
Das Rennen um digitale Zentralbankwährungen (CBDC) geht weiter. Insbesondere Japan versucht, Chinas Vorsprung einzuholen. Ein japanisches Gericht verurteilte unterdessen einen Cryptojacker.
Das Rennen um digitale Zentralbankwährungen (CBDC) geht weiter. Insbesondere Japan versucht, Chinas Vorsprung einzuholen. Ein japanisches Gericht verurteilte unterdessen einen Cryptojacker.
Im globalen Rennen um die erste Einführung einer digitalen Zentralbankenwährung hat sich die Federal Reserve bisher in Schweigen gehüllt. Nun hat sich eine Vertreterin des Notenbanksystems eingeschaltet und die Pläne einer US-amerikanischen CBDC bestätigt.
In Österreich gibt es seit Kurzem mehr rechtliche Klarheit für Bitcoin-Automaten. Die Kurant GmbH hat jüngst eine entsprechende Registrierung der Finanzmarktaufsicht (FMA) erhalten.
Die Finanzoase Singapur drückt Finanzdienstleistern künftig ihren Stempel auf, während sich bei Libra ein Strategiewechsel andeutet. Die japanische Regierung bemüht sich um eine Antwort auf den digitalen Yuan, indes Europas Zentralbanker beim Thema digitales Zentralbankengeld (CBDC) noch abwiegeln. Das Regulierungs-ECHO.
Dr. Jens Weidmann, Chef der deutschen Bundesbank, hat sich in einer Rede zum Thema digitales Zentralbankengeld (Central Bank Digital Currency, CBDC) geäußert. Die Bundesbank erforsche zwar die Chancen und Risiken. Von einer Bundesbank-CBDC sind wir jedoch noch weit entfernt.
In Singapur tritt eine neue Gesetzgebung in Kraft, laut der Zahlungsdienstleister künftig eine Lizenz beantragen müssen. Die neue Regelung betrifft auch im Inselstaat ansässige Krypto-Unternehmen.
Insider deuten einen Strategiewechsel bei Libra an: Offenbar gibt es nun konkrete Überlegungen, mehrere Varianten des geplanten Facebook Coins einzuführen. Bislang war der Plan, Libra durch einen Währungskorb zu decken. Nun verfolgen die Urheber einen weniger globalen Ansatz.
Washington könnte Bitcoin bald salonfähig machen, während Malaysia Krypto-Börsen die Daumenschrauben anlegt und Südkorea künftig Kryptowährungen wie Lotto besteuert. Ebenso wie Indien zügelt Russland derweil den unkontrollierten Krypto-Markt, wohingegen England das Brennglas auf Krypto-Aktivitäten richtet. Das Regulierungs-ECHO
Spezialisten aus über 40 Ländern nähern sich dem Thema digitales Zentralbankengeld. Zur Entwicklung wurde auf dem Weltwirtschaftsforum jüngst ein Central Bank Digital Currency (CBDC) Toolkit für Entscheidungsträger herausgegeben.
Ein ehemaliger Profiteur des Bitcoin-Booms muss sich vor Gericht verantworten. Unter der Vortäuschung falscher Identitäten soll er Investoren mittels Initial Coin Offering (ICO) um 30 Millionen US-Dollar erleichtert haben.
Die Zentralbank Indiens hat ihre ablehnende Haltung gegenüber den Handel mit Kryptowährungen bekräftigt. Zuvor hat die „Internet and Mobile Asssociation of India“ eine Petition eingereicht, in der eine Lockerung der Gesetzgebung gefordert wurde.
Die Krypto-Welt operierte in Russland bislang in einer rechtlichen Grauzone. Eindeutige Rechtsurteile und Bestimmungen stehen noch aus, Bitcoin & Co. haben keinen rechtlich festgeschriebenen Status. Mit Michail Mischustin ernannte Putin jedoch einen erklärten Bitcoin-Gegner zum Ministerpräsident. Was bedeutet dieser Machtwechsel für Russlands Krypto-Branche?
Die südkoreanische Regierung will den Handel von Digitalwährungen mit Auflagen versehen und besteuert zunächst die Gewinne ausländischer Kunden. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Korea Times hervor.
Die malaysische Wertpapierbehörde Securities Commission Malaysia (SC) gibt Richtlinien für Initial Exchange Offerings (IEOs) heraus und verbietet in diesem Zuge offenbar Initial Coin Offerings (ICOs). Damit gehört das asiatische Land zu den wenigen Staaten, die sich gesetzlich ausdrücklich gegen ICOs wenden. Auch reguliert Malaysia IEOs, wogegen sich die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) sträubt.
In Washington liegt ein Gesetzesentwurf vor, der Bitcoin-Gewinne von unter 200 US-Dollar steuerfrei machen soll. Das könnte einen Anschub für den Bitcoin-Kurs bedeuten.
Das neue Gesetz zur Verwahrung von Bitcoin & Co., das am 1. Januar in Kraft getreten war, sorgte für Aufbruchstimmung im deutschen Krypto-Ökosystem. Fortan müssen Unternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdientsleistungsaufsicht (BaFin) einen entsprechenden Antrag stellen, um Bitcoin-Verwahrer zu werden. Aktuell gibt es hier jedoch noch Unsicherheiten.
Seit dem 1. Januar greifen in Deutschland die neuen Regeln für die Verwahrer (neudeutsch: Custodians) von Bitcoin & Co. Das Vergleichsportal Digital Assets Custody (DAC) hat nun eine Studie angefertigt, in der Unternehmen aus dem noch jungen Sektor der Krypto-Verwahrung mal mehr, mal weniger bereitwillig Auskunft über ihre Geschäftstätigkeit geben.
Während die OECD ein Blockchain-Expertengremium zusammentrommelt, tüftelt China weiterhin an einer digitalen Zentralbankenwährung. Ungeachtet dessen erreichen Bitcoin-Optionen den börslichen Handel, obwohl die SEC ihrer krypto-skeptischen Linie treu bleibt. Das Regulierungs-ECHO.