Das Thema der Krypto-Besteuerung wird derzeit groß diskutiert. Aber was wollen die Leute wirklich und was ist die praktikabelste Lösung? Eine aktuelle repräsentative Umfrage liefert überraschende Ergebnisse und regt zum Nachdenken an. Die von BearingPoint beauftragte und von YouGov durchgeführte Umfrage im Zeitraum 28. bis 30. Juli 2026 unter insgesamt 2.118 repräsentativ ausgewählten Personen in Deutschland ab 18 Jahren ergab eine erstaunliche Präferenz zur Krypto-Besteuerung.
Mit 26 Prozent der Befragten wünschen sich eine Besteuerung mit einem festen Steuersatz wie bei Aktien (sog. Abgeltungssteuer von rund 25 Prozent auf alle Gewinne) mehr als doppelt so viele Deutsche als die derzeitige Besteuerung von Kryptowährungen, wo Veräußerungsgewinne ähnlich wie bei Gold nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei sind. Letzteres wünschen sich nur 12 Prozent.
Krypto-affine Personen denken nur leicht anders als der Gesamtdurchschnitt
Differenziert man diese Ergebnisse etwas mehr aus nach Personen, die Kryptowährungen tatsächlich besitzen, früher besaßen oder für die ein Kauf vorstellbar wäre, fallen die Ergebnisse leicht anders aus. Von denen, die Kryptowährungen tatsächlich besitzen, bevorzugen 33 Prozent die Steuerfreiheit wie bei Gold nach einem Jahr und 25 Prozent die pauschale Besteuerung wie bei Aktien.
Von denen, die Kryptowährungen früher einmal besessen haben, bevorzugen 28 Prozent die Steuerfreiheit nach einem Jahr und 33 Prozent die Besteuerung wie bei Aktien. Und von denen, die sich einen Kauf von Kryptowährungen für die Zukunft vorstellen könnten, sagten 23 Prozent, sie bevorzugen eine Besteuerung wie bei Gold gegenüber 29 Prozent, die eine pauschale Steuer mit festem Steuersatz wie bei Aktien bevorzugen.
Diese Ergebnisse überraschen insofern, als dass man hätte denken können, dass Menschen, die Kryptowährungen schon besitzen, besessen haben, oder planen diese zu kaufen, eine niedrigere Besteuerung mit Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist mehrheitlich bevorzugen würden. Dies ist aber nicht der Fall. Auch unter dieser Gruppe wird insgesamt eine einheitliche Besteuerung mit festem Steuersatz wie bei Aktien bevorzugt. Lediglich diejenigen, die Kryptowährungen aktuell halten, haben eine leichte Präferenz für die niedrigere Besteuerung mit Steuerfreiheit nach einem Jahr.
Wer kein Interesse an Krypto hat, will trotzdem keine Neid-Steuer
Bei denen, die sich einen Kauf von Kryptowährungen gar nicht vorstellen können und auch keine besitzen, ist es vielleicht nicht verwunderlich, dass sie die niedrigere Besteuerung wie bei Gold mit Steuerfreiheit nach einem Jahr nur zu 5 Prozent – so hier das Umfrageergebnis – bevorzugen. Schließlich wären sie ja auch selbst von der Steuer gar nicht betroffen. 26 Prozent dieser Gruppe spricht sich entsprechend des Gesamtbevölkerungsdurchschnitts für eine einheitliche Besteuerung unabhängig von der Haltedauer wie bei Aktien mit festem Steuersatz auf alle Gewinne aus und bleibt damit im Mainstream der Gesamtbevölkerungsmeinung.
Diese Gruppe spricht sich auch gleichzeitig mit nur 11 Prozent der Befragten nicht überwiegend für einen extrem hohen Steuersatz aus, wie er bei einer Besteuerung nach persönlichem Einkommenssteuersatz resultieren könnte, wo die Steuer bei der maximalen Progressionsstufe mit sehr hohem Einkommen inklusive Soli und Kirchensteuer auf bis zu 51 Prozent steigen kann.
