Das Regulierungs-ECHO: SEC erlaubt erstmals STO auf amerikanischem Boden

Hier ist wie immer alles, was ihr in Sachen Krypto- und Bitcoin-Regulierung in der vergangenen Woche verpasst haben könntet: Facebook steht dem US-Senat hinsichtlich Libra Rede und Antwort, eine deutsche Anti-Geldwäsche-Spezialeinheit wird womöglich mit deutlich invasiveren Kompetenzen ausgestattet und die SEC erlaubt erstmals ein STO auf amerikanischem Boden.

David Scheider
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SEC (Symbolbild)

Beitragsbild: Shutterstock

Willkommen zum Regulierungs-ECHO.

US-Senat macht Facebook das Leben schwer

Dass Parlamentariern der Vorstoß von einem der mächtigsten Unternehmen der Welt, eine eigene Währung aufzusetzen, übel aufstößt, überrascht nicht weiter. Bereits im Mai dieses Jahres trat der zuständige Finanzausschuss des US-Senats an Mark Zuckerberg, David Marcus und Konsorten mit einer Reihe von Fragen heran. Die Parlamentarier wollten etwa wissen, wie es um den Kundenschutz und insbesondere die Datensicherheit bei Gebrauch von Libra bestellt sei. Hierauf hat Libra-Manager David Marcus am 10. Juli geantwortet:

Ähnlich wie bei bereits existierenden Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum, sind Transaktionen auf der Libra-Blockchain pseudonym […]. Die Association wird in die Transaktionsverarbeitung nicht involviert sein und keine personenbezogenen Daten der Nutzer speichern […]. Facebook nutzt keine Zahlungsinformationen für personalisierte Werbung.

So betont Marcus die lauteren Absichten Libras und den Willen, Libra mit US-Recht in Einklang zu bringen. Ob sich die Behörden damit zufrieden geben werden, bleibt angesichts der Datenschutzskandale, für die Facebook in der Vergangenheit verantwortlich war, – wie so häufig – abzuwarten.

Zoll-Spezialeinheit soll mehr Kompetenzen für Geldwäschebekämpfung erhalten

Es ist die Mär der „Geldwäsche- und Terrorwährung Bitcoin“ die sich hartnäckig hält. Zwar dürfte die Kryptowährung Nr. 1 kein direkter Auslöser für eine Gesetzesnovelle sein, nach Inhalt derer die Financial Intelligence Unit (FIU), eine Anti-Geldwäsche Spezialeinheit des Deutschen Zolls, mehr Kompetenzen erhalten soll. Aber Freunde des digitalen Geldes könnten von der Kompetenzerweiterung durchaus betroffen sein. Denn wie die Tagesschau berichtet, soll die FIU in Zukunft deutlich leichter auf Daten aus der polizeilichen Entwicklung zugreifen können, als bisher.

Demnach ist geplant, dass die Zolleinheit Geldwäscheverdachtsmeldungen nicht nur mit der gemeinsamen Datenbank der Polizeien (INPOL Bund) abgleichen kann. Die Behörde soll künftig auch über Treffer aus besonders sensiblen Verfahren informiert werden, die bislang vor der FIU verborgen sind. Derartige Daten betreffen Erkenntnisse zur Organisierten Kriminalität,

schreibt Tagesschau mit Verweis auf einen Ministeriumssprecher.

Erstes STO auf amerikanischen Boden

Die SEC ist nicht gerade für Schnellschüsse bekannt. Mit Bangen verfolgt die Bitcoin-Szene nun bereits seit drei Jahren abermalige Versuche von findigen Krypto-Unternehmerinnen und Unternehmern, für institutionalisierte Finanzprodukte wie Bitcoin ETFs eine Erlaubnis von der zuständigen Securities and Exchange Commission (SEC) zu erhalten.

Nun hat sich die oberste Finanzaufsicht im Land der unbegrenzten Möglichkeiten immerhin in Sachen Security Token Offerings (STO) ein Stück bewegt: Am 11. Juli ging erstmals in der Geschichte des Landes ein vollumfänglich regulierter Token Sale an den Start (Regulation A+). Blockstack hat dabei STX-Tokenbeteiligungen im Gesamtvolumen von 28 Millionen US-Dollar feilgeboten. BTC-ECHO berichtete.

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