Ausschuss für Finanzstabilität: Kryptowährungen sind zu unbedeutend, um Stabilität zu gefährden

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat zum fünften Mal „die Lage und die Entwicklung der Finanzstabilität in Deutschland“ analysiert. Am 27. Juni legte er seinen Bericht dem Deutschen Bundestag vor. Darin gibt der AFS auch eine Einschätzung über Kryptowährungen ab. Eine Gefahr für den deutschen Finanzmarkt könne man darin nicht erkennen – dazu sind Bitcoin & Co. dem Urteil des Ausschusses nach einfach noch zu unbedeutend.

Tanja Giese
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Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) wurde Anfang 2013 als zentrales Gremium ins Leben gerufen. Sein Auftrag ist die makroprudenzielle Überwachung des deutschen Finanzsystems. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die Deutsche Bundesbank sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen jeweils drei Vertreter. In quartalsweisen Tagungen erstellt der Ausschuss Berichte, die neben der Beschreibung des Status quo der finanziellen Mittel und Risiken auch Empfehlungen und Warnungen enthalten können. In der Selbstbeschreibung des Ausschusses betont er:

„Diese [Empfehlungen und Warnungen] sind auf die Abwehr von Gefahren für die Finanzstabilität ausgerichtet und dienen dazu, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems sicherzustellen und systemische Risiken zu begrenzen.“

Der dem Bundestag vorgelegte Bericht des AFS bezieht sich auf den Zeitraum vom April 2017 bis März 2018. Mit der seit Mitte letzten Jahres stark gestiegenen Marktkapitalisierung von Kryptowährungen gehen vermehrt Forderungen nach staatlicher Regulierung einher. Aus diesem Grund hat sich der AFS mit deren Bedeutung für die finanzielle Stabilität des Landes auseinandergesetzt.

Keine Währungen, sondern Token

Der AFS vermeidet das Wort „Kryptowährungen“ und spricht stattdessen ausschließlich von „Krypto-Token“. Bitcoin & Co. können nämlich derzeit nicht als Geld aufgefasst werden. Stattdessen dienen sie eher als Spekulationsobjekte. Erklärend definiert der Ausschuss Geld anhand von drei Funktionen:

„Es dient als Zahlungsmittel, als Wertaufbewahrungsmittel sowie als Recheneinheit. Im Gegensatz zu Geld können Krypto-Token beispielsweise kaum als Zahlungsmittel für das Bezahlen im Alltag verwendet werden, da ihnen die allgemeine Akzeptanz fehlt und die Transaktionskosten häufig relativ hoch sind. Außerdem stellen Krypto-Token wie Bitcoin keine stabilen Vermögensgegenstände (Assets) dar, da ihre Kurse stark schwanken.“

Tatsächlich werden einige Kryptowährungen bereits vereinzelt als Zahlungsmittel akzeptiert. So kann man zum Beispiel in Einkaufszentren in Südkorea und Slowenien mit Bitcoin bezahlen. Von einer flächendeckenden Krypto-Akzeptanz sind wir allerdings noch ein gutes Stück entfernt.

Zu klein, um gefährlich zu werden

Aufgrund dieser mangelnden Akzeptanz sowie der hohen Transaktionskosten und der schwankenden Kurse schätzt der AFS das Marktsegment von Bitcoin & Co. trotz des starken Wachstums als relativ klein ein. Auch die geringe Involviertheit von Banken, Versicherern und Fonds sei ein Indiz für die zu vernachlässigende Bedeutung von Krypto-Token. Daher sehe man sie vor allem als Spekulationsobjekte an. Eine Regulierung werde man aus diesem Grund zunächst nicht anstreben, wohl aber die Entwicklung weiterhin verfolgen:

„Die Verbindung zum traditionellen Finanzsystem könnte künftig enger werden, beispielsweise wenn der Handel von Derivaten auf Krypto-Token an anerkannten Börsen, etwa Bitcoin-Terminkontrakte, das Segment etabliert. Der Ausschuss wird daher die weiteren Entwicklungen beobachten, sieht aktuell aber keinen Anlass, aus makroprudenziellen Erwägungen heraus einzugreifen.“

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