Solche Menschen, die kein Interesse an Kryptowährungen haben und darum keine haben und keine kaufen wollen, streben keine besonders hohe Neid-Steuer an. Ganz im Gegenteil: 50 Prozent dieser Befragten halten sich bei einer Meinung nach der Besteuerung sogar bescheiden zurück, geben an, es nicht zu wissen oder keine Angabe machen zu können.
Wer Krypto hat oder haben will, lehnt Steuern nicht pauschal ab
Ebenfalls interessant: Nach der Möglichkeit, Kryptowährungen einheitlich wie Aktien zu besteuern (26 Prozent der Gesamtbevölkerung) oder nach einem Jahr wie Gold steuerfrei zu lassen (12 Prozent der Gesamtbevölkerung), oder nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu besteuern (11 Prozent der Gesamtbevölkerung) kommt die Möglichkeit, dass Kryptowährungen grundsätzlich steuerfrei sein sollten, erst auf Platz 4 und somit dem letzten Platz der möglichen ernstzunehmenden Alternativen.
Und das ist selbst unter denen, die Kryptos halten, überwiegend so. Nur 21 Prozent derer, die Kryptowährungen halten, wollen die vollkommene Steuerfreiheit. Mehr jedoch aus dieser Gruppe sprechen sich mit 33 Prozent für eine Besteuerung wie bei Gold und 25 Prozent wie bei Aktien aus. Bei denen, die Kryptowährungen schon einmal hatten bzw. sich den Kauf für die Zukunft vorstellen könnten, ist die Bereitschaft Steuern zu zahlen, sogar noch größer: Nur 14 bzw. 21 Prozent wollen die komplette Steuerfreiheit, 28 bzw. 23 wollen eine Steuerfreiheit erst nach einem Jahr wie bei Gold und 33 bzw. 29 eine Besteuerung wie bei Aktien.
Offenbar ausgeglichene, wenig polarisierende und praktische Präferenzen
Der Wunsch, Kryptowährungen wie Aktien oder andere reguläre Kapitalerträge, etwa aus Anleihen und Zinsen mit der pauschalen Abgeltungssteuer von rund 25 Prozent zu besteuern, entspricht der Mehrheitsmeinung nicht nur im Gesamtbevölkerungsschnitt, sondern auch in den verschiedenen Betroffenen-Gruppen: Solchen, die Kryptos halten, hielten und sich zum Kauf vorstellen könnten, und auch solchen, die sich einen Kauf gar nicht vorstellen könnten.
Für Finanzinstitute, die öffentliche Finanzverwaltung sowie für die Besteuerten selbst wäre es wohl tatsächlich das Einfachste (geringe Bürokratiekosten), die jetzigen Regeln der Abgeltungssteuer, wie sie schon heute in den Depots auf Aktien, Anleihen und andere Kapitalerträge – etwa aus Fonds, Zertifikaten, Derivaten oder Fremdwährungen – angewandt werden, auch auf Krypto-Erträge anzuwenden. Man müsste schließlich nur das bestehende Regelwerk mit vorhanden IT-Lösungen auch auf Kryptos anwenden.
Warum pauschale Abgeltungsteuer besser sein könnte als Haltefrist-Lösung
Die jetzige Lösung der einjährigen Haltefrist erscheint komplex. Für Betroffene ist es schwer, zu unterscheiden, welche Kryptowährungen kürzer als ein Jahr oder länger als ein Jahr gehalten wurden. Das ist bei der pauschalen Abgeltungssteuer so nicht nötig. Bei Kauf-, Transfer- und Verwahrung über mehrere Plattformen hinweg, was eher die Regel als die Ausnahme ist, ist es nach dem wallet- bezogenen First-In-First-Out-Prinzip in der Praxis deutlich komplexer nachzuvollziehen, welche digitalen Münzen zuerst gekauft und dann verkauft wurden, um zu ermitteln, ob sie mehr als ein Jahr gehalten wurden oder nicht.
