
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jüngst eine Verfügung gegen einen Betreiber von Bitcoin-Automaten (ATM) herausgegeben. Offenbar fehlte dem Betreiber die nötige Erlaubnis dafür.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jüngst eine Verfügung gegen einen Betreiber von Bitcoin-Automaten (ATM) herausgegeben. Offenbar fehlte dem Betreiber die nötige Erlaubnis dafür.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Merkblatt zur Verwahrung von Bitcoin und anderen digitalen Assets herausgegeben. Dadurch gibt die Behörde neue Impulse im Bereich Kryptoverwahrung.
Die blocknox GmbH, eine Unternehmenstochter der Börse Stuttgart, verwahrt bereits seit Beginn letzten Jahres Bitcoin & Co. für Privatanleger. Nun will blocknox seine Dienstleistungen auch einem institutionellen Klientel anbieten – auch dank der regulatorischen Klarheit, die für Kryptoverwahrer in Deutschland seit dem 1. Januar dieses Jahres herrscht.
Der Digitalverband Bitkom hat ein Infopapier veröffentlicht, dass Auskunft über die dringlichsten Fragestellungen rund um das neue Kryptoverwahrgesetz gibt. Das Papier führt Anleger sowie Verwahrer durch das Antragsverfahren und verschafft einen Überblick über die wichtigsten Regularien.
Einer der weltweit größten Anbieter für Krypto-Finanzdienstleistungen, BitGo, expandiert nach Deutschland und in die Schweiz. Das Unternehmen reagiert damit auf eine steigende Nachfrage nach Custody-Lösungen im europäischen Markt.
Das neue Gesetz zur Verwahrung von Bitcoin & Co., das am 1. Januar in Kraft getreten war, sorgte für Aufbruchstimmung im deutschen Krypto-Ökosystem. Fortan müssen Unternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdientsleistungsaufsicht (BaFin) einen entsprechenden Antrag stellen, um Bitcoin-Verwahrer zu werden. Aktuell gibt es hier jedoch noch Unsicherheiten.
Das neue Gesetz zur Verwahrung von Krypto-Assets wie Bitcoin sieht für Anbieter eine Registrierungspflicht bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Österreich vor. Für nicht-registrierte Unternehmen könnte es hingegen teuer werden.
Das Berliner Start-up Finoa hat neues Kapital in Millionenhöhe durch eine Finanzierungsrunde erworben. Das Unternehmen bietet professionellen Kunden Custody-Lösungen für Krypto-Werte und macht sich mit dem finanziellen Rückenwind für die Expansion bereit.
EXW Global verspricht Anlegern täglichen Profit mit der EXW Bonus Wallet und lockt mit traumhaften Renditen. Dass es sich dabei jedoch um ein sehr fragwürdiges System handelt, belegen die jüngsten Mitteilungen der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Seit dem 1. Januar ist das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung im Kreditwesengesetz aufgenommen. Anbieter digitaler Assets, die am deutschen Markt tätig sind, müssen ab sofort eine entsprechende Lizenz bei der BaFin beantragen, um Bitcoin & Co. verwahren zu dürfen.
Die solarisBank hat die Gründung des Tochterunternehmens solaris Digital Assets bekannt gegeben. Das FinTech mit Vollbanklizenz erweitert damit sein Angebot im Bereich der Verwahrung digitaler Vermögenswerte.
Mit zunehmender Regulierung und Professionalisierung im Bereich der digitalen Assets stellt sich die Frage, wie eine sichere und regulierte Aufbewahrung von Token aussehen kann. Der Token-Verwahrservice Finoa aus Berlin gibt eine Antwort und bietet primär institutionellen Kunden an, die Token-Aufbewahrung zu übernehmen. Welche Gründe für eine professionelle Custody (Verwahrung) sprechen, was die Fallstricke aktuell sind und wie sich der Markt für Token-Verwahrstellen in den kommenden Jahren entwickeln kann, hat uns Christopher May, Co-Founder von Finoa, in einem persönlichen Interview erzählt.
Ab nächstem Jahr wird das Geschäft mit der Krypto-Verwahrung lizenzpflichtig. Daraus ergibt sich eine große Chance für die deutschen Banken, neue Token-Geschäftsmodelle anzubieten. Doch sind diese überhaupt darauf vorbereitet? Warum von den Banken keine Impulse hinsichtlich der Token-Ökonomie zu erwarten sind, was unsere Banken mit dem deutschen Staat gemeinsam haben und welche neuen Wettbewerber das Bankgeschäft an sich reißen. Ein Kommentar.
Banken können sich ab sofort bei der BaFin melden, wenn sie sich für die Verwahrung von Bitcoin & anderen Kryptowährungen registrieren möchten. Ob Deutschland nun zum Krypto-Himmel wird?
Das Banking-Unternehmen Kapilendo bietet seinen Kunden erstmals Investitionen in tokenbasierten Anleihen an. Erst kürzlich hat der Bundesrat eine neue Gesetzgebung verabschiedet, wonach die Verwahrung von klassischen und digitalen Wertpapieren künftig in einem einheitlichen gesetzlichen Rahmen stattfindet.
Der Bundesrat hat heute die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses durchgewunken. Der Finanzausschuss hatte sich für eine Streichung des viel diskutierten „Trennungsgebots“ ausgesprochen, wonach die Verwahrung von Bitcoin & Co. und andere regulierte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen nicht aus der gleichen rechtlichen Einheit heraus angeboten werden könnten.
Bitcoin-Automaten werden immer verbreiteter. Es gibt aktuell so viele Maschinen, an denen man BTC & Co. kaufen kann, wie noch nie. Doch die Behörden haben ein Auge darauf geworfen – Befürchtungen zu Geldwäsche begleiten die Automaten stets.
Telegram dreht den Spieß um und beschuldigt im Rechtsstreit nun die SEC. Derweil münzt China den Bitcoin um und entwickelt den de-dezentralen E-Yuan. Auch die BRICS-Staaten wollen am Krypto-Markt mitmischen, während die ARTIS Blockchain das Umweltherz höher schlagen lässt. Von tunesischen Enten, Libra-Pessimisten und Deutschlands Reise in den Krypto-Himmel. Das Regulierungs-ECHO.