"Unerlaubte Geschäfte" BaFin ermittelt gegen Onecoin-Pfalz.de – alter Scam in neuen Schläuchen?

Die BaFin hat einen Pfälzer Ableger des mutmaßlichen Krypto-Scams OneCoin ins Visier genommen.

Christopher Klee
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Onecoin-App auf Handy

Beitragsbild: Shutterstock

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen den Betreiber der Website onecoin-pfalz.de. Die Behörde unterstellt, dass auf der Website ohne entsprechende Erlaubnis Finanz-Dienstleistungen angeboten werden. In einer entsprechenden Verbrauchermitteilung in der Rubrik “Unerlaubte Geschäfte” erklärt die BaFin am 20. April auf ihrer Website:

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass der Betreiber der Webseite onecoin-pfalz.de keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem ZAG zum Betreiben von Bankgeschäften, Erbringen von Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdiensten hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet.

OneCoin – da war doch was?

Wer den Krypto-Space in den letzten Jahren verfolgt hat, dem dürfte OneCoin ein Begriff sein. Das 2014 gegründete System gilt als einer der größten mutmaßlichen Krypto-Scams in der Geschichte. Bis zu 4 Milliarden US-Dollar soll das Projekt um die bulgarische “Cryptoqueen” Ruja Ignatova weltweit von Anlegern ergaunert haben. Ignatova ist im Jahr 2017 untergetaucht, ihr Bruder Konstantin Ignatov steht wegen seiner Mitarbeit an dem Projekt bereits seit Ende 2019 in den USA vor Gericht. Er hat sich bereits in mehreren Anklagepunkten, darunter Geldwäsche und Betrug, für schuldig bekannt. Im Rahmen eines Plea Deals sicherte Ignatov den Strafverfolgungsbehörden seine Kooperation zu. Ein Urteil wird für Mai 2021 erwartet.

Auch in der BaFin-Meldung zu OneCoin-Pfalz.de wird auf frühere Maßnahmen der Behörde gegen OneCoin-Projekte verwiesen. Im April 2017 hat die Bafin den Unternehmen OneCoin Ltd (Dubai) und OneLife Network Ltd (Belize) untersagt, in Deutschland Geschäfte mit “OneCoins” zu machen.

Zwar ist bislang noch offen, ob direkte eine Verbindung zwischen onecoin-Pfalz.de und dem OneCoin-Projekt von Ignatov besteht. Da auf der Website jedoch nicht nur mit der Marke OneCoin, sondern auch mit der vermeintlichen Expertise der verschollenen Gründerin geworben wird, ist es nicht verwunderlich, dass bei der BaFin die Alarmglocken läuteten.

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