Man müsste im Zweifel jeder einzelnen digitalen Münze nachrecherchieren. Das schafft für Betroffene Rechtsunsicherheit und für die Finanzverwaltung einen enormen Aufwand. Bei der Abgeltungssteuer wird beim Übertrag von einem Depot zum anderen lediglich für die konkret übertragenen Vermögenswerte der Einstandskurs übermittelt und jede depotführende Bank kann daraus dann selbständig den Gewinn und die darauf anfallende pauschale Abgeltungssteuer berechnen, ohne noch eine Haltefrist nach dem First-In-First-Out-Prinzip berücksichtigen zu müssen.
Wer Kryptowährungen wirklich als Zahlungsmittel bzw. Spekulationskasse einsetzt und gar nicht als längerfristige Kapitalanlage, sie also kurzfristig einnimmt und wieder veräußert bzw. zum Kauf anderer Werte einsetzt, zahlt heute mit dem persönlichem Einkommenssteuersatz bei Veräußerung nach unter einem Jahr Haltefrist je nach persönlichem Einkommenssteuersatz mal weniger, in der Regel aber mehr, als würde er nur die pauschale Abgeltungsteuer von rund 25 Prozent zahlen. Es ist umständlich, darauf die Einkommenssteuer zu ermitteln, weil sich der Steuersatz für jeden Einzelnen individuell auf Basis seines jährlichen Gesamteinkommens ermittelt, während er bei der Abgeltungssteuer immer gleich bei rund 25 Prozent liegt.
Rechtssicherheit statt Steuervorteilen
Wer Kryptowährungen langfristig hält, wäre in Zukunft bei pauschaler Abgeltungssteuer zwar nicht mehr steuerfrei nach einem Jahr Haltefrist, hätte dafür aber Rechtssicherheit und eine pauschale, bürokratiearme, einheitliche und automatische Versteuerung mit allen seinen anderen Kapitalerträgen aus etwa Aktien, Anleihen und Fonds zusammen. Außerdem könnten Verluste aus Kryptowährungen immer gewinnschmälernd von der Steuer abgesetzt werden. Eine solche symmetrische Behandlung von Gewinnen und Verlusten ohne zeitliche Fristunterscheidung wäre wesentlich marktneutraler als die einjährige Haltefrist-Regelung.
Auch Ansätze, Krypto-Werte danach zu unterscheiden, ob sie als Zahlungsmittel (Kryptowährungen/Zahlungstoken/Payment-Token), zur Abbildung von Kapitalwerten wie Aktien oder Anleihen (Anlage-/Investment-Token) oder als Nutzungstoken/Utility-Token etwa in Gutscheinsystemen einsetzbar sind oder eingesetzt werden und entsprechend unterschiedlich zu besteuern, könnten entfallen. Diese Ansätze sind nicht nur wegen der komplexen Unterscheidung kostspielig, sondern oft sogar unmöglich, da viele Krypto-Werte multi-funktional sind und sich gar nicht eindeutig einer bestimmten Funktion zuordnen lassen.
Fazit: Umso mehr man darüber nachdenkt, kommt man zum Schluss, dass eine pauschale Abgeltungssteuer wie auf alle anderen Kapitalerträge auch für Krypto-Werte für alle Beteiligten die beste Lösung sein könnte. Das ergibt sich nicht nur aus der qualitativen fachlichen Praxis-Betrachtung, sondern findet sich auch so in der Mehrheitsmeinung über alle Bevölkerungsgruppen hinweg.
Über die Autoren
Dr. Robert Bosch ist Leiter des Bereichs Financial Services bei BearingPoint. Sein Anliegen bei BearingPoint als Management- und Technologie-Beratung ist es, Finanzinstitute dabei zu unterstützen, ihre Geschäftsmodelle durch Innovation zu verbessern.
Ralph Bärligea ist Co-Autor des Beitrags. Er ist als Business Advisor bei BearingPoint im Bereich Zahlungsverkehr tätig. Seine Schwerpunkte sind neben Blockchain-Technologie und digitalem Geld auch Datenschutz und Informationssicherheit sowie die Einhaltung der Regulatorik im Finanzwesen, etwa bei der Geldwäscheprävention.
