden (z.B. Aktien, Immobilien, Rohstoffe), wird ein sehr einfacher Austausch zwischen den verschiedenen Assets ermöglicht – und das innerhalb der gleichen Infrastruktur.

Fazit

Es ist essentiell, zwischen programmierbarem Geld und programmierbaren Zahlungen zu unterscheiden, da sie fundamental unterschiedliche Anwendungsfälle haben. Der E-Auto- Anwendungsfall ist ein gutes Beispiel für eine programmierbare Zahlung. Programmierbares Geld ist in diesem Fall jedoch nicht zwangsläufig notwendig. Stattdessen lässt sich programmierbares Geld z.B. zur Durchführung gezielter Hilfszahlungen während Krisen wie COVID-19 nutzen. Es könnte sichergestellt werden, dass Subventionen rechtzeitig und nur für vordefinierte Güter wie Nahrungsmittel, Medikamente oder Kleidung ausgegeben werden, indem die Regierung für die an die Bürger auszuzahlenden Gelder eine inhärente Logik implementiert.

Über die Autoren

Prof. Dr. Philipp Sandner leitet an der Frankfurt School of Finance & Management das Frankfurt School Blockchain Center (FSBC), welches im Februar 2017 initiiert wurde. Jonas Groß ist Projektmanager am Frankfurt School Blockchain Center und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth. Alexander Bechtel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität St. Gallen. Victor von Wachter ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kopenhagen.

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