Bitcoin ist Geld. Was der geneigte Leser von BTC-ECHO längst schon wusste, könnte bald auch im Staate Wyoming in der rechtlichen Behandlung zur Geltung kommen. Nach Inhalt des Gesetzentwurf SF0125 – Digital assets-existing law, den die Senatoren Nethercott, Driskill, Perkins und Rothfuss am vergangenen Freitag einbrachten, würde BTC die gleiche regulatorische Behandlung wie der US-Dollar erhalten. Sollte Wyoming das Gesetz verabschieden, wäre das ein Paukenschlag.
Der Entwurf sieht vor, alle digitalen Assets in eine der drei folgenden Kategorien einzuordnen, um für Klarheit in der rechtlichen Behandlung zu sorgen. Demnach können digitale Wertanlagen entweder ein „Digital Consumer Asset“ (Utility Token), eine „Digital Security“ (Security Token, alle Token die Profit versprechen) oder eben eine „Virtual Currency“ (Tauschmittel, Recheneinheit, Wertspeicher) sein.
Bitcoin wird zum Geldmittel
Digitale Token, die in die letzten Kategorie fallen, erhielten demzufolge den offiziellen Status eines Geldmittels. Und das bringt einige relevante Implikationen mit sich.
So könnten in Wyoming ansässige Banken beispielsweise ganz legal Verwahrlösungen für BTC & Co. anbieten, die konform mit den Auflagen der SEC wären. Das operative Geschäft wäre indes nicht nur auf den Staat im Herzen der USA beschränkt; denn im Gegensatz zu sogenannten Trust Companies dürfen Banken in allen 50 Staaten der USA aktiv sein – ganz gleich wo der Unternehmenssitz zu verorten ist.
9/ #Wyoming banks would have option to OPT INTO an enhanced regulatory regime for digital asset custody which meets #SEC #CustodyRule requirements, incl surprise audits. Why important? This is a #Bank not a #TrustCompany. Banks can do biz in all 50 states but trust cos can’t
— Caitlin Long 🔑⚡️🟠 (@CaitlinLong_) January 18, 2019
BTC wäre damit in die Kategorie Geld einzuordnen. Entsprechend könnten Banken ganz legal Verwahrlösungen anbieten, die SEC-konform sind. Jene Banken könnten sodann in allen 50 US-Bundesstaaten operieren und ihre Dienstleistungen anbieten.
Rechtssicherheit für ICOs und STOs
Auch in Sachen Token Economy würde ein neues Kapitel aufgeschlagen. Denn neben der Einordnung als digitale Währung gäbe es noch die Optionen Digital Consumer Asset und Digital Security. Demnach hätten digitale Token erstmals einen klaren regulatorischen Rahmen. Gerade Security Token haben sowohl die Regulierungsbehörden als auch die Unternehmen, die durch Token Sales eine Kapitalerhöhung anstrebten, vor Probleme gestellt.
So richtig wusste niemand mit der neuen Finanzierungsmethode umzugehen. Das führte bisweilen zu einer ganzen Reihe von formellen Vorladungen von Start-ups, die ICOs durchgeführt haben.
Der Gesetzentwurf würde Banken wiederum die Möglichkeit einräumen, als Mittelsmann für die Aufsicht von Security Token Offerings zu fungieren:
„Eine Bank kann Depotdienstleistungen für digitale Vermögenswerte im Einklang mit [Absatz 34‑29‑104] erbringen […].“
Dies würde Investoren einen gewissen rechtlichen Schutzrahmen einräumen. Dabei ist aus Behördensicht noch wichtiger: STOs, die über Banken liefen, wären vollumfänglich AML- und KYC-konform. Die SEC kann das nur begrüßen.
Während Deutschland noch zögert, regulatorische Rahmenbedingungen an die neuen Formen des Geldes anzupassen, macht Wyoming Nägel mit Köpfen.
„Wyoming sah im vergangenen Jahr die Gelegenheit, führend [im Blockchain-Bereich] zu sein, und erkannte, dass der Staat genauso viele Vorteile im Wettbewerb um diese aufstrebende Branche hat wie jeder andere Ort,“
erklärt Caitlin Long, Gründerin der Wyoming Blockchain Coalition, die proaktive Haltung des bevölkerungsärmsten US-Bundesstaates gegenüber der Blockchain-Technologie.