Blockchain im Asylverfahren – BAMF gewinnt Digitalisierungswettbewerb

Ein Blockchain-Projekt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde als Sieger im 18. e-Government-Wettbewerb gekürt. Mehr Transparenz, mehr Sicherheit und vor allem eine raschere Abwicklung der Asylverfahren versprechen sich die Befürworter des Projekts. Die dezentrale Datenspeicherung bietet im Hinblick auf die vielen im Asylprozess eingebundenen Behörden und Institutionen ein großes Optimierungspotenzial.

Brigitte Bernhardt
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Beitragsbild: Shutterstock

Der e-Government-Wettbewerb, ausgerichtet vom IT-Konzern Cisco und dem Beratungsunternehmen Bearingpoint, will richtungsweisende Ideen für die Digitalisierung in Verwaltungen öffentlich machen. Der jährlich ausgelobte Wettbewerb bildet den aktuellen Status in der Verwaltungsmodernisierung ab. Die Veranstalter suchen dabei Projekte, die Antworten auf die drängenden Fragen des digitalen Wandels geben.

2019 konnten die Teilnehmer ihre Vorschläge in sechs Kategorien einreichen. In der Kategorie „Bestes Digitalisierungsprojekt in Bund und Ländern“ ging es um technisch innovative Konzepte, die Bürgern und Verwaltung einen Mehrwert bieten. Als Sieger wählte die Jury den Beitrag „Blockchain zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Asylprozess“ vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Asylanträge auf der Blockchain

Das Projekt konnte mit einem Blockchain-System überzeugen, das die behördenübergreifende Kommunikation im Asylprozess unterstützt und somit Verfahrensdauern deutlich reduzieren kann. Jurymitglied Christian Rupp vom Europäischen Joint Innovation Lab für E-Government über den Sieger-Beitrag:

Das Projekt liefert einen weiteren Beitrag für die Etablierung von Blockchain-Technologien in der Öffentlichen Verwaltung und durch die wissenschaftliche Begleitung einen wichtigen Diskurs von fachlichen, technischen und Datenschutz-Konzepten.

Dezentrale Speicherung vs. Datenschutz

Das Speichern personenbezogener Daten ist jedoch umstritten. Denn hier gilt bisher das „Recht auf Vergessen werden.“ Demnach sind Daten, die für den ursprünglichen Verarbeitungszweck nicht mehr notwendig sind, unverzüglich zu löschen. Gleiches gilt, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung widerrufen hat. Dieser Punkt ist auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geregelt.

Neben dem White Paper, das vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT stammt, wurde daher auch ein Rechtsgutachten erstellt. Mit dem Land Sachsen will das BAMF nun in Dresden einen ersten Testlauf durchführen.

Dr. Markus Richter, Vizepräsident BAMF, ist von den Vorteilen einer dezentralen Datenverarbeitung überzeugt. Seiner Einschätzung nach könnten in Zukunft „… alle Ausländerbehörden, alle Aufnahmeeinrichtungen und alle, die am Migrations-, Integrations- und Rückkehrprozess beteiligt sind, so eine Technik nutzen und darüber kommunizieren, als Ergänzung zum Ausländerzentralregister.“

Die Preisverleihung fand auf dem 7. Zukunftskongress Staat und Verwaltung am 28. Mai in Berlin statt. Die Bürger dürfen ebenfalls über das beste eGovernment-Projekt abstimmen. Noch bis zum 2. August 2019 läuft das Online-Voting für den Publikumspreis. Der Sieger wird indes am 12. September 2019 auf dem 24. Ministerialkongress in Berlin prämiert.

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