Digitale Zentralbankwährung Japanische Regierungsvertreter wollen CBDCs auf G7-Agenda setzen

Das Rennen um digitale Zentralbankwährungen (CBDC) geht weiter. Insbesondere Japan versucht, Chinas Vorsprung einzuholen. Ein japanisches Gericht verurteilte unterdessen einen Cryptojacker.

Anton Livshits
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Beitragsbild: Shutterstock

Japans Liberaldemokraten forcieren weiterhin die Pläne für eine eigene digitale Zentralbankwährung (CBDC). Die Mitglieder der Regierungspartei, der auch Japans Premierminister Shinzō Abe angehört, forderten deshalb am 7. Februar, den digitalen Yen beim nächsten G7-Gipfel auf die Tagesordnung zu setzen.

Bereits seit Ende Januar ist bekannt, dass eine Expertengruppe der Liberaldemokraten mit Hochdruck an Plänen für eine staatliche Digitalwährung arbeitet. Die etwa 70 Mann große Gruppe plant, noch im Februar ein konkretes Konzept herauszugeben. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete nun, dass diese Gruppe den G7-Vorschlag schon in der kommenden Woche an die Regierung weiterleiten wird. Nach Meinung der Presseagentur sei Japan zwar noch weit von der tatsächlichen Einrichtung einer digitalen Zentralbankwährung entfernt, Chinas Fortschritte auf diesem Gebiet würden Tokios herrschenden Ökonomen allerdings Kopfzerbrechen bereiten.

Japan fühlt sich von Chinas CBDC-Plänen bedroht

Dass Chinas CBDC-Pläne den Grund für Japans Sorgen darstellen, bestätigte so auch der ehemalige Wirtschaftsminister Akira Amari. Das Mitglied der Liberaldemokraten erklärte Reuters:

Wir leben in einer stabilen Welt, die durch die Abrechnung in US-Dollar geregelt wird. Wie sollen wir reagieren, wenn ein solches Fundament zusammenbricht und wenn (Chinas Schritt) zu einem Kampf um die Währungsvorherrschaft führt?

Amari und seine Parteikollegen treibt die Sorge um, dass Chinas geplante Digitalwährung sich insbesondere unter Entwicklungsstaaten rasant verbreiten könnte. Dies könnte ein Ende der globalen Vorherrschaft des US-Dollars zur Folge haben. Japan ist für den eigenen Handel bislang allerdings auf die US-amerikanische Landeswährung angewiesen. Amari fordert für das Thema CBDC deshalb eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten. Da die USA beim nächsten G7-Treffen zudem den Vorsitz haben, möchte Amari, dass diese das Thema auf die Tagesordnung setzen.

China sieht sich im Rennen um CBDCs unterdessen vorn. Nach Angaben der Nachrichtenplattform QKLW seien das Design sowie erste Tests für den E-Yuan bereits abgeschlossen. Dass die Digitalwährung aus dem Reich der Mitte noch in diesem Jahr startet, scheint zunehmend wahrscheinlich.

Digitale Zentralbankwährungen kommen, aber wann?

Im Angesicht von Facebooks Währungsplänen und Chinas neuerlichem Vorstoß ist Japan nicht der einzige Staat, der an konkreten Plänen für ein CBDC arbeitet. Während Staaten wie etwa die USA und Kanada auf diesem Gebiet voran pirschen, pocht die EU indessen auf weitere Bedenkzeit. Die deutsche Bundesbank verlautbarte jüngst ebenfalls, dass für den Start von digitalen Zentralbankwährungen noch weitere Studien erforderlich sind. Ihr Chef betonte in einer Rede vom 30. Januar weiterhin die Wichtigkeit eines internationalen Regulationsrahmens für derartige Vorhaben.

Im Übrigen zeigte eine kürzlich erschienene, weltweite Verbraucherumfrage des Offiziellen Forums der Währungs- und Finanzinstitute, dass Verbraucher Digitalwährungen von Zentralbanken positiver gegenüber stehen als privaten Projekten wie Libra.

Unterdessen: Japanischer Cryptojacker verurteilt

Während Japans Regierungsvertreter an der Einführung einer digitalen Zentralbankwährung werkeln, revidierte ein japanisches Gericht am 7. Februar den Freispruch eines Cryptojackers. Der 32-jährige Webdesigner installierte nach Angaben des Nachrichtenmediums The Mainichi das Coinhive-Programm auf den Rechnern seiner Opfer. Dadurch zapfte er deren Rechenleistung für das Mining von Monero an. Für die Verbreitung des Programms nutzte der Täter eine eigens erstellte Webseite.

Nichtsdestotrotz sprach ein japanisches Gericht den Mann im März des vergangenen Jahres zunächst frei. Die damalige Begründung lautete, dass das Mining-Programm nur einen geringen negativen Einfluss auf die Rechenleistung der Opfer hatte. Der Richter der nächsthöheren Instanz sah dies nun allerdings anders. Mit Blick auf die Website des Täters sagte er:

Die Besucher wurden nicht über (das Mining-Programm) informiert und hatten nicht die Möglichkeit, es abzulehnen.

Der verurteilte Cryptojacker muss nun eine Geldstrafe in Höhe von etwa 900 US-Dollar entrichten.